Moin,
Wenn man die Zufügung von Schmerzen (da Du diese Bezeichnung zu bevorzugen scheinst), androht bzw durchführt, hat man die Rechte eines womöglich Unschuldigen ganz sicher verletzt.
Nochmal: Das läuft auf eine Aufforderung zum Handlungstillstand bei den Ermittlungsbehörden hinaus,
Halt. Argumentationsirrtum.
Ich denke nicht. Ich rede nur gegen die Verallgemeinerung in diesem Thread an, in dem jegliche mögliche Zufügung von körperlichen oder seelischen Schmerzen als Folter beschrieben wird. Selbst normale, will heißen: mit Sicherheit legale, Verhörmethoden, mögen bei "empfindlichen Seelen" wie "Folter" ankommen.
Ein klares "Ja" oder "Nein" zur Folter - und die Sache ist eindeutig. "Ein bisschen foltern" funktioniert nicht.
Darum geht es (mir) hier nicht, da in diesem Einzelfall(!) die Androhung körperlicher Gewalt IMHO nicht den Ansprüchen der Folter, wie sie in den Menschrechten verwandt wird, entspricht. (Die Diskussionslinie erinnert mich ein wenig an die Diskussion über das Begriffspaar Zensur/Hausrecht bei Löschen von Postings). Und zum anderen (von mir) eben nur über einen Einzelfall gesprochen wird (und die in diesem Einzelfall notwendige Abwägung von Rechtsgütern) und nicht die generelle Frage des Erlaubens von "Folter" diskutiert wird. Viele der Argumente, die mir (das ist jetzt nicht persönlich gegen Dich gemeint, sondern allgemein in den Raum gesprochen) entgegen gehalten werden, vermeiden die Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Das macht die Dikussion häufg schwierig, da wir gewissermaßen aneinander vorbei reden.
Viele Grüße
Swen Wacker