*Handeln im geschäftlichen Verkehr*, wann bei privat?
Thomas N
- recht
Hallo,
*Handeln im geschäftlichen Verkehr*
Also ich blick nicht mehr ganz durch, was ist Stand der Dinge?
Wann handle ich mit einer privaten Homepage im geschäftlichen Verkehr
und wann nicht?
Ich hab jetzt einige Artikel auf www.freedomforlinks.de gelesen und auch das Urteil zu CDBench,
aber ich werd daraus nicht schlau.
Und vorallem, wie sieht es aktuell, jetzt aus?
Viele Grüsse
Thomas N
Moin, Thomas!
Erkläre doch bitte einmal, wo DEIN Problem bei der Sache liegt.
Allgemein lässt sich sicher schwerlich was sagen, dazu ist das Thema zu weit gefächert. Allgemein ist das Thema auch sehr undurchsichtig und selbst Juristen hätten bisweilen Probleme, einen möglichen Prozessausgang vorherzusagen. DEIN Problem könnte aber viel einfacher gestrickt sein!?
Anschließend schauen wir dann mal, dass wir keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben! *g*
Horrido
Der Hans
Mahlzeit Hans!
DEIN Problem könnte aber viel einfacher gestrickt sein!?
Anschließend schauen wir dann mal, dass wir keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben! *g*
Der Hans
Ich veruschs kurz und knapp! Naja ;-)
1. Geht es um eine "Hausaufgabe"
("Nehmen Sie an, Sie betreiben ein rein privates Angebot. Handeln Sie im
geschäftlichen Verkehr, wenn Sie sich z.B. dem Amazon-Partnerprogramm
anschliessen?")
2. Ist mir der Begriff *Handeln im geschäftlichen Verkehr* neu, bisher
dachte ich nur immer daran, ob ich Steuern zahlen muss oder nicht.
Also das war für mich *im geschäftlichen Verkehr*, rein auf das Finanzielle gesehen.
Nun scheints da eben noch einen anderen Gesichtspunkt zu geben und hier liegt mein Problem
darin, diesen neuen Begriff einigermassen zu verstehen.
(Bsp. zu Punkt 2)
http://www.freedomforlinks.de/Pages/privat.html
Zitat:
[Wer "privat" eine Homepage mit "privaten" Inhalten, Links, usw. im Internet bereit hält,
handelt "privat" - so könnte es auf den ersten Blick erscheinen.
Die vielfältige Rechtsprechung sieht das häufig anders:
Ein ftp-Link auf frei zugängliche Software eines Unternehmens,
ein "Zwangs"-Banner als Gegenleistung für kostenlose Hostingleistungen
u.v.a.m sollen ein "Handeln im geschäftlichen Verkehr" darstellen. Die
"private" Homepage wird hierdurch zwar regelmäßig nicht eine "kaufmännische",
aber der private Betreiber muss seine Page an insbesondere wettbewerbs- und
markenrechtliche Rahmenbedingungen anpassen - ...]
(Bsp. zu Punkt 1, "Hausaufgabe")
http://www.freedomforlinks.de/Pages/eskal.html
Zitat:"
Homepage = Handeln im geschäftlichen Verkehr?
Anders ist das Berufungsurteil in der Sache "CDBench" des OLG München (6 U 5475/99) nicht zu verstehen, in dessen Begründung es heißt:
1.1. Zu Recht geht allerdings die Klägerin davon aus, daß das Angebot der Beklagten,
über ihren Universitäts-Server im Internet u.a. Sammlungen freier Software zu nutzen,
auch dann als Handeln im geschäftlichen Verkehr gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG anzusehen
ist, wenn diese Zugangsvermittlung unentgeltlich und bestimmungsgemäß zu wissenschaft-
lichen Zwecken erfolgt. Denn insoweit ist auch nach Auffassung des Senats ausschlag-
gebend, dass eine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines geschlossenen Benutzer-
kreises, nicht existiert, so dass sich das Angebot der Beklagten faktisch an jeder-
mann richtet.
Damit hat ein deutsches OLG in seiner tiefgründigen Weisheit entschieden, dass ein
Angebot im Internet, das sich an jedermann richtet, als Handeln im geschäftlichen
Verkehr anzusehen ist, also jede Homepage, die nicht nur einer geschlossenen Benutzer-
gruppe zugänglich ist. Und damit unterliegt der Handelnde all den Gesetzen des Wettbe-
werbs und gewerblichen Rechtsschutzes, denen der Private nicht unterliegt. Und von
denen der Private in aller Regel keine Ahnung hat. "
Nach diesen Zitaten müsste ich doch eindeutig sagen, dass *Handeln im geschäftlichen Verkehr* vorliegt,
ja nicht nur in Bezug auf das Bsp. mit dem Amazon-Partnerprogramm, sondern einfach für jede Art der Homepage!?
Nun ist eben für mich die Frage, kann man einigermassen eine Meinung *abschätzen*, wie es im "realen Leben" aussieht?
Jedes Gericht fällt andere Urteile usw., darum solle es ja nicht gehen...
Hoffe Du kannst mir etwas helfen,
viele Grüsse
Thomas N
Moin nochmal!
