Bevor irgendwelche Hoffnungen aufkeimen, ich bin kein Anwalt und habe mich auch noch nicht viel mit Recht beschäftigt, aber ich lese fleißig die c't und da steht öfter mal was über Recht drinnen.
Das Fernabsatzgesetz ist, soweit ich weiß, nur für Deutschland zuständig, vielleicht sogar für ganz Europa. Wenn die Bestellung aber in Amerika aufgegeben wurde und mit Kreditkarte bezahlt hat, könnte es für die Firmen als Beweis gelten, daß sie die Bestellung getätigt hat. Ohne Bestätigungsmail, aber wie gesagt, nur außerhalb Deutschlands.
Daß sie die IP bekommen hat ist schonmal ein weiter Schritt. Die Frage ist natürlich auch, ob bei jedem Shop die gleiche IP-Adresse tätig war.
Es ist klar, daß die Firmen so harsch vorgehen. Aber was sollen sie machen, sie können nichts verschenken...
Mein Tipp: Wende Dich zur Rechtsanwaltssuche an Computer-Zeitschriften. Die c't hat ja öfters mal Artikel über Recht. Vielleicht kennen sich auch so "new Economy"-Zeitschriften aus. Schreibe sie am besten einfach an.
Ich habe leider nicht die c't da, in der ein Bericht über das FernAbsG, aber es war die 20/2001. Vielleicht hat die ja jemand aus dem Forum grad bei der Hand und kann Dir den Namen des Rechtsanwaltes geben, der den Artikel geschrieben hat. Ansonsten habe ich auf der c't-Hp noch die angegebene Adresse gefunden.
Ich gebe zu, ich bin sehr c't-lastig, aber das ist mehr oder weniger die einzige Zeitschrift die ich lese.
Ansonsten wünsche ich Deiner Freundin viel Glück und gib doch bescheid, wie sich das ganze Entwickelt.
Servus
Graphity