Hallo,
noch mal. Es ging um die _Androhung_ von Folter, mehr passierte ja in Frankfurt nicht.
Nein, ging es nicht. Laut der Aussage des stellv. Polizeipraesidenten standen der Kampfsportlehrer und der Arzt zur Kontrolle schon bereit. Und ich habe mit dieser Massnahme ein grundsaetzliches Problem: was ist, wenn ich mal den falschen erwische? Mit ein bisschen Pech hat der dann noch einen Herzfehler und geht dann eben ueber den Jordan. Ist das dann ein Kolleteralschaden bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit? Und nein, Folter kann man nicht kontrollieren. Frag mal die Israelis, die haben das naemlich jahrelang gemacht und denen seit auch mehrere Leute dabei gestorben: http://www.ifsh.de/johannsenterror.PDF, S.2
Ja, die _Androhung_ von Folter halte ich für nicht so schlimm, tut mir leid, wenn ich den Nerv der Masse damit nicht treffe.
Huestl, wie lange ist das wohl wirksam, wenn jeder weiss, dass es eh nicht passiert? Im naechsten Schritt schlagen wir dann ein bisschen, weil nur die Androhung nimmt einem ja keiner mehr ab?
Mit den weiteren Auswirkungen dieses Falls werden sich wohl in absehbarer Zeit die Gerichte in Deutschland beschaeftigen duerfen. Wie viele Angeklagte werden wohl ihr Gestaendnis vor Gericht zurueckziehen, weil sie es angeblich unter Gewaltandrohung abgelegt haben? Vor diesem Fall hat man das mal milde laechelnd als Schutzbehauptung ignoriert, jetzt kann man jeden Fall ueberpruefen, weil es ja scheinbar Faelle gibt, wo es von manchen Leuten legitimiert wird.
Gruss
Thomas