Steffen: Das leidige Problem mit den zurückgebuchten Lastschriften

Hallo,

ich betreibe einen online shop und biete seit einiger Zeit die Zahlungsoption "Lastschrif" an.
Dabei kommt es recht häufig zu Rückbuchungen, sei es mangels Deckung oder wegen Widerspruchs des Kunden obwohl die Ware ordnungsgemäß geliefert wurde.
Es handelt sich dabei meist um Beträge zwischen DM 30,00 und DM 300,00.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem eintreiben solcher Forderungen oder der Beweisführung, daß die Bestellung auch von der angegebenen Person getätigt wurde.

Gruß

Steffen.

  1. Hi,

    zwar bin ich kein Rechtsgelehrter, aber für mich stellt es sich so da:

    1. Es ist ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, jedenfalls unter der
    Voraussetztung, dass der User a) Rechtsgeschäfte eingehen darf und b) Du Ihn
    über das Zustandekommen des Kaufvertrage nicht im Unklaren gelassen hast.
    D.h.: 1.) Du hast eine Ware oder Leistung zu einem bestimmten Wert angepriesen = ANGEBOT.
    2.) Der Käufer hat dieses ANGEBOT - zu Deinen Bedingungen - angenommen. 3. Der Käufer wurde
    nicht über die zu erwartende Leistung/Ware und dem daraus resultierendem Preis im unklaren gelassen.

    Wenn, davon gehe ich jetzt einmal aus, alles OK ist, ist ein gültiger
    Kaufvertrag zustande gekommen.

    Das eigentliche Problem dabei ist, dass Du dies im Streitfalle nachweisen musst.
    Das kannst Du eigentlich nur dadurch, dass Du die Uhrzeit und die IP protokollierst
    und im Schadensfalle (Dein Schaden) Anzeige erstattest. Über die IP und die Uhrzeit
    lässt sich ja der User ermitteln.

    Problem bei der Angelegenheit: Die Behörden werden bei kleineren Beträgen
    und ohne Wiederholungsfall einer Person, das Verfahren ggf. schnell niederschlagen.
    (Zu geringer Schaden / nicht im öffentl. Interesse)

    Schützen kannst Du Dich beim Inkassoverfahren - so Du es selbst machst
    also kaum.

    Wenn Dein Geschäft allerdings einen gewissen Umfang angenommen hat,
    dann könntest Du eine Vereinbahrung mit einem Inkassobüro machen,
    welches dann Deine Forderungen eintreibt. (Gebühren liegen (je nach
    Forderungshöhe) zwischen 4 - 20% vom Auftragswert.)

    Sicherer sind Kreditkarten-Verfahren.
    Die einfachste Form ist, wenn Du Dich mit der GZS (Gesellschaft für
    Zahlungs-Systeme, Frankfurt) (Eurocard) in Verbindung sezt. Wenn Du
    Akzeptanz-Partner wirst, kannst Du durch telefonische Nachfrage zumindest
    sicher stellen, dass Deckung da ist.

    Dies schützt Dich aber nicht vor Stornos/Rückbuchungen.

    Dies Kannst Du nur durchs SET-Verfahren erreichen. Ein Kredit-Karten-Verfahren,
    bei dem das ausgebende Kreditinstitut die Buchung garantiert.
    ABER: Hierfür ist eine spezielle Softtware notw. und der User
    muss über eine digtale Signatur verfügen. (Gibt erst sehr wenige User die
    diese haben.) Weiterhin wirst Du/Deine Firma erst einmal komplett von
    dem SET-Geber durchleuchtet, denn man will nur 100% seriöse und
    potente Partner. Das diese Leistung der Banket (SET) fürstlich honoriert
    werden müssen, versteht sich von selbst.

    SET wird z.B. von der Deutschen Bank nicht selbst angeboten, sondern
    sie haben eine Kooperation mit der Lufthansa. Du siehst, es wird auch
    noch aufwändig.

    Ich hoffe Dich nicht nur frustriert zu haben.

    Michael

    1. Wenn Dein Geschäft allerdings einen gewissen Umfang angenommen hat,
      dann könntest Du eine Vereinbahrung mit einem Inkassobüro machen,
      welches dann Deine Forderungen eintreibt. (Gebühren liegen (je nach
      Forderungshöhe) zwischen 4 - 20% vom Auftragswert.)

      Kanst Du eines empfehlen ?

      Sicherer sind Kreditkarten-Verfahren.

      Biete ich schon an, aber
      1. hat nicht jeder eine Kreditkarte
      und
      2. wird man bei jedm Test/Vergleich in online- und Printmedien als Kundenunfreundlich bezeichnet wenn man keine "bequeme" Laschriftzahlung anbietet.

      Dies schützt Dich aber nicht vor Stornos/Rückbuchungen.

      In den letzten 1 1/2 Jahren gab es von eineigen tausend Buchungen bei mir nur eine (!) Rücklastschrift bei Kreditkarten :-).

      Ich hoffe Dich nicht nur frustriert zu haben.

      Bin ich schon ;-(.

      Michael

      danke.

      Gruß

      Steffen.

