Kermit the Frog: Polizei kann nicht helfen, weiss nicht mehr weiter...

Hi

ich habe ein grosses Problem, naja nicht ich direkt, sondern eine sehr gute Freundin von mir.
Irgendjemand bestellt per Internet seit einigen Tagen/Wochen teure Sachen auf ihren Namen und lässt sie dann an sie schicken. Dazu kommt noch das er in diversen Foren anzügliche Postings macht mit ihrer privaten Telefonnummer und Adresse. Die meisten Bestellungen wurden innerhalb einer Nacht gemacht, in einem zeitraum von ca. 2-3 Stunden.
Sie hat dann rumtelefoniert und von den verschiednen Firmen einige Emails und u.a. eine IP bekommen. Ferner hat sie auch einen Verdacht wer da hinterstecken könnte.
Nun ist sie also zur Polizei gegangen, hat denen all Daten gegeben, die Firmen benannt und auch ihren Verdacht geäußert. Das einzige was bisher passiert ist, die haben bei AOL nachgefragt ob die betreffende Person dort Kunde ist. Außerdem haben die ihr geraten auf ihrem Rechner eine Firewall zu installieren damit sowas nicht wieder vorkommt.
Also sie mir das erzählt hat war ich ziemlich sprachlos.

Von der Polizei ist an dieser Stelle anscheinend keine Hilfe zu erwarten. Der Schaden beläuft sich mittlerweile auch über 10.000,- und die Firmen wollen sie verklagen.

An wen kann man sich wenden der Ahnung von der Materie hat?
Gibt es überhaupt eine kompetente Anlaufstelle für sowas?

Laut meinen Informationen, und korrigiert mich wenn ich falsch liege, müssen Provider ja die Userinformationen 60 Tage lang speichern. Mit der IP dürfte es ja auch keine grössen Umstände machen den betreffenden Provider ausfindig zu machen. Wie kann ich das rausfinden? Einen Verdacht hab ich zwar schon, allerdings würde mich eine sichere Methode doch glücklicher machen.

bitte helft mir (und ihr)

Danke
Kermit

ps: die Email-Addy ist kein Fake, die funktioniert wirklich !!!!!

  1. Hi

    ich habe ein grosses Problem, naja nicht ich direkt, sondern eine sehr gute Freundin von mir.

    Anzeige gegen unbekannt erstatten. Mit der Polizei nicht diskutieren, sondern sie einfach von Amts wegen tätig werden lassen. Eure Informationen über den Unbekannten auch den Firmen geben, wenn die das wollen, weil die ebenfalls Anzeige wegen Betrugs stellen könnten. Wenn da erstmal ein paar Firmen hinterher sind, klappts vielleicht auch mit den Strafverfolgungsbehörden.

    Ein Besuch bei einem Rechtsanwalt dürfte auch nicht schaden, und sollte auf jeden Fall gemacht werden, wenn deine Freundin für diese Fälle rechtsschutzversichert ist (dann sollte die Versicherung die Auslagen in jedem Fall tragen).

    - Sven Rautenberg

    1. Hi Sven

      Sie hat ja Anzeige bei der Polizei erstattet, aber die haben bis heute nicht mal ne Aktennummer für die Sache.
      Einen Anwalt zu finden ist auch nicht leicht. Sie hat jetzt schon mit dem einen oder anderen Kontakt, allerdings haben die wohl auch nicht mehr Ahnung von der Materie als die Polizei.

      Die Firmen sagen, das die Bestellungen auf ihren Namen laufen und sie somit auch dafür zu haften hat, das ist ja grade das frustrierende, die lassen erst garnicht mit sich reden.

      danke
      Kermit

      1. Hi Sven

        Sie hat ja Anzeige bei der Polizei erstattet, aber die haben bis heute nicht mal ne Aktennummer für die Sache.
        Einen Anwalt zu finden ist auch nicht leicht. Sie hat jetzt schon mit dem einen oder anderen Kontakt, allerdings haben die wohl auch nicht mehr Ahnung von der Materie als die Polizei.

        Tja, das ist natürlich ausgesprochen dumm. Aber wenn Anzeige erstattet wurde, kann man die Firmen ja darauf hinweisen (auch wenns lange dauert, das Datum ist ja aktenkundig), und steht so etwas besser da.

        Die Firmen sagen, das die Bestellungen auf ihren Namen laufen und sie somit auch dafür zu haften hat, das ist ja grade das frustrierende, die lassen erst garnicht mit sich reden.

