Felix Bilecki: Impressum

Hallo Jungs!

Ist mein Impressum so in Ordnung?
http://www.felix-bilecki.de

  1. Guten Abend,

    hmm, außer einem Copyright sehe ich da nicht allzuviel.
    Solltest du hier vielleicht versuchen, Werbung für deine, in meinen Augen auch nicht sonderlich, nun ja, ich sags einfach, gelungene, Seite machen zu wollen?

    Viele Grüße aus München

    Dark Sider

  2. hi,

    Ist mein Impressum so in Ordnung?
    http://www.felix-bilecki.de

    da ich deine seite gar nicht aufrufen kann (temporäres problem am server, oder falscher URL?), würde ich sagen, ja.
    wo kein inhalt ist, braucht sicher auch keinen rechtlich verantwortlicher benannt werden ;-)

    gruss,
    wahsaga

  3. Hi,

    Ist mein Impressum so in Ordnung?
    http://www.felix-bilecki.de

    Wo? Ich sehe da keins, aber einen Disclaimer. Weißt du nicht, dass Disclaimer böse sind:
    http://schneegans.de/distanzierung-von-links/

    Viele Grüße
    Torsten

    --
    Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
    1. Ach ja,

      ich vergaß:

      Stylesheetangaben gehören nicht in den Body einer HTML-Datei, zumal deine auch noch fehlerhaft sind.

      MfG

      Dark Sider

      1. Hi,

        ich vergaß:
        Stylesheetangaben gehören nicht in den Body einer HTML-Datei, zumal deine auch noch fehlerhaft sind.

        Wie jetzt?
        Ähm, kann es sein, dass ich meinen Ironiedetektor mal wieder reinigen lassen muss?

        Viele Grüße
        Torsten

        --
        Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
        1. Hi,

          da bin ich wohl ein Posting zu tief gerutscht. Du bist natürlich unschuldig.

          MfG
          Dark Sider

          P.S. Stylesheetdefinitionen sind innerhalb des Body-Tags dennoch nicht erlaubt.

  4. Hallo Felix,

    Ist mein Impressum so in Ordnung?

    Nein.

    Gruss, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
    1. Hallo.

      Näheres zu diesem "Nein" findest Du übrigens über die Hauptseite des Forum, wenn Du mal nach "Impressum" Ausschau hältst in einem anderen Thread.
      Alles was im dortigen Thread nicht geklärt wurde, kann dann in der Suche http://selfsuche.teamone.de/cgi-bin/such.pl gefunden werden.

      Grüße aus Würzburg
      Julian

      --
      ss:) zu:{ ls:< fo:) de:< va:} ch:° n4:} rl:° br:> js:| ie:{ fl:( mo:)
      1. Moin Julian,
        Nicht ganz:
        "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:"

        Und was müßen denn jetzt Privatleute draufschreiben?
        Unter Umstnden reicht das was er als Impressum bezeichnet.
        Unter Umständen aber auch nicht!

        TomIRL

        1. Hallo Felix,

          es ist nicht so einfach zu beantworten, da die Anforderungen an ein Impressum verschieden sind. Es hängt davon ab, ob Du eine rechtlich private Homepage betreibst (unwahrscheinlich), den entsprechenden Vorschriften des TDG unterfällst oder nur den Vorschriften des MDStV. Du siehst, die Frage ist so einfach nicht zu beantworten.

          Empfehlen würde ich jedenfalls eine ladungsfähige Anschrift (Postanschrift, kein Postfach) und eine Möglichkeit, Dich schnell zu kontakten, also Tel. oder eMail.

          Gruss, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
          1. Hallo Thoralf,
            Die erste Frage die ich mir da stelle ist:
            Stellt er überhaupt Mediendienste zur Verfügung oder nicht.
            Dann folgt gleich die nächste Frage, kann er überhaupt Mediendienste zur Verfügung stellen?
            D.h. ist er voll Geschäftsfähig?
            Muß er voll Geschäftsfähig sein um Mediendienste zur Verfügung zu stellen?
            Wenn Du den MdStV zugrunde legst dann muß er aber keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hinterlegen, sondern lediglich seinen Namen und seine Adresse.
            Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
            Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.

            Ich würde wenn jemand auf Nummer sicher gehen will auf jeden Fall empfehlen eine ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen.
            Aber mal im Ernst wer interessiert sich denn dafür bei privaten HP's ?

            Viele Grüße TomIRL

            1. Hallo Tom,

              D.h. ist er voll Geschäftsfähig?

