Moin,
Wenn Du immer noch meinst, dass das Recht Verdächtiger weniger zählt, als das der Opfer, würde ich gerne Deine Begründung hören, warum das Recht eines Verdächtigen weniger Zählen soll, als das eines anderen (potentiell) Unschuldigen.
Deine Frage zielt ins Leere. Der Abwägungsprozeß fand statt zwischen dem Leben des Kindes und der körperlichen Unversehrheit des Menschen, der zu diesem Zeitpunkt nicht ohne Grund als mutmäßlichen Täter / Verdächtiger angesehen werden durfte.
Viele Grüße
Swen