Guten Morgen,
Nicht-Abmeldung einer Domain:
Ok, da kann ich eine Regressanspruch anmelden. Das gleiche dürfte dann ja wohl auch gelten, wenn ein KK verzögert wird. Oder?
Wegen der Nicht-Abmeldung ist m.E. ein Rechtsanwalt Pflicht. Kann man bei einem KK den Regress nicht selber starten, zB wenn in dem KK-Antrag darauf hingewiesen wird, dass eine Verzögerung zum Regressanspruch führt. Kommt dann das NACK, kann man die "Kostennote" losschicken. Wäre das dann ggf einklagbar?
(Immer vorausgesetzt, der Hoster hat keine Ansprüche mehr geltend zu machen)
Zur 0180-Nummer Problematik:
(nur zur Anmerkung: ich finde dieses Urteil zur Verbraucheraufklärung gut: "Hallo, wenn Du hier anrufst, entstehen Dir Kosten von DM 0,24 DM je Minute")
-Netz durchforsten, da gibt es einige ;-) und einen ganz speziellen
-ADAM OPEL AG abmahnen (habs gestern in der TV-Werbung gesehen) *g*
zufälliges Modellangebot
reicht eine einfache Hardcopy inkl Quelltext?
Grüsse nach Bayern
Hunold