moin!
das ist wohl war aber ich finde es zum beispiel eine frechheit das in viellen ämtern ersteinmal die zuständigkeit geprüft wird bevor überhaupt _ein_ handschlag getan wird.
Dir ist offensichtlich nicht bekannt, dass das Handeln einer Behörde idR unwirksam ist, wenn sie nicht zuständig ist.
jo, das ist ja schön und gut nur die prüfung der zuständigkeit dauert oftmals länger als die bearbeitung der falles... das ist ja das schlimme.
und dann immer diese gesetzesreiterei.
Dir ist offensichtlich nicht bekannt, dass das Handeln einer Behörde gesetzlich geregelt ist.
das ist mir sehr wohl klar nur es gibt auch einen ermessensspielraum in dem gehandelt werden darf / kann / soll und den sollte man vielleicht öft mal zum einsatz bringen (bei offendsichtlichen fällen).
ich find das auch in amtsstuben der leitungsgedanke einzug halten muss und nicht immer nur alles so lala.
Dir ist ganz offensichtlich nicht bekannt, wie es in einer Behörde zugeht.
doch, und das habe ich ja hier in diesem beitrag auch angeprangert oder täusche ich mich?!
ich will hier nicht alle über einen kamm scheren [...]
Das ist sehr löblich.
jup :)
tschau