Hi,
zwar bin ich kein Rechtsgelehrter, aber für mich stellt es sich so da:
1. Es ist ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, jedenfalls unter der
Voraussetztung, dass der User a) Rechtsgeschäfte eingehen darf und b) Du Ihn
über das Zustandekommen des Kaufvertrage nicht im Unklaren gelassen hast.
D.h.: 1.) Du hast eine Ware oder Leistung zu einem bestimmten Wert angepriesen = ANGEBOT.
2.) Der Käufer hat dieses ANGEBOT - zu Deinen Bedingungen - angenommen. 3. Der Käufer wurde
nicht über die zu erwartende Leistung/Ware und dem daraus resultierendem Preis im unklaren gelassen.
Wenn, davon gehe ich jetzt einmal aus, alles OK ist, ist ein gültiger
Kaufvertrag zustande gekommen.
Das eigentliche Problem dabei ist, dass Du dies im Streitfalle nachweisen musst.
Das kannst Du eigentlich nur dadurch, dass Du die Uhrzeit und die IP protokollierst
und im Schadensfalle (Dein Schaden) Anzeige erstattest. Über die IP und die Uhrzeit
lässt sich ja der User ermitteln.
Problem bei der Angelegenheit: Die Behörden werden bei kleineren Beträgen
und ohne Wiederholungsfall einer Person, das Verfahren ggf. schnell niederschlagen.
(Zu geringer Schaden / nicht im öffentl. Interesse)
Schützen kannst Du Dich beim Inkassoverfahren - so Du es selbst machst
also kaum.
Wenn Dein Geschäft allerdings einen gewissen Umfang angenommen hat,
dann könntest Du eine Vereinbahrung mit einem Inkassobüro machen,
welches dann Deine Forderungen eintreibt. (Gebühren liegen (je nach
Forderungshöhe) zwischen 4 - 20% vom Auftragswert.)
Sicherer sind Kreditkarten-Verfahren.
Die einfachste Form ist, wenn Du Dich mit der GZS (Gesellschaft für
Zahlungs-Systeme, Frankfurt) (Eurocard) in Verbindung sezt. Wenn Du
Akzeptanz-Partner wirst, kannst Du durch telefonische Nachfrage zumindest
sicher stellen, dass Deckung da ist.
Dies schützt Dich aber nicht vor Stornos/Rückbuchungen.
Dies Kannst Du nur durchs SET-Verfahren erreichen. Ein Kredit-Karten-Verfahren,
bei dem das ausgebende Kreditinstitut die Buchung garantiert.
ABER: Hierfür ist eine spezielle Softtware notw. und der User
muss über eine digtale Signatur verfügen. (Gibt erst sehr wenige User die
diese haben.) Weiterhin wirst Du/Deine Firma erst einmal komplett von
dem SET-Geber durchleuchtet, denn man will nur 100% seriöse und
potente Partner. Das diese Leistung der Banket (SET) fürstlich honoriert
werden müssen, versteht sich von selbst.
SET wird z.B. von der Deutschen Bank nicht selbst angeboten, sondern
sie haben eine Kooperation mit der Lufthansa. Du siehst, es wird auch
noch aufwändig.
Ich hoffe Dich nicht nur frustriert zu haben.
Michael