Hallo Thoralf,
Die erste Frage die ich mir da stelle ist:
Stellt er überhaupt Mediendienste zur Verfügung oder nicht.
Dann folgt gleich die nächste Frage, kann er überhaupt Mediendienste zur Verfügung stellen?
D.h. ist er voll Geschäftsfähig?
Muß er voll Geschäftsfähig sein um Mediendienste zur Verfügung zu stellen?
Wenn Du den MdStV zugrunde legst dann muß er aber keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hinterlegen, sondern lediglich seinen Namen und seine Adresse.
Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.
Ich würde wenn jemand auf Nummer sicher gehen will auf jeden Fall empfehlen eine ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen.
Aber mal im Ernst wer interessiert sich denn dafür bei privaten HP's ?
Viele Grüße TomIRL