Sup!
Das Problem bei diesem konkreten Einzelfall ist natürlich, daß wir nicht genau wissen, in welcher Situation mit Gewalt gedroht wurde - hatte der Täter schon zugegeben, den Jungen verschleppt zu haben, vielleicht zugegeben, ihn irgendwo versteckt zu haben?
Meine Meinung: Gewalt ist tabu. Denn bei der kann man davon ausgehen, dass sie irgendwann eskaliert.
Man kann dem mutmaßlichen Täter ja auch so drohen. Weil wenn er das Versteck nicht verrät, und das Opfer deswegen stirbt, so macht sich der Täter nicht nur der Entführung schuldig. Wenn das Opfer stirbt, so kann man den Täter neben der Entführung auch noch des Totschlages bzw. des Mordes anklagen. Und das erhört das Strafmaß gehörig. Schätzungsweise max 5 Jahre für Entführung vs. max _lebenslänglich_ für Mord ist durchaus ein Unterschied. Das sollte als Drohmittel reichen, und liegt m.E. in Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Anderer Punkt: Wenn man mit Gewalt droht, so hat das ja auch Vorbildwirkung. Man zeigt damit dem Angeklagten, dass derjenige mit Macht an keinerlei Schranken gebunden ist. Wenn dann der Angeklagte in irgendeine Position kommt, wo er der Mächtigere ist, so wird er an dieser Stelle viel eher Gewalt anwenden, weil er es ja (vom Staat!) so gelernt hat. Dann wird der Fall vielleicht noch in den Medien diskutiert, und ganz Deutschland bekommt mit, dass der Mächtigere Gewalt anwenden darf. Nicht auszudenken.
Man sollte immer bedenken, dass man sein gesamtes Leben als Vorbild für die anderen lebt. Dessen sollte man sich immer bewußt sein.
euer liebster Moralapostel Torsi