        Dann sollte deine Freundin sich einfach auf "stur" stellen, bei jeder die Annahme verweigern (hat sie ja schließlich nicht bestellt) und auch nicht zahlen. Im Zweifel werden die Firmen die Sache gerichtlich klären lassen, und dann hat man immer noch Gelegenheit, sich zu äußern und den Sachverhalt aufzuklären. Wichtig ist aber, daß die Firmen gleich bei der Lieferung durch die Annahmeverweigerung Kenntnis erhalten, daß sie da einer Betrügerei aufgesessen sind, und daß sie außer dem Aufwand für die falsche Lieferung auch keinen Schaden erleiden (indem z.B. die Freundin die Sachen erstmal an sich nimmt).

        Ohne Rechtsanwalt ist das aber alles sehr gefährlich, es könnte teuer werden. Also fragt lieber bei der Rechtsanwaltskammer nach, ob die einen Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet kennen. Es eben nicht so, daß alle Anwälte alles kennen.

        Weiter kann ich dann leider auch nicht helfen.

        - Sven Rautenberg

        1. Hi Sven

          Sie hat ja Anzeige bei der Polizei erstattet, aber die haben bis heute nicht mal ne Aktennummer für die Sache.
          Einen Anwalt zu finden ist auch nicht leicht. Sie hat jetzt schon mit dem einen oder anderen Kontakt, allerdings haben die wohl auch nicht mehr Ahnung von der Materie als die Polizei.

          Tja, das ist natürlich ausgesprochen dumm. Aber wenn Anzeige erstattet wurde, kann man die Firmen ja darauf hinweisen (auch wenns lange dauert, das Datum ist ja aktenkundig), und steht so etwas besser da.

          Die Firmen sagen, das die Bestellungen auf ihren Namen laufen und sie somit auch dafür zu haften hat, das ist ja grade das frustrierende, die lassen erst garnicht mit sich reden.

          Dann sollte deine Freundin sich einfach auf "stur" stellen, bei jeder die Annahme verweigern (hat sie ja schließlich nicht bestellt) und auch nicht zahlen. Im Zweifel werden die Firmen die Sache gerichtlich klären lassen, und dann hat man immer noch Gelegenheit, sich zu äußern und den Sachverhalt aufzuklären. Wichtig ist aber, daß die Firmen gleich bei der Lieferung durch die Annahmeverweigerung Kenntnis erhalten, daß sie da einer Betrügerei aufgesessen sind, und daß sie außer dem Aufwand für die falsche Lieferung auch keinen Schaden erleiden (indem z.B. die Freundin die Sachen erstmal an sich nimmt).

          Ohne Rechtsanwalt ist das aber alles sehr gefährlich, es könnte teuer werden. Also fragt lieber bei der Rechtsanwaltskammer nach, ob die einen Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet kennen. Es eben nicht so, daß alle Anwälte alles kennen.

          Weiter kann ich dann leider auch nicht helfen.

          • Sven Rautenberg
      2. Hallo,

        Die Firmen sagen, das die Bestellungen auf ihren Namen laufen und sie somit auch dafür zu haften hat, das ist ja grade das frustrierende, die lassen erst garnicht mit sich reden.

        was sind das für komische Firmen?
        Ich weiß nicht, wie das rechtlich genau aussieht. Aber ich kann doch im Namen von x, den ich vielleicht nicht leiden kann, jederzeit irgendeinen Quatsch bestellen, oder?
        Wenn eine Firma - gerade bei einem größeren Warenwert - da nicht gegenprüft, ist sie wohl automatisch mit in der Verantwortung.

        Ich habe mir vor ein paar Monaten bei xxx über das Internet einen Rechner (Wert ~3TDM) bestellt. Da ich Neukunde war, hat zwei Tage später jemand mal kurz angerufen, ob die Bestellung wirklich gewollt sei.
        Also, wo liegt das Problem?

        Reiner

  2. Hi

    ich habe ein grosses Problem, naja nicht ich direkt, sondern eine sehr gute Freundin von mir.
    Irgendjemand bestellt per Internet seit einigen Tagen/Wochen teure Sachen auf ihren Namen und lässt sie dann an sie schicken. Dazu kommt noch das er in diversen Foren anzügliche Postings macht mit ihrer privaten Telefonnummer und Adresse. Die meisten Bestellungen wurden innerhalb einer Nacht gemacht, in einem zeitraum von ca. 2-3 Stunden.
    Sie hat dann rumtelefoniert und von den verschiednen Firmen einige Emails und u.a. eine IP bekommen. Ferner hat sie auch einen Verdacht wer da hinterstecken könnte.
    Nun ist sie also zur Polizei gegangen, hat denen all Daten gegeben, die Firmen benannt und auch ihren Verdacht geäußert. Das einzige was bisher passiert ist, die haben bei AOL nachgefragt ob die betreffende Person dort Kunde ist. Außerdem haben die ihr geraten auf ihrem Rechner eine Firewall zu installieren damit sowas nicht wieder vorkommt.

    BITTE !?!