      1. Nein, "aus dem Bauch" mag ich keine Empfehlung für ein Inkassobüro geben.
        Da hilft nur das Branchenbuch.

        Das Problem wird aber sein, dass es nur wenige gibt, die Inkasso für
        3W-Anbieter machen wollen. (Die kennen auch die Probleme. Im Web werben
        aber einige.)

        Ein Versuch ist es aber auch wert, einmal bei den Klassikern,
        wie Schimmelpfeng, ProHonora u.ä. anzufragen.

        Falls Du 'ne wirklich gute Lösung findest, lasse es mich wissen.
        Ich steh' - mit der Grundproblematik - auch auf'm Schlauch.

        Michael

        1. Ich fürchte fast, daß das ganze daran scheitert, daß der "Kunde" einfach den Bestellvorgang abstreitet.
          Den Nachweis über die IP halte ich für eher theoretisch, da wahrscheinlich kein Provider für so etwas seine logfiles herausrückt.
          Erschwerend kommt bei mir noch hinzu, daß praktisch alle meine Lieferungen Geschenke des Bestellers an eine andere Person sind (Blumenversand).
          Damit ist auch der Nachweis über die Auslieferung nicht möglich.

          Ich werde jedenfalls dranbleiben. Wenn was rauskommt lasse ich es Dich wissen.
          Falls Dir das was nützt: Auf der Website der Bundesbank kann man eine Liste der z.Z. gültigen BLZ und Prüfzifferalgorithmen für Kontonummer herunterladen. Damit kann man schon mal ein paar Fake-Bestellungen herausfiltern. Wenn sie aber nicht bezahlen wollen oder keine Kohle haben nützt das eben noch nichts:

          Gruß

          Steffen.

          1. Na ja, Du schreibst doch Deine eigenen Logs ... oder?

            Aber die Sache mit dem Prüfalgorithmus interessiert mich sehr, habe bei
            www.bundesbank.de aber nichts gefunden. Könntest Du mir bitte den kompletten Link geben?

            Michael

            1. Na ja, Du schreibst doch Deine eigenen Logs ... oder?

              Ja, aber wie soll man denn daraus auf den Nutzer schließen?

              Aber die Sache mit dem Prüfalgorithmus interessiert mich sehr, habe bei
              www.bundesbank.de aber nichts gefunden. Könntest Du mir bitte den kompletten Link geben?

              <a href="http://www.bundesbank.de/de/zahlungsverkehr/index.htm">hier</a>

              Ich hab die Prüfung in Perl geschrieben.
              Wenn Du willst, kannst Du das Script haben. Ich spreche allerdings nur "gebrochen" Perl, d.h. das script funktioniert imho einwandfrei, den richtigen Perlkönnern wenden sich aber hier und da die Haare zu berge stellen (ich arbeite an meinem Stil, aber die Zeit...).

              Gruß

              Steffen.

              1. Oops, ich dachte, das mit dem link geht hier...

                <a href="http://www.bundesbank.de/de/zahlungsverkehr/index.htm">hier</a>

                1. Hallo,

                  Oops, ich dachte, das mit dem link geht hier...

                  Links gehen schon. Wie genau steht hier: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/faq/forumsfaq_2.htm#a4

                  Gruß
                  Slyh

                  1. Links gehen schon. Wie genau steht hier: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/faq/forumsfaq_2.htm#a4

                    Sorry, hab mich seit der Neueröffnung hier noch nicht richtig umgeschaut.

                    Gruß

                    Steffen

                    1. Hallo,

                      Sorry, hab mich seit der Neueröffnung hier noch nicht richtig umgeschaut.

                      Ging auch schon im alten Forum so. *g*

                      Gruß und noch ein schönes Wochenende
                      Slyh

    2. Hallo zusammen,
      Einige Bemerkungen zu SET:
      so schwierig ist das alles nicht, natürlich wollen die Kreditkartenfirmen nur seriöse Partner, das kostet allerdings nix.
      Die Zahlungsgarantie der Kartenfirmen gibt es in Zukunft nicht nur für SET (Wallet beim Kunden) sondern auch für SET-MIA (Merchant Initiated Authorization)
      Dazu ist allerdings die Verwendung einer SET-Software nötig.
      solche Services gibt es z.B. bei http://set4u.at
      http://paymentservice.at
      auf meinen Seiten gibt es auch mehr Infos zu dem Thema
      Gruss
      Christian

    3. Moin,

      Problem bei der Angelegenheit: Die Behörden werden bei kleineren Beträgen
      und ohne Wiederholungsfall einer Person, das Verfahren ggf. schnell niederschlagen.
      (Zu geringer Schaden / nicht im öffentl. Interesse)

      ich habe schon mal von einer Zahnarztpraxis mit regelmäßigen Außenständen
      gehört, wo eines Tages einfach eine Liste mit säumigen Zahlern im
      Wartezimmer ausgehängt wurde. Danach soll das Problem angeblich ziemlich
      schnell beseitigt gewesen sein. Vielleicht läßt sich ja ein analoges
      Verfahren auf das Web übertragen - vorausgesetzt, daß die Rechtslage
      ansonsten klar ist und das Verfahren lediglich aufgrund zu geringen
      Streitwerts nicht zustande kommt. Oder gibt es für derartige Fälle
      rechtliche Einwände gegen eine solche "Liste"?

      Viele Grüße

      Andreas