DENIC-Vorstand als ADMIN-C + dt. RAin f. Firma i.d. USA
Günter Frhr.v.Gravenreuth
- provider
Hallo,
Gegen die ehemaligen Domaininhaber von 'opus-est-vinum.de' erging durch das LG Hamburg wohl eine einstweilige Verfügung. (Ausführlicher:
http://www.domainmagazin.de/cgi-bin/forum.cgi?task=showsubthreads&board=3&site=sedo&start=37809&parent=1002&page=1&ck=1
Sie wurden von dem kalifornischen Weinerzeuger 'Opus One' (Mondavi Gruppe und Haus Rothschild) wegen Markenschutzverletzung angegriffen, da in 'opus est vinum' das Wort 'Opus' enthalten ist, das von der Firma Markenrechtlich geschützt wurde und "est vinum" für Wein nicht unterscheidungskräftig ist.
Soweit alles klar!
Inhaber ist laut DENIC nun:
#Domaininhaber: Opus One, Napa, Californien
z. Hd. Frau Dr. Rojahn#
Soweit auch noch alles klar; Frau Dr. Rojahn ist eine bekannte RAin!
Dann:
#Personendaten
Name: Vorstand IV-DENIC DENIC-eG
Kontakttyp: Person
Adresse: DENIC eG
Wiesenhuettenplatz 26
Stadt: Frankfurt am Main
PLZ: 60329
Land: GERMANY
Telefon: +49 69 27235 0
Telefax: +49 69 27235 235
E-Mail: vorstand@denic.de
NIC-Handle: VID1-RIPE #
Tritt hier der DENIC-Vorstand als Treuhänder o.ä. für die Firma auf, weil die so schnell keinen Provider gefunden haben?
Ich kenne keine Domain mit einem dertigen DENIC-Eintrag. Sogar bei der denic.de tritt der Vorstand nicht in Erscheinung.
Wer hat weitere Infos?
Ich bin nicht als RA mit diesem Fall befaßt. Mich interessiert die Sache aber.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo Guenter,
Tritt hier der DENIC-Vorstand als Treuhänder o.ä. für die Firma auf, weil die so schnell keinen Provider gefunden haben?
Ich bin zwar kein Anwalt, und auch kein Mitglied der DeNIC, aber ich kann mir vorstellen, dass bei Domains, die aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten nicht vergeben werden duerfen, der Vorstand als tech-c und zone-c auftritt.
Ich kenne keine Domain mit einem dertigen DENIC-Eintrag. Sogar bei der denic.de tritt der Vorstand nicht in Erscheinung.
Gleiches Bild zeigt sich auch bei http://www.ripe.net/cgi-bin/whois?query=siegheil.de...
Mehr als diese Spekulation kann ich dazu aber auch nicht sagen.
Beste Gruesse
Jan
Moin,
Zumindest die Sache mit tech-c und zone-c lässt sich erklären:
Man kann als Hoster, lt neuester Richtlinie, eine de-Domain auch wieder an die DENIC zurückgeben. In diesem Fall trägt sich die DENIC auch als tech-c und zone-c ein.
Auch wenn man eine Domain beim Hoster XY beantragt hat, der Vertragspartner ist die DENIC. Die Hoster sind Erfüllungsgehilfen.
admin-c:
Wenn nun eine Domain gesperrt oder -dekonnektiert- wird, kann es schon einmal vorkommen, dass sich der jeweilige Hoster als admin-c einträgt, etwa um fällige Gebühren einzutreiben. Ist zwar nicht ganz die feine Art - aber da kannste machen nix - musste gucken zu ;-)
Hunold
Sehr geehrter Herr Gravenreuth,
Hallo,
Inhaber ist laut DENIC nun:
#Domaininhaber: Opus One, Napa, Californien
z. Hd. Frau Dr. Rojahn#
Soweit auch noch alles klar; Frau Dr. Rojahn ist eine bekannte RAin!
Dann:
#Personendaten
Name: Vorstand IV-DENIC DENIC-eG
Kontakttyp: Person
Adresse: DENIC eG
Wiesenhuettenplatz 26
Stadt: Frankfurt am Main
PLZ: 60329
Land: GERMANY
Telefon: +49 69 27235 0
Telefax: +49 69 27235 235
E-Mail: vorstand@denic.de
NIC-Handle: VID1-RIPE #
Tritt hier der DENIC-Vorstand als Treuhänder o.ä. für die Firma auf, weil die so schnell keinen Provider gefunden haben?
Ich kenne keine Domain mit einem dertigen DENIC-Eintrag. Sogar bei der denic.de tritt der Vorstand nicht in Erscheinung.
»»
ich persöhnlich kann zwar nichts sicheres sagen, bezweifle aber das das so ganz mit rechten dingen zugeht, denn laut DENIC richtlinie
---------schnipp.-------------
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift angeben.