    Also sie mir das erzählt hat war ich ziemlich sprachlos.

    Von der Polizei ist an dieser Stelle anscheinend keine Hilfe zu erwarten. Der Schaden beläuft sich mittlerweile auch über 10.000,- und die Firmen wollen sie verklagen.

    Die wollen ihr Geld. Aber keine Packete annehmen und alles Retour gehen lassen.

    An wen kann man sich wenden der Ahnung von der Materie hat?
    Gibt es überhaupt eine kompetente Anlaufstelle für sowas?

    Schwierig. Anwalt einschalten. Anzeige gegen unbekannt ist sehr wichtig.

    Hat sie fuer die genannten Zeiten Zeugen? Aufschreiben.

    Bei einigen Versendern musste man sicher ein E-Mail angeben, alles versuchen zu bekommen.

    Die Firmen muessten Euch eigentlich alles schicken, denn man kann ja wohl seine eigene Bestellung mal verlegt oder geloescht haben. Hartnaeckig bleiben.

    Laut meinen Informationen, und korrigiert mich wenn ich falsch liege, müssen Provider ja die Userinformationen 60 Tage lang speichern. Mit der IP dürfte es ja auch keine grössen Umstände machen den betreffenden Provider ausfindig zu machen. Wie kann ich das rausfinden? Einen Verdacht hab ich zwar schon, allerdings würde mich eine sichere Methode doch glücklicher machen.

    Ueber nslookup kann man die IP in den "Namen" umwandeln so bekommt man mehr raus. Meistens weiss man dann schon dann den Provider.

    Provider mit AZ von Polizei und Kopie anschreiben und hoffen. Sollte aber Anwalt machen, denn Provider geben nur dann sie raus. Manchmal sogar nur mit Gerichtsbescheid.

    bitte helft mir (und ihr)

    Danke
    Kermit

    Ciao Micha

    P.S. Mit den IPs koennte ich helfen (E-Mail)

    ps: die Email-Addy ist kein Fake, die funktioniert wirklich !!!!!

    1. Hallo!

      Ich weiß zwar nicht, wie ob ich 100% richtig liege, aber folgendes:

      1. Wenn ich im Internet was bestellte, ist es doch so, daß ich grundsätzlich die Ware sofort bzw. innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kann. Also kann ich schnon mal nicht gezwungen werden, die Ware abzunehmen.

      2. Im Streitfall liegt immer der Verkäufer bei Online-Bestellungen in der Beweispflicht, daß ich das eine oder andere Produkt von ihm wirklich bestellt habe. Schließlich hat sich der Verkäufer zu vergewissern, daß der Gegenüber auch der wirkliche Besteller ist.

      3. Hat deine Freundin nicht eine Bestätigungsemail erhalten, daß die Bestellung getätigt wurde? Spätestens hier hätte sie schon reagieren können und z. B. Storno einreichen sollen.

      4. Auf alle Fälle einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet "Internet-Recht" aufsuchen oder wenn kein Rechtsschutz vorhanden ist, mal bei der TV-Ausstrahlung "Ein Fall für ESCHER" (MDR glaube ich) anrufen.

      Schöne Grüße

      Jürgen

      1. Hallo!

        Ich weiß zwar nicht, wie ob ich 100% richtig liege, aber folgendes:

        1. Wenn ich im Internet was bestellte, ist es doch so, daß ich grundsätzlich die Ware sofort bzw. innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kann. Also kann ich schnon mal nicht gezwungen werden, die Ware abzunehmen.

        Jein, bei mir liegen oefters Packete rum, die der Nachbar, Mutter, Opa oder Oma, angenommen haben. Tja, und nun? Zurueckschicken kostet halt extra und manche z.B. Amazon nehmen unfrei gar nicht erst an.
        Okay, bei Falschlieferung geht das bei einigen schon. Aber fuer den Verkaeufer sieht es ja korrekt aus.

        1. Im Streitfall liegt immer der Verkäufer bei Online-Bestellungen in der Beweispflicht, daß ich das eine oder andere Produkt von ihm wirklich bestellt habe. Schließlich hat sich der Verkäufer zu vergewissern, daß der Gegenüber auch der wirkliche Besteller ist.

        Das dauert aber und dann sind IPs und so alles schon geloescht. Beweispflicht gibt es dann leider nicht. 1., 2., 3. Mahnung ... und schon vorbei

        1. Hat deine Freundin nicht eine Bestätigungsemail erhalten, daß die Bestellung getätigt wurde? Spätestens hier hätte sie schon reagieren können und z. B. Storno einreichen sollen.

        Meine Freundin sicher nicht, denn Du meinst sicher die von Kermit. ;-)

        1. Auf alle Fälle einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet "Internet-Recht" aufsuchen oder wenn kein Rechtsschutz vorhanden ist, mal bei der TV-Ausstrahlung "Ein Fall für ESCHER" (MDR glaube ich) anrufen.

