Sup!
Das Problem ist ja, dass den suizidalen Extremisten die lebenslagen Haft nicht schrecken wird.
Da waere die Ausschoepfung von verletzungsfreien, nicht-schmerzhaften technischen Moeglichkeiten zur Aussageerzwingung (wenn es die denn gibt) eventuell doch effektiver.
Wobei natuerlich die entscheidende Frage ist, ob z.B. der Einsatz von irgendwelchen Medikamenten, die einen dazu bringen, die Wahrheit zu sagen, mit der Menschenwuerde vereinbar ist - und ob es sich dabei um Folter handelt oder nicht.
Warum sollte es sich um Folter handeln?
Wo ich eher das Problem sehe, ich das Recht auf Aussageverweigerung, um sich selbst zu schützen (gibt es doch, wenn ich mich Recht erinnere). Insofern wären Wahrheitsdrogen nur dann rechtlich erlaubt, wenn die "auszupressende" Aussage sich nicht gegen die Person selber, sondern nur gegen oder für Dritte richtet. Also wäre Versicherungsbetrug keine mögliche Anwendung für Wahrheitsdrogen, die Entführung von J.v.M. jedoch schon.
Stellt sich nur noch die Frage, ob den suizidalen Extremisten die Androhung von Gewalt schrecken wird, wenn schon nicht die Androhung lebenslanger Haft. Vermutlich nicht. Also hat man (rein theoretisch) nur die Anwendung von Wahrheitsdrogen, um das theoretische Leben von Jakob zu retten.
Alle Klarheiten beseitigt?
der Torsi