Das leidige Problem mit den zurückgebuchten Lastschriften
Steffen
- recht
Hallo,
ich betreibe einen online shop und biete seit einiger Zeit die Zahlungsoption "Lastschrif" an.
Dabei kommt es recht häufig zu Rückbuchungen, sei es mangels Deckung oder wegen Widerspruchs des Kunden obwohl die Ware ordnungsgemäß geliefert wurde.
Es handelt sich dabei meist um Beträge zwischen DM 30,00 und DM 300,00.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem eintreiben solcher Forderungen oder der Beweisführung, daß die Bestellung auch von der angegebenen Person getätigt wurde.
Gruß
Steffen.
Hi,
zwar bin ich kein Rechtsgelehrter, aber für mich stellt es sich so da:
1. Es ist ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, jedenfalls unter der
Voraussetztung, dass der User a) Rechtsgeschäfte eingehen darf und b) Du Ihn
über das Zustandekommen des Kaufvertrage nicht im Unklaren gelassen hast.
D.h.: 1.) Du hast eine Ware oder Leistung zu einem bestimmten Wert angepriesen = ANGEBOT.
2.) Der Käufer hat dieses ANGEBOT - zu Deinen Bedingungen - angenommen. 3. Der Käufer wurde
nicht über die zu erwartende Leistung/Ware und dem daraus resultierendem Preis im unklaren gelassen.
Wenn, davon gehe ich jetzt einmal aus, alles OK ist, ist ein gültiger
Kaufvertrag zustande gekommen.
Das eigentliche Problem dabei ist, dass Du dies im Streitfalle nachweisen musst.
Das kannst Du eigentlich nur dadurch, dass Du die Uhrzeit und die IP protokollierst
und im Schadensfalle (Dein Schaden) Anzeige erstattest. Über die IP und die Uhrzeit
lässt sich ja der User ermitteln.
Problem bei der Angelegenheit: Die Behörden werden bei kleineren Beträgen
und ohne Wiederholungsfall einer Person, das Verfahren ggf. schnell niederschlagen.
(Zu geringer Schaden / nicht im öffentl. Interesse)
Schützen kannst Du Dich beim Inkassoverfahren - so Du es selbst machst
also kaum.
Wenn Dein Geschäft allerdings einen gewissen Umfang angenommen hat,
dann könntest Du eine Vereinbahrung mit einem Inkassobüro machen,
welches dann Deine Forderungen eintreibt. (Gebühren liegen (je nach
Forderungshöhe) zwischen 4 - 20% vom Auftragswert.)
Sicherer sind Kreditkarten-Verfahren.
Die einfachste Form ist, wenn Du Dich mit der GZS (Gesellschaft für
Zahlungs-Systeme, Frankfurt) (Eurocard) in Verbindung sezt. Wenn Du
Akzeptanz-Partner wirst, kannst Du durch telefonische Nachfrage zumindest
sicher stellen, dass Deckung da ist.
Dies schützt Dich aber nicht vor Stornos/Rückbuchungen.
Dies Kannst Du nur durchs SET-Verfahren erreichen. Ein Kredit-Karten-Verfahren,
bei dem das ausgebende Kreditinstitut die Buchung garantiert.
ABER: Hierfür ist eine spezielle Softtware notw. und der User
muss über eine digtale Signatur verfügen. (Gibt erst sehr wenige User die
diese haben.) Weiterhin wirst Du/Deine Firma erst einmal komplett von
dem SET-Geber durchleuchtet, denn man will nur 100% seriöse und
potente Partner. Das diese Leistung der Banket (SET) fürstlich honoriert
werden müssen, versteht sich von selbst.
SET wird z.B. von der Deutschen Bank nicht selbst angeboten, sondern
sie haben eine Kooperation mit der Lufthansa. Du siehst, es wird auch
noch aufwändig.
Ich hoffe Dich nicht nur frustriert zu haben.
Michael
Wenn Dein Geschäft allerdings einen gewissen Umfang angenommen hat,
dann könntest Du eine Vereinbahrung mit einem Inkassobüro machen,
welches dann Deine Forderungen eintreibt. (Gebühren liegen (je nach
Forderungshöhe) zwischen 4 - 20% vom Auftragswert.)
Kanst Du eines empfehlen ?
Sicherer sind Kreditkarten-Verfahren.
Biete ich schon an, aber
1. hat nicht jeder eine Kreditkarte
und
2. wird man bei jedm Test/Vergleich in online- und Printmedien als Kundenunfreundlich bezeichnet wenn man keine "bequeme" Laschriftzahlung anbietet.
Dies schützt Dich aber nicht vor Stornos/Rückbuchungen.
In den letzten 1 1/2 Jahren gab es von eineigen tausend Buchungen bei mir nur eine (!) Rücklastschrift bei Kreditkarten :-).
Ich hoffe Dich nicht nur frustriert zu haben.
Bin ich schon ;-(.
Michael
danke.
Gruß
Steffen.
Nein, "aus dem Bauch" mag ich keine Empfehlung für ein Inkassobüro geben.
Da hilft nur das Branchenbuch.
Das Problem wird aber sein, dass es nur wenige gibt, die Inkasso für
3W-Anbieter machen wollen. (Die kennen auch die Probleme. Im Web werben
aber einige.)
Ein Versuch ist es aber auch wert, einmal bei den Klassikern,
wie Schimmelpfeng, ProHonora u.ä. anzufragen.
Falls Du 'ne wirklich gute Lösung findest, lasse es mich wissen.
Ich steh' - mit der Grundproblematik - auch auf'm Schlauch.
Michael
Ich fürchte fast, daß das ganze daran scheitert, daß der "Kunde" einfach den Bestellvorgang abstreitet.
Den Nachweis über die IP halte ich für eher theoretisch, da wahrscheinlich kein Provider für so etwas seine logfiles herausrückt.
Erschwerend kommt bei mir noch hinzu, daß praktisch alle meine Lieferungen Geschenke des Bestellers an eine andere Person sind (Blumenversand).
Damit ist auch der Nachweis über die Auslieferung nicht möglich.
Ich werde jedenfalls dranbleiben. Wenn was rauskommt lasse ich es Dich wissen.
Falls Dir das was nützt: Auf der Website der Bundesbank kann man eine Liste der z.Z. gültigen BLZ und Prüfzifferalgorithmen für Kontonummer herunterladen. Damit kann man schon mal ein paar Fake-Bestellungen herausfiltern. Wenn sie aber nicht bezahlen wollen oder keine Kohle haben nützt das eben noch nichts:
Gruß
Steffen.
Na ja, Du schreibst doch Deine eigenen Logs ... oder?
Aber die Sache mit dem Prüfalgorithmus interessiert mich sehr, habe bei
www.bundesbank.de aber nichts gefunden. Könntest Du mir bitte den kompletten Link geben?
Michael
Na ja, Du schreibst doch Deine eigenen Logs ... oder?
Ja, aber wie soll man denn daraus auf den Nutzer schließen?
Aber die Sache mit dem Prüfalgorithmus interessiert mich sehr, habe bei
www.bundesbank.de aber nichts gefunden. Könntest Du mir bitte den kompletten Link geben?
<a href="http://www.bundesbank.de/de/zahlungsverkehr/index.htm">hier</a>
Ich hab die Prüfung in Perl geschrieben.
Wenn Du willst, kannst Du das Script haben. Ich spreche allerdings nur "gebrochen" Perl, d.h. das script funktioniert imho einwandfrei, den richtigen Perlkönnern wenden sich aber hier und da die Haare zu berge stellen (ich arbeite an meinem Stil, aber die Zeit...).
Gruß
Steffen.
Oops, ich dachte, das mit dem link geht hier...
<a href="http://www.bundesbank.de/de/zahlungsverkehr/index.htm">hier</a>
Hallo,
Oops, ich dachte, das mit dem link geht hier...
Links gehen schon. Wie genau steht hier: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/faq/forumsfaq_2.htm#a4
Gruß
Slyh
Links gehen schon. Wie genau steht hier: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/faq/forumsfaq_2.htm#a4
Sorry, hab mich seit der Neueröffnung hier noch nicht richtig umgeschaut.
Gruß
Steffen
Hallo,
Sorry, hab mich seit der Neueröffnung hier noch nicht richtig umgeschaut.
Ging auch schon im alten Forum so. *g*
Gruß und noch ein schönes Wochenende
Slyh
Hallo zusammen,
Einige Bemerkungen zu SET:
so schwierig ist das alles nicht, natürlich wollen die Kreditkartenfirmen nur seriöse Partner, das kostet allerdings nix.
Die Zahlungsgarantie der Kartenfirmen gibt es in Zukunft nicht nur für SET (Wallet beim Kunden) sondern auch für SET-MIA (Merchant Initiated Authorization)
Dazu ist allerdings die Verwendung einer SET-Software nötig.
solche Services gibt es z.B. bei http://set4u.at
http://paymentservice.at
auf meinen Seiten gibt es auch mehr Infos zu dem Thema
Gruss
Christian
Moin,
Problem bei der Angelegenheit: Die Behörden werden bei kleineren Beträgen
und ohne Wiederholungsfall einer Person, das Verfahren ggf. schnell niederschlagen.
(Zu geringer Schaden / nicht im öffentl. Interesse)
ich habe schon mal von einer Zahnarztpraxis mit regelmäßigen Außenständen
gehört, wo eines Tages einfach eine Liste mit säumigen Zahlern im
Wartezimmer ausgehängt wurde. Danach soll das Problem angeblich ziemlich
schnell beseitigt gewesen sein. Vielleicht läßt sich ja ein analoges
Verfahren auf das Web übertragen - vorausgesetzt, daß die Rechtslage
ansonsten klar ist und das Verfahren lediglich aufgrund zu geringen
Streitwerts nicht zustande kommt. Oder gibt es für derartige Fälle
rechtliche Einwände gegen eine solche "Liste"?
Viele Grüße
Andreas