        Gute Idee.

        Schöne Grüße

        Ciao Micha

        Jürgen

  3. Sup!

    Wie die anderen schon gesagt haben: Anzeige gegen Unbekannt erstatten - Waren nicht annehmen - ggf. Anwalt nehmen.

    Die Firmen können Deine Freundin schlecht erfolgreich verklagen, weil sie die Identität des Bestellers offensichtlich unzureichend feststellen und nicht beweisen können, daß sie selbst bestellt hat - weil sie nicht bestellt hat, kann auch kein Vertrag zustande gekommen sein. Nichtmal eine Bestätigungs eMail haben die an ihre eMail geschickt. Sie haben also nichts in der Hand.

    Nach dem Fernabsatzgesetz kann Deine Freundin sowieso jede (nichtverderbliche) Ware ohne Angabe von Gründen wieder zurücksenden.
    Abgesehen von dem Stress kann Deiner Freundin also gar nichts passieren.
    Sie könnte am besten einfach spontan mit ein paar guten Freunden für eine Woche verreisen - wenn dann wieder Sachen eingegangen sind, hat sie einen Haufen Zeugen, daß sie ohne Modem auf einer Berghütte am Arsch der Welt war und sicher nichts bestellt hat.

    Gruesse,

    Bio

  4. Bevor irgendwelche Hoffnungen aufkeimen, ich bin kein Anwalt und habe mich auch noch nicht viel mit Recht beschäftigt, aber ich lese fleißig die c't und da steht öfter mal was über Recht drinnen.

    Das Fernabsatzgesetz ist, soweit ich weiß, nur für Deutschland zuständig, vielleicht sogar für ganz Europa. Wenn die Bestellung aber in Amerika aufgegeben wurde und mit Kreditkarte bezahlt hat, könnte es für die Firmen als Beweis gelten, daß sie die Bestellung getätigt hat. Ohne Bestätigungsmail, aber wie gesagt, nur außerhalb Deutschlands.

    Daß sie die IP bekommen hat ist schonmal ein weiter Schritt. Die Frage ist natürlich auch, ob bei jedem Shop die gleiche IP-Adresse tätig war.

    Es ist klar, daß die Firmen so harsch vorgehen. Aber was sollen sie machen, sie können nichts verschenken...

    Mein Tipp: Wende Dich zur Rechtsanwaltssuche an Computer-Zeitschriften. Die c't hat ja öfters mal Artikel über Recht. Vielleicht kennen sich auch so "new Economy"-Zeitschriften aus. Schreibe sie am besten einfach an.

    Ich habe leider nicht die c't da, in der ein Bericht über das FernAbsG, aber es war die 20/2001. Vielleicht hat die ja jemand aus dem Forum grad bei der Hand und kann Dir den Namen des Rechtsanwaltes geben, der den Artikel geschrieben hat. Ansonsten habe ich auf der c't-Hp noch die angegebene Adresse gefunden.

    Ich gebe zu, ich bin sehr c't-lastig, aber das ist mehr oder weniger die einzige Zeitschrift die ich lese.
    Ansonsten wünsche ich Deiner Freundin viel Glück und gib doch bescheid, wie sich das ganze Entwickelt.

    Servus
        Graphity

  5. Hallo Kermit

    zusaetzlich zu allen schon vorgebrachten und sinnvollen Vorschlaegen noch der Tipp, dein Problem mal im Juramail-Forum zu posten:
    http://www.juramail.com/forum/index.cgi

    Da hast du zwar auch keinen Anspruch auf Rechtsberatung - aber die dort verkehrenden Kreise sind nun mal Juristen, und die Chance, juristisch kompetente Aussagen zu erhalten, ist dort recht gross. Zwar ist das Juramail-Forum ausserdem ein Haifischbecken, aber ich denke, fuer die Haie ist dein Fall uninteressant ;-)

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Mist - ich sehe gerade, du hast dort schon gepostet ... *g*
      Tja, man sollte halt erst nachgucken, dann posten ...

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

  6. Hallo

    vielen Dank für die Unterstützung.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden wie die Sache weiter- bzw. ausgeht

    Danke
    Kermit

  7. Hi,

    du schriebst das du keinen Anwlat gefunden hast. Schau mal hier:
    (Links aus http://www.abmahnungswelle.de geklaut.)

    * Deutsche Anwaltsauskunft - Offizieller Anwaltssuchdienst des
          Deutschen Anwaltvereins
          http://www.anwaltauskunft.de/
        * rechtsfinder.de Recht im Internet - Deutscher Anwaltssuchdienst
          http://www.rechtsfinder.de/anwalt/

    Ciao,
     Wolfgang