Hallo,
Im übrigen verbietet es sich IMHO, die Einhaltung eine allgemeinen, generelle Regel ohne Diskussion des Einzelfalls über alles zu stellen.
gerade umgekehrt. Die allgemeinen, generelle Regel ist genau dafür da,
dass die Grauzonen unser Recht nicht als Gummiparagraphen erscheinen lassen.
Ansonsten sind noch Gesetzänderungen möglich, deswegen Gewaltenteilung usw..
Selbst ein Festlegung im StGB, dass (die Androhung von) Folter (wie auch immer das zu interpretieren ist) verboten und(!) strafbewehrt ist, läßt es ohne Probleme möglich erscheinen dem (mit Blick auf die Verfassung hergeleiteten) Recht des Opfers einen höheren Stellenwert einzuräumen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass (einfache) Gesetze bestimmtes Handel unterbinden.
Du verwechselst das, z.B. mit Notwehr.
Grüsse
Cyx23