Ingomar Wesp: Veröffentlichung von E-Mails

Hallo Forum,

Eine rein hypothetische Frage, diesmal rein aus Interesse.

Mir ist aufgefallen, daß des öfteren dem eigentlichen Inhalt eines Mails ein in höchstem Maße unförmiges Satzgebilde angehängt ist, das recht direkt anzudeuten versucht, daß das weiterveröffentlichen dieses Mails doch zu unterlassen sei. Außerdem müsse man das Mail "vernichten", wäre man nicht derjenige, den der Absender erreichen wollte.

Mich würde interessieren, was von derartigen Texten aus der rechtlichen Perspektive zu halten ist (IMHO nichts, aber ich kenne mich nicht aus) und ob es generell illegal sein _kann_, ein Email, das in meinen Posteingang eingetrudelt ist, zu veröffentlichen.

Und freilich würde ich mich über Eure Meinung diesbezüglich freuen.

Danke im voraus und einen angenehmen Montag...

--- Ingomar Wesp

  1. Hallo, Ingomar!

    Mir ist aufgefallen, daß des öfteren dem eigentlichen Inhalt eines Mails ein in höchstem Maße unförmiges Satzgebilde angehängt ist, das recht direkt anzudeuten versucht, daß das weiterveröffentlichen dieses Mails doch zu unterlassen sei. Außerdem müsse man das Mail "vernichten", wäre man nicht derjenige, den der Absender erreichen wollte.

    Echt? *hihi* Das ist ja heiss. Sowas hab' ich noch nie gekriegt...

    Mich würde interessieren, was von derartigen Texten aus der rechtlichen Perspektive zu halten ist (IMHO nichts, aber ich kenne mich nicht aus) und ob es generell illegal sein _kann_, ein Email, das in meinen Posteingang eingetrudelt ist, zu veröffentlichen.

    Generell ist es natürlich nicht gerade guter Ton E-mails zu veröffentlichen, vor allen Dingen, wenn der Absender schon dazusagt, dass er Wert darauf legt, dass dies nicht geschehen möge. Allerdings: Wenn jemand _so_ formuliert, kann sich das schon mal um ein - hm - Mailing (man kann ja auch unfreundlichere Wörter benutzen, aber das tu' ich mal nicht) handeln und da hätte ich überhaupt keine Bedenken, dies öffentlich zu machen; vor allen Dingen, wenn es sich um das Verschwindenlassen von zusammengesammelten Pfennigbeträgen von Regierungskonten in Obervolta o. ä. handelt. Ich glaube auch kaum, dass der Absender etwas dagegen unternehmen kann, wenn du das dann veröffentlichst.

    Interessant wär's jetzt natürlich, zu erfahren, was dir denn da geschrieben wurde. *neugierigschau* ;o)

    File Griese und auch einen richtig schönen Montag!

    Stonie

    1. Hallo Stonie,

      wahrscheinlich ist ein text in folgender Art, der jeder Mail automatisch angefuegt wird gemeint:

      <cite>
      Hinweis
      Der Inhalt dieser Mail ist vertraulich und nur für den Adressaten bzw.
      dessen Vertreter/in bestimmt. Anderen Personen ist es nicht gestattet den
      Inhalt dieser Mail zu publizieren, zu verwerten, zu kopieren oder
      weiterzugeben. Falls Sie nicht der angegebene Adressat oder dessen
      Vertreter/in sind, dann senden Sie bitte die E-Mail mit einem Vermerk an den
      Absender zurück (Antwort-Funktion bzw. reply email). Entfernen Sie bitte
      danach die Nachricht aus Ihrem System.
      Informationen oder sonstige Aussagen an den Adressaten unterliegen dem Recht
      des Geschäftes, zu dem sie gegeben worden sind, insbesondere den Allgemeinen
      Geschäfts- bzw. Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls einer
      individuellen Vereinbarung. Der Inhalt der E-Mail ist nur rechtsverbindlich,
      wenn wir ihn dem betreffenden Adressaten schriftlich bestätigen.
      </cite>

      Man findet das oft bei grossen Firmen, die offensichtlich davon ausgehen, dass ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sein koennten, Mails richtig zu adressieren.
      Oder sie trauen der Konfiguration ihres Mailservers bzw. dem des Providers nicht. Ein anderer Grund fällt mir dazu nicht ein.
      Inwieweit eine solche Bemerkung rechtsverbindlich ist, weiss ich leider nicht.