--------------schnapp.--------------
ist dies in diesem falle ja ein freibrief zur verwendung der Domain - Nur der "echte" besitzer ist nicht DENIC - und die DENIC kann sogar verbindliche entscheidungen treffen !
Ich persöhnlich halte das alles für eine - sagen wir - unseriöse mache - nur warum jemand den stress machen sollt versteh ich noch nicht - der unterschied zwischen 'Opus One' und 'Opus est Vinum' ist doch ganz beachtlich - und vor allem: OPUS ONE ist zweisprachlicher wischwasch während Opus est Vinum ein alter Lateinischer spruch ist - und der ist garantiert älter als der Opus One -
oder wie sehen Sie das ?
mfg
Korbinian Bachl
www.whiskyworld.de
PS: darf ich ab sofort Du Günni sagen ? :)
Hallo Günter,
Ich kenne keine Domain mit einem dertigen DENIC-Eintrag. Sogar bei der denic.de tritt der Vorstand nicht in Erscheinung.
ich schon: guenter-jauch.de
Weitere Beispiele zu finden dürfte u.U. nicht so sehr schwer sein,
Du kannst sicher genug einschlägige Urteile, wo es möglich wäre.
Möglicherweise sind diese Sachen Dispute-Einträge, die DENIC hilft
Dir da bestimmt gern weiter.
siehe auch: http://www.denic.de/doc/recht/faq/ansprueche.html
MfG, Stefan
PS:Ein völlig anderer Fall, aber auch mit VID1-RIPE als admin-c
sind solche dreckigen Domains wie heilhitler.de
Allerdings müssen die nicht zwangsläufig den geistigen Abfall
unserer Gesellschaft enthalten, wie http://auschwitzluege.de/
sehr eindrucksvoll beweist.
Hallo Stefan,
Möglicherweise sind diese Sachen Dispute-Einträge, die DENIC hilft
Dir da bestimmt gern weiter.
Nein, sind es nicht. Dispute-Einträge werden "unsichtbar" bei der Denic gespeichert. Die Denic schreibt von sich, daß sie keinen Streit schlichten kann, also niemandem beiM Dispute ein Recht an der Domain gibt oder abspricht. Der Dispute verhindert nur die Übertragung an einen Dritten und gibt so Zeit sich mit dem Inhaber auseinanderzusetzen. Inhaber in der Datenbank bleibt bis zum vollzogenen Eignerwechsel der bisherige Inhaber.
Grüße aus Köln
JUlian
Hallo,
Gegen die ehemaligen Domaininhaber von 'opus-est-vinum.de' erging durch das LG Hamburg wohl eine einstweilige Verfügung. (Ausführlicher:
http://www.domainmagazin.de/cgi-bin/forum.cgi?task=showsubthreads&board=3&site=sedo&start=37809&parent=1002&page=1&ck=1
Sie wurden von dem kalifornischen Weinerzeuger 'Opus One' (Mondavi Gruppe und Haus Rothschild) wegen Markenschutzverletzung angegriffen, da in 'opus est vinum' das Wort 'Opus' enthalten ist, das von der Firma Markenrechtlich geschützt wurde und "est vinum" für Wein nicht unterscheidungskräftig ist.
Soweit alles klar!
Hm... hab ich ein Deja vu?
Irgendwie mein ich, von diesen Fall schon vor etwa einen halben Jahr gehört zu haben.
Ich mein sogar, daß irgendein mittelgroßes IT-Magazin darüber berichtete...
Ansonsten kann ich auch nicht viel zum Fall beitragen.
Nur weißt du ja auch, das eine Vorstandsmitgliedschaft ja eigentlich nun
ja nicht gleich einer vollständigen Vereinnahmung ist.
Gerade bei den Leuten von denic kann ich mir vorstellen, daß die
auch eigene Firmen in den Providing-Bereich haben...
Ich denke aber nicht, daß Denic wegen einer Markensache
irgendeine Ausnahme macht und dann die DOmain selbst "under hold"
setzen...warum sollten die das in diesen schwammigen Fall tun, aber
in anderen nicht...
Man kann nur spekulieren...
Ciao,
Wolfgang
hi there!
was mich ehrlichgesagt am meissten verbluefft, wieso kann man eindeutige warezdomains so einfach anmelden, wenn ich als wirtschaftstreibender ein geschaeft aufmache und "raubkopie_illegal" auf mein portal schreibe, werde ich wahrscheinlich am gleichen tag besuch von der zustaendigen polizeibehoerde bekommen.
und wer bitte registriert ernsthaft eine domain unter dem inhaber 12345 kalauer? oder gibt es diese adresse in deutschland
schoenen gruss
eddie walker