Hallo,
Das mutmaßliche Täter musste in bestimmten Situationen in Kauf nehmen, dass sein Recht auf körperliche Unversehrheit hintan steht, wenn das - höherwertig anzusiedlende Recht des (Über)lebens des Opfers so sicher gerstellt werden kann.
Es ist beliebig einfach Jemanden zu Verdächtigen Irgendetwas getan zu haben.
Zu begründen, dass Folter in dem Fall ein geeignetes Mittel ist, ist vielleicht etwas schwieriger.
Aber es schützt einen nichts und niemand davor, in so eine Situation zu geraten.
Wenn Du immer noch meinst, dass das Recht Verdächtiger weniger zählt, als das der Opfer, würde ich gerne Deine Begründung hören, warum das Recht eines Verdächtigen weniger Zählen soll, als das eines anderen (potentiell) Unschuldigen.
Grüße
Daniel