              Spielt für die Impressumspflicht nicht wirklich eine Rolle.

              Muß er voll Geschäftsfähig sein um Mediendienste zur Verfügung zu stellen?

              Ich denke nicht, aber müsste das mal nachschlagen.

              Wenn Du den MdStV zugrunde legst

              Eben drum lässt sich diese Frage nicht so leicht beantworten. Und eine Überprüfung, ob er denn journalistische und wiederkehrende Inhalte bietet oder sogar doch einen Teledienst anbietet, darf und will ich auch nicht machen, schon gar nicht für lau. ;) Also ist der beste Tipp, Adresse + eMail, kann er als Privatmann nicht viel falsch machen. ;)

              Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
              Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.

              *hier gehört ein scheinheiliger Smilie hin* ;)

              Aber mal im Ernst wer interessiert sich denn dafür bei privaten HP's ?

              Jeder, der Dir ans Bein pinkeln will. ;) Leider. :/

              Gruss, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
              1. Hallo Tom,

                D.h. ist er voll Geschäftsfähig?
                Spielt für die Impressumspflicht nicht wirklich eine Rolle.

                Die Impressumspflicht sicher nicht, aber für die Prüfung welches Gesetz oder Verordnung zum tragen kommt IMHO schon!

                Wenn Du den MdStV zugrunde legst
                Eben drum lässt sich diese Frage nicht so leicht beantworten. Und eine Überprüfung, ob er denn journalistische und wiederkehrende Inhalte bietet oder sogar doch einen Teledienst anbietet, darf und will ich auch nicht machen, schon gar nicht für lau. ;) Also ist der beste Tipp, Adresse + eMail, kann er als Privatmann nicht viel falsch machen. ;)

                Da geb ich Dir Recht.

                Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
                Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.
                *hier gehört ein scheinheiliger Smilie hin* ;)

                Aber mal im Ernst wer interessiert sich denn dafür bei privaten HP's ?
                Jeder, der Dir ans Bein pinkeln will. ;) Leider. :/

                Zum Glück gebietet die derzeitige Rechtssprechung zumindest bei ausschliesslich Privaten HP`s solchen Treiben noch Einhalt.
                Was die These wiederlegt, das alle Juristen mindestens ein wenig verrückt sind.
                Obwohl ich die mitunter abstrusen Gedankengänge einiger Vertreter dieser Zunft sehr interessant finde.

                Kennst Du den?
                Zwei Mütter unterhalten sich über ihre jugendlichen Sprösslinge:
                "Was will ihr Sohn den später einmal werden?"
                "Rechtsanwalt. Er streitet gerne, mischt sich ständig in anderer Leute Angelegenheiten und weiß immer alles besser. Da habe ich ihm geraten, er soll sich das bezahlen lassen."

                hab ich von folgender Homepage:
                http://mitarbeiter.fh-heilbronn.de/~loeffler/unterhaltung/index_unterhaltung.htm

                Viele Grüße TomIRL

              2. Hi,

                ich mogel mich mal hier dazwischen :)

                Wenn Du den MdStV zugrunde legst
                Eben drum lässt sich diese Frage nicht so leicht beantworten. Und eine Überprüfung, ob er denn journalistische und wiederkehrende Inhalte bietet oder sogar doch einen Teledienst anbietet, darf und will ich auch nicht machen, schon gar nicht für lau. ;)

                Eigentlich ist es ganz einfach *g*:

                • Mediendienst = Massenkommunikation
                • Teledienst = Individualkommunikation
                • jede HP ist ein Teledienst
                • sie kann aber auch ein Mediendienst sein, wenn redaktionell
                    gestaltete Inhalte in Bild, Schrift und Ton der Allgemeinheit
                    zum Abruf bereitstellt.

                Die Anbieterkennung richtet sich immer nach der spezielleren Regelung.

                Also ist der beste Tipp, Adresse + eMail, kann er als Privatmann nicht viel falsch machen. ;)

                Full ACK.

                Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
                Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.
                *hier gehört ein scheinheiliger Smilie hin* ;)

                Och, lass sie doch ;-))

                Viele Grüße
                Torsten

                --
                Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
                1. Hallo Torsten,

                  ich mogel mich mal hier dazwischen :)

                  Einfach so? Ja ist das denn ein Forum hier? ;)

                  Eigentlich ist es ganz einfach *g*:

                  • Mediendienst = Massenkommunikation
                  • Teledienst = Individualkommunikation
                  • jede HP ist ein Teledienst
                  • sie kann aber auch ein Mediendienst sein