      Viele Gruesse!

      Peter

      1. Recht einfach..
        Rechtlich rangiert eine Mail auf der selben Basis wie eine Postkarte und fällt damit nicht unter das Briefgeheimnis.
        Anders ist es nur wenn die Mail codiert ist.
        Ansonsten wird es behördlich so geregelt das Emails gelesen werden können, auch wenn sie einen anderen Empfängernamen enthalten.

    2. Hallo nochmal,

      Echt? *hihi* Das ist ja heiss. Sowas hab' ich noch nie gekriegt...

      Ich auch höchst selten, einmal von einem Mitarbeiter irgendeines amerikanischen Softwareherstellers (oder so, weiß nicht mehr so genau) und einmal von einem meiner Kollegen (dem gefällt das scheinbar, ist bei uns aber nicht Firmendirektive... Glaube ich zumindest).

      Ich glaube auch kaum, dass der Absender etwas dagegen unternehmen kann, wenn du das dann veröffentlichst.

      Ich auch nicht, aber man weiß ja nie, was Rechtsanwälten so alles einfallen mag.

      Interessant wär's jetzt natürlich, zu erfahren, was dir denn da geschrieben wurde. *neugierigschau* ;o)

      Wie oben erwähnt, nichts weiter tragisches...

      File Griese und auch einen richtig schönen Montag!

      Danke, bäh... Montag... Danke trotzdem,

      --- Ingomar Wesp

  2. Hallo Ingomar,

    private EMail-Kommunikation zu veröffentlichen ist im Internet eigentlich geächtet - das macht man einfach nicht ohne Zustimmung des Absenders.

    Bei unabsichtlich zugesandter Firmenkommunikation gilt solche ein Verhalten im Prinzip auch. Kurzer Hinweis an den Absender, daß seine Mail falsch gelaufen ist, wäre nett.

    Wenn du aber zufällig die komplette Dokumentation der Herkunft der Kohl-Spender zugemailt bekommst ;) , solltest du diese Information am besten gleich einer Zeitung deines Vertrauens weiterleiten. Wer solch brisante Infos unverschlüsselt übers Internet an den falschen Empfänger schickt, gehört wirklich gevierteilt!

    Vielleicht lernen die Firmen dann aus ihrer Dummheit, denn EMail-Sicherheit ist machbar.

    - Sven Rautenberg

    1. Hi,

      private EMail-Kommunikation zu veröffentlichen ist im Internet eigentlich geächtet - das macht man einfach nicht ohne Zustimmung des Absenders.

      wobei es dann noch den Grundsatz gibt: "Harassing eMail _will_ be posted."

      Allerdings heißt "geächtet" noch lange nicht, daß es rechtlich untersagt ist - oder umgekehrt. Soweit ich informiert bin, gilt bei eMails das Briefgeheimnis. Was dieses allerdings speziell zum Veröffentlichen privater Post sagt, inwieweit da die Technik z.B. in Bezug auf Massenpost reinspielt, ob man die Zustimmung des Absenders benötigt und sich diese Anfrage aufgrund eines entsprechenden Absatzes im Brief einfach nur sparen kann, weiß ich leider auch nicht.

      Google sollte aber bei der Suche nach dem Briefgeheimnis helfen :-)

      Wenn du aber zufällig die komplette Dokumentation der Herkunft der Kohl-Spender zugemailt bekommst ;) , solltest du diese Information am besten gleich einer Zeitung deines Vertrauens weiterleiten.

      Unfug! Niemals gleich weiterleiten, sondern immer erst fragen!

      Nämlich, wie viel die Zeitung einem zahlt ;-)

      Cheatah

  3. Mich würde interessieren, was von derartigen Texten aus der rechtlichen Perspektive zu halten ist (IMHO nichts, aber ich kenne mich nicht aus) und ob es generell illegal sein _kann_, ein Email, das in meinen Posteingang eingetrudelt ist, zu veröffentlichen.

    Bei mir flattern immer wieder Mails herein, die mich gar nichts angehen. Das nervt einfach.