Hi,
das ist wohl war aber ich finde es zum beispiel eine frechheit das in viellen ämtern ersteinmal die zuständigkeit geprüft wird bevor überhaupt _ein_ handschlag getan wird.
Dir ist offensichtlich nicht bekannt, dass das Handeln einer Behörde idR unwirksam ist, wenn sie nicht zuständig ist.
und dann immer diese gesetzesreiterei.
Dir ist offensichtlich nicht bekannt, dass das Handeln einer Behörde gesetzlich geregelt ist.
ich find das auch in amtsstuben der leitungsgedanke einzug halten muss und nicht immer nur alles so lala.
Dir ist ganz offensichtlich nicht bekannt, wie es in einer Behörde zugeht.
ich will hier nicht alle über einen kamm scheren [...]
Das ist sehr löblich.
Viele Grüße
Torsten
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