Hallo
deine Unterscheidung zwischen psychischer und körperlicher Gewalt ist hier Unfug,
Nein, ich kann dich aber verstehen. Es fehlte in meinem Satz das Wort "vermeintliche" vor seelische. Ich wollte damit ausdrücken, das wir im Moment nicht mal davon ausgehen können, das der mutmaßliche Täter einen Schaden erlitten hat.
Deiner offenbar wertend gemeinten Formulierung nach möchtest du gerade diese
unsinnige Diskussion führen, ganz egal um welche verfassungmäßigen Rechte es geht?
Natürlich werte ich. Denn ich halte die alleinige "der mutmaßliche Täter ist zu schützen"-Diskussion für zynisch.
Bezieh doch bitte mal Stellung. Wäge bitte mal die Güter und verletzten Rechte ab. Benenne auch, warum Deiner Meinung nach das Opfers hier zurück stehen musste. Meine Meinung (nach zugegeben mauer Faktenlage, aber das uns allen ja nicht anders) kennst du ja schon: Das mutmaßliche Täter musste in bestimmten Situationen in Kauf nehmen, dass sein Recht auf körperliche Unversehrheit hintan steht, wenn das - höherwertig anzusiedlende Recht des (Über)lebens des Opfers so sicher gerstellt werden kann. Wäöre dem nicht so, sollte wir den Polizisten die Knüppel abnehmen. könnte ja sein, dass sie damit einem weh tun.
Gruß
Swen