FsmE,
Ok, danke euch allen auch wenn ihr euch ja nicht ganz einig seid. ;)
Wär ja schlimm, wenn sich alle immer einig sind...
Die Frage die fuer mich jetzt wohl von Bedeutung ist ist, ob ich eine Dienstleistung erhalten habe oder nicht.
Erstens dieses und zweitens, ob sie im Rahmen des Mietverhältnis eine Inklusivleistung war oder extra in Rechnung gestellt werden kann.
Die Situation ist im Detail wie folgt: Es gab keinen schriftlichen Vertrag sondern nur eine Abmachung per Email, in der keinerlei weitere Dienstleistung enthalten war. In der AGB des entsprechenden Providers finde ich auch nichts darueber.
Keinerlei weitere Dienstleistung als was?
Als der Server laengere Zeit down war schrieb ich in einer Mail, dass "er sich das doch bitte einmal anschauen solle" (was denke ich nicht ungewoehnlich ist in so einem Fall). Darauf hin wurde die besagte "Dienstleistung" ausgefuehrt und mir zwei Wochen spaeter mit 120 Euro in Rechnung gestellt.
Da Du "Mieter" bist und er sowas wie der Hausverwalter, kann er dieses "Anschauen" im Rahmen der Üblichkeiten durchaus als Auftrag zur Beseitigung verstehen in der Annahme, daß Du den Mißstand beseitigt haben willst und nicht einfach eine Antwort per Email nach dem Motto "Hab´s angeschaut. Ist kaputt". Etwas anderes wäre es, wenn es dabei um größere Summen ginge, die eine ausdrückliche Rückfrage nahelegen.
Haette er mir einfach mitgeteilt, dass das System zerschossen ist, dass wahrscheinlich meine Schuld ist und mir angeboten fuer 120 Euro ein neues System zu installieren, dann haette ich abgelehnt.
Davon kann, muß er aber nicht ausgehen.
Das ist fuer mich der Punkt, der mich stoert. Ich wurde nicht gefragt ob ich diese Dienstleistung in Anspruch nehmen moechte (ich wurde auch nicht von dieser Absicht informiert) und mich interessiert vor allem, ob das rechtlich moeglich ist fuer den Provider ohne, dass so ein Fall im Mietvertrag oder in der AGB erwaehnt wird.
Man kann auch mit den "Üblichkeiten" argumentieren, was dann aber rechtlich nicht ganz eindeutig ist. Im Falle eines etablierten Unternehmens ziehst Du dann im Zweifelsfall wahrscheinlich den Kürzeren. Wenn´s eine Klitsche ist, den Längeren...
Wenn ich Hans Thomas aber richtig verstehe ist es jetzt so, dass ich diese Rechung (und damit die entsprechende Dienstleistung?) gewissermassen akzeptiert habe, indem ich nicht innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben habe.
Nicht unbedingt, aber man kann Dein Schweigen dahingehend interpretieren und aufgrund Deines Nicht-Widersprechens einen Rechtstitel gegen Dich erwirken. Daß Du mit irgendjemandem beim Provider mal diesbezüglich telefoniert hast, weiß deswegen noch lange nicht die Buchhaltung, würde Dir also wenig helfen.
Wenn dem wirklich so ist, dann werde ich natuerlich klein beigeben und das Lehrgeld bezahlen muessen. Ich moechte im Grunde auch nur sichergehen, dass ich dem Provider nicht noch mehr unnoetig Geld schenke.
Ich würde es so ausdrücken: wenn Du ihn ärgern willst, hättest Du vermutlich gute Chancen bzw. er würde wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit verzichten, weil Du ein Verfahren ganz schön verteuern könntest. Du handelst Dir aber selber garantiert auch Ärger ein, und da stellt sich die Frage, ob das die Sache wert ist.
Wenn er das aber nicht tut, läuft es auf jeden Fall auf einen Vergleich hinaus, und der bedeutet, daß die Kosten geteilt werden. Daß da jede Partei mit mehr als 120 Euro Kosten hinausgeht, ist mehr als wahrscheinlich.
Wenn er seine Forderung aber schon an ein Inkassounternehmen verhökert hat, hast Du mit ihm aber sowieso nichts mehr zu tun. Dann wird Dich das Inkasso-Unternehmen ärgern, so gut es kann.
Also mußt letztlich Du Dich entscheiden. Fühlst Du Dich von ihm ausgenommen? Findest Du es im Prinzip ok, aber in der Sache zu teuer?
Nachdem Du die Zusammenarbeit sowieso kündigen willst, würde ich empfehlen, nochmal Kontakt aufzunehmen und etwas vereinbaren, womit beide leben können (außergerichtlicher Vergleich). Dann ist das sauber abgeschlossen, Du hast Deine Dienstleistung erhalten und bezahlt und er weiß, daß es vielleicht doch sinnvoller ist, solche Mietverhältnisse schriftlich zu fixieren mit dem dazugehörigen Leistungsumfang.
Abschließende Frage: Sollten Amateure sich verhauen oder vertragen?
In sensibus mistis,
HaThoV
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