Hallo,
Wenn man das weiterspinnt, darf es Deiner Meinung nach in Zukunft so aussehen, daß jeder, der im Verdacht steht, eine schwere Straftat begangen zu haben, bedroht werden darf, mißhandelt zu werden, wenn damit weiterer Schaden verhindert werden kann.
Ist das Deine Position?
Drastisch ausgedrückt, ja.
Aha, und wie wirksam ist das, wenn jeder weiss, dass es bei der Drohung bleibt? Eben, interessiert keinen. Also wird dann eben doch mal zugeschlagen; tja, jetzt wird es interessant:
Wenn es der richtige war, war das okay, wenn es der falsche war, ist der Polizist wegen Koerperverletzung und ein paar anderer Kleinigkeiten faellig. Oder ist dann Koerperverletzung bei Verhoeren ein Risiko desjenigen, der verhoert wird?
Und zum Thema, es war nur eine Androhung:
'Gewaltandrohungen gegen den Verdächtigen Magnus G. wären notfalls auch umgesetzt worden, erklärte Daschner in einem Interview der "Frankfurter Rundschau". Dafür habe ein Kampfsportlehrer der Polizei bereit gestanden, der dem mutmaßlichen Täter "mit Überdehnen eines Handgelenks" Schmerzen zufügen sollte.'
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237333,00.html
Gruss
Thomas