erika: Antivirenprogramm

Hallo,

bisher nutzte ich AVK 9 von Gdata. Beim Kauf wurden für 10 Jahre vierteljährliche Update-Möglichkeiten zugesichert. Das hat bisher auch gut funktioniert.
Als ich Anfang Mai ein Update starten wollte, kam die lapidare Fehlermeldung: "Die Verbindung zum Server konnte nicht hergestellt werden."
Meine tagelangen Versuche, per E-Mail, auf der Website von Gdata, per Telefon die Ursachen für diese Fehlermeldung zu erfahren, scheiterten. Meine E-Mails wurden nicht beantwortet, die Telefonverbindung kam nicht zustande, auf der Website gab es keine relevanten Informationen. Ich dachte schon, dass der Klez-Wurm sein Unwesen treibt (trifft zum Glück nicht zu).
Heute endlich  (Computerbild sei gedankt!) habe ich nun erfahren, dass AVK9 vorerst nicht mehr weiterentwickelt wird. Gdata bietet an, AVK 9 kostenlos gegen AVK 11 auszutauschen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich dieses Angebot annehme.
Ist es eigentlich rechtlich statthaft, dass Gdata den beim Kauf zugesicherten 10jährigen Support einfach einstellt?
Wenn ich das Angebot annehme, stimme ich einem völlig neuen Vertrag zu, der einige Vorteile, aber auch zusätzliche Kosten bringt:
Anstelle kostenloser vierteljährlicher Updates im Verlauf von 10 Jahren würde ich nur für 1 Jahr kostenlose Updates erhalten, allerdings dann wöchentlich. Die Verlängerung des Supports kostet 35 Euro/Jahr.
Außerdem bin ich über den Kundenservice von GDATA sehr verärgert. Was mich das in der letzten Woche an Arbeit, Nerven und Zeit gekostet hat, um endlich an die notwendigen Informationen heranzukommen!

Wie ist die Verfahrensweise von Gdata rechtlich zu beurteilen?

Viele Grüsse
erika

PS: Zur Zeit nutze ich das kostenlose Antivirenprogramm Antivir Personal Edition http://wwww.free-av.de

  1. Hallo Erika,

    falls nicht irgendeine Kündigungsklausel in den AGB oder Vertrag drinnen stand, können die keinesfalls einfach die vorausbezahlte Leistung einstellen. Und mit Klausel wär ich mir nicht sicher.
    Ich denke rechtlich müsstest Du zumindest den Kaufpreis zurückbekommen können.

    Gruss

    Marko

    1. da wäre ich vorsichtig...

      falls nicht irgendeine Kündigungsklausel in den AGB oder Vertrag drinnen stand, können die keinesfalls einfach die vorausbezahlte Leistung einstellen.

      in vernünftigen AGBs steht so was i.d.r. drin!

      Und mit Klausel wär ich mir nicht sicher.

      Ich denke rechtlich müsstest Du zumindest den Kaufpreis zurückbekommen können.

      damit würde ich nicht unbedingt rechnen... du solltest erst in erfahrung bringen warum die leistungen eingestellt werden / wurden (-> vgl. AGB).

      ich möchte ja niemanden beleidigen, aber meistens konsultieren firmen anwälte für so einen scheiss und die kennen sich besser aus als die meisten privatleute.

      liegen dir die agb der firma vor? oder standen sie dir zur einsicht zur verfügung ?

      ja - die agb sind auf jeden fall bestandteil des kaufvertrags, das bedeuted meistens, dass die firma besser abgesichert ist als du...

      nein - wenn du es beweisen kannst (k.a. ob du das mußt) sind die agb NICHT bestandteil des kaufvetrags - in dem fall hättest du mitunter chancen dein geld zurückzubekommen...

      bei software gilt zusätzlich der lizenzvertrag als bestandteil des kaufvetrags!

      wenn es dir die leistung sehr wichtig ist oder das programm viel geld gekostet hat, frage einen anwalt

      wenn du kein geld dafür hast, geh zum nächsten amtsgericht und hol dir einen rechtsberatungsschein - dann bekommst du eine beratung von einem anwalt deiner wahl und mußt dafür 20 DM zahlen - also vermutlich etwas mehr als 10 euro.

      gruss
      raketenmann