Hallo Martin
Es ist ganz klar: Nach kurzem Vokal grundsätzlich "ss", nach langem Vokal grundsätzlich "ß". Das finde ich sehr konsequent. Eine der wenigen, wenn nicht sogar die einzige Regel der Rechtschreibreform, die ich sofort aus echter Überzeugung akzeptiert habe.
Ich schrieb "z.B.", sollte nur _ein_ Beispiel für die Inkonsequenz sein, auch wenn diese Regel vielleicht die verständlichste ist, so ist sie doch meiner Meinung nach nicht nötig.
Entweder ich lasse die gewachsene deutsche Rechtschreibung bestehen, oder ich verweinfache diese wirklich, und denke mir nicht nur neue Regeln für Probleme aus, die es z.B. in der Schweiz gar nicht gibt.
MFG
Detlef
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- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
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