Der Hans: zwei Sachen

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Moin!

So - ich persönlich finde, dass es jetzt reicht. So die anderen Devs mir das
nicht explizit verbieten, (..)

Das ist doch ein guter Weg!?

Darüber hinaus wäre ich interessiert, ob die rechtsinformierteren Poster
hier etwas dazu sagen können, inwieweit Mobbing über den Rechtsweg
angefochten werden kann, damit man erfährt, welche Person sich konkret
hinter 17.230.185.105 versteckt.

Da das StGB ja so dick nicht ist, kann man ja mal ganz entspannt das Inhaltsverzeichnis
zu Rate ziehen ... und findet so viel nicht:

Beleidigung: Hat er beleidigt? Habe das nicht so erfolgt?

Üble Nachrede o. Verleumdung: Hat er Christoph verächtlich gemacht oder unwahre Tatsachen
   beheuptet durch Stellen dummer Fragen in seinem Namen?
   Das träfe es wohl noch am ehesten, wird aber wohl eher zu Gelächter bei der StA führen!?

Urkundenfälschung: fällt aus, weil das hier keine Urkunden sind.

Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung: keine Täuschung im Rechtsverkehr.

Insgesamt kommt also nicht viel bei so einer Aktion herum.
So nervig das ganze auf Dauer sein kann, sollte man doch ab und zu mal den Blick
auf die Tatsachen richten: Da macht sich einer einen Scherz und Scherze sind nicht
automatisch strafbar!
Solange also Christoph keine bleibenden körperlichen oder psychischen Schäden erleidet,
sollte man den "Scherzer" entweder einfach ignorieren oder halt (s.o.) löschen.

Gruß

Der Hans