Hallo,
Wie auch immer die drei _Beweise_ zu bewerten sind, sind sie für sich gesehen in keinster Weise (in unserer Rechtsprechung) strafbar.
Doch.
1 & 2.) Unterstützung einer terroristischen Vereinigung kann da durch aus belegbar sein. Gibt nach Stgb §129a bis zu 5 Jahre.
3.) Je nach dem, in welcher weise er diesen Haß geäußert hat, kann das z.b. Volsverhetzung sein. Kann auch bis zu 5 Jahre geben.
Wenn Du also an der rechtmäßigkeit dieses Urteils zweifelst, musst Du das schon etwas besser belegen.
Der Fall wird außerdem wohl die nächsten Instanz beschäftigen.
Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Grüße
Daniel