Moin!
Wenn man die Zufügung von Schmerzen (da Du diese Bezeichnung zu bevorzugen scheinst), androht bzw durchführt, hat man die Rechte eines womöglich Unschuldigen ganz sicher verletzt.
Nochmal: Das läuft auf eine Aufforderung zum Handlungstillstand bei den Ermittlungsbehörden hinaus,
Halt. Argumentationsirrtum.
Wenn man Folter nicht anwendet, bedeutet das für den Fortgang von Ermittlungen absolut gar nichts. Die bleiben nicht alle dadurch plötzlich still stehen, nur weil jemand entdeckt hat, dass man Aussagen von verhafteten Verdächtigen möglicherweise auch durch Androhung und Durchführung von körperlicher Gewalt erhalten kann.
Erstens: Die Ermittlungen funktionierten bislang eigentlich doch ganz gut. Folter wäre lediglich ein zusätzliches Mittel.
Zweitens: Was ist bei Ermittlungen, bei denen man keinen Verdächtigen verhaften kann? Diese Ermittlungen werden ja auch durchgeführt.
Drittens: Die Folterdrohung wurde ja gar nicht zum Zwecke der Tataufklärung angewandt, sondern zur vermeintlichen Gefahrenabwehr. Wie weit würde man da aber gehen wollen, um die Gefahr abzuwehren? Was, wenn der Verdächtige bei Androhung von Gewalt nicht redet? Bei der Durchführung leichter Gewalt? Allein die Tatsache, dass er ja vielleicht doch reden würde, wenn man noch ein bisschen weitergeht, macht die Grenzziehung in diesem Bereich absolut unmöglich. Ein klares "Ja" oder "Nein" zur Folter - und die Sache ist eindeutig. "Ein bisschen foltern" funktioniert nicht.
- Sven Rautenberg
"Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)