Zunächst einmal zum Verständnis:
Bei der CD Bench-Sache, ebenso bei adidas & Onkelz haben Personen die etablierten Namen(-szüge) der klagenden Firmen/Gruppen genommen und unter diesem Namen etwas angeboten (bei CD Bench stimmt das nicht mal ganz).
Bei adidas und Onkelz haben die Leute damit sogar Geld gemacht.
Der Vergleich hinkt rechtlich ein wenig, aber nähmen wir an, der Maler X würde ein ganz tolles Bild malen, das schnell sehr bekannt würde. Ich benutze dieses Bild jetzt als Hintergrund für meine HP, weils ja so schön ist.
Jeder horcht sofort auf: Das darf der nicht!!!
Der Vergleich hinkt deshalb, weil es ein pures Urheberrechtsproblem ist und kein Markenrechtsproblem, aber jeder merkt, dass dort jemand Vorteile erhält, für die ein anderer hart arbeiten musste.
(der Maler musste malen, adidas und Onkelz mussten durch Leistung ihren Namen etablieren)
Die Logo-Leute haben damit auch noch Geld verdient,das leuchtet jedem ein. Sicher ein Grenzfall ist die CD Bench-Sache:
Wenn sie wirklich AUSSCHLIESSLICH die Software angeboten hat, muss man sich ein geschäftliches Handeln schon etwas konstruieren.
Letztlich aber auch ncht so schwierig, denn auch Freeware läuft mitunter sehr offensichtlich unter FREEWARE-LIZENZ !
Ähnlich einem Makler vermittelt da also jemand Freeware (-Lizenzen), natürlich auch unentgeltlich, wenn nicht einmal der Entwickler Geld bekommt. Das heißt ja aber nicht, dass der Entwickler davon keine Vorteile hat. Vielleicht muss man sich die Freeware über einen per e-mail zuzusendenden Schlüssel freischalten lassen und der Entwickler verkauft die Adresse an XY. Oder die Freeware enthält Spyware wie Gator o.Ä., die Beispiele sind vielfältig.
Dann hat im Ergebnis auch die Beklagte bei der CD Bench-Sache eine Art Maklerarbeit für jemanden übernommen, der durchaus geschäftliche Interessenhaben kann. (das ist jetzt alles bewusst unjuristisch ausgedrückt, aber so sollte s verständlich sein!?)
Das die Sache noch einmal einen anderen Anstrich bekommt, wenn die Downloadseite bezahlte Werbebanner o.Ä. enthält, sodass die Betreiberin gar Geld erhält für Seitenaufrufe oder Klicks ist erst recht klar: Dann zieht man ja mit dem "guten Namen" anderer Leute auf seine Seite um dor Geld zu machen.
Das Prinzip sollte klar geworden sein. Dass die Sache bei CD-Bench noch aus anderen Gründen sehr kippelig war und das Gericht sich mit unnötigen Aussagen zum Handeln im geschäftlichen Verkehr ruhig hätte zurück halten dürfen, ist auch klar.
Als Nachtrag zweierlei:
Erstens nicht immer alles auf die Goldwaage legen, was bei freedom for links steht (gibt auch noch ne nahestehende Kanzleiseite, für die gilt das gleiche)!
Die sind immer auf dem neusten Stand und man bekommt einen sehr guten Problemaufriss, in der Kommentierung neigen die Jungs allerdings zur entweder Schwarz- oder Weißmalerei!
Zweitens habe ich keine Ahnung von Amazon-Partnerprogramm und wollte mich jetzt auch (schau mal Uhrzeit!) nicht noch eben mal firm machen.
Wenn noch Fragen sind, müsstest du mir erstens DAS erklären und zweitens sagen, was definitionsgemäß eine "private Seite" bei euch ist.
Am besten schreibst du mir das auch als e-mail, weil wir dann mit solchen Einzelheiten das Forum hier nicht weiter belasten müssen!?
Horrido!
Der Hans
Zweitens habe ich keine Ahnung von Amazon-Partnerprogramm und wollte mich jetzt auch (schau mal Uhrzeit!) nicht noch eben mal firm machen.
Bist heute aber früh aufgestanden! ;-)
Wenn noch Fragen sind, müsstest du mir erstens DAS erklären und zweitens sagen, was definitionsgemäß eine "private Seite" bei euch ist.
Du hast mir sehr gut weitergeholfen, die Bsp. waren schön allgemeinverständlich!
Habe mir gestern ein Buch über Internet-Recht gekauft und komme damit nun ganz gut zurecht.
(Köhler/Arndt, C.F. Müller Verlag)
Das Buch, das selhtml empfiehlt (Schutz vor Rechtsproblemen im Internet. Handbuch für Unternehmen
von Jürgen Zimmerling, Ulrich Werner) hatte die Buchhandlung nicht vorrätig.
Am besten schreibst du mir das auch als e-mail, weil wir dann mit solchen Einzelheiten das Forum hier nicht weiter belasten müssen!?
Du meinst, sonst handelst Du noch im geschäftlichen Verkehr? Was natürlich fatal wäre! ;-)
Thomas N