Siechfred: Kürzungen des Arbeitslosen Geldes

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Hi,

das ist mir sehr wohl klar nur es gibt auch einen ermessensspielraum in dem gehandelt werden darf / kann / soll und den sollte man vielleicht öft mal zum einsatz bringen (bei offendsichtlichen fällen).

Nein. Ein Ermessen darf nur dort ausgeübt werden, wo es gesetzlich so vorgesehen ist. Das ist allerdings in den seltensten Fällen der Fall. Wo es nicht vorgeschrieben ist, dürfen Ermessenserwägungen keine Rolle spielen. Ich gebe dir recht, soweit du meinst, dass viele behördliche Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind, allerdings ist der Ansatz bei den Behörden der falsche.

Grüße
Torsten