Moin,
Problem bei der Angelegenheit: Die Behörden werden bei kleineren Beträgen
und ohne Wiederholungsfall einer Person, das Verfahren ggf. schnell niederschlagen.
(Zu geringer Schaden / nicht im öffentl. Interesse)
ich habe schon mal von einer Zahnarztpraxis mit regelmäßigen Außenständen
gehört, wo eines Tages einfach eine Liste mit säumigen Zahlern im
Wartezimmer ausgehängt wurde. Danach soll das Problem angeblich ziemlich
schnell beseitigt gewesen sein. Vielleicht läßt sich ja ein analoges
Verfahren auf das Web übertragen - vorausgesetzt, daß die Rechtslage
ansonsten klar ist und das Verfahren lediglich aufgrund zu geringen
Streitwerts nicht zustande kommt. Oder gibt es für derartige Fälle
rechtliche Einwände gegen eine solche "Liste"?
Viele Grüße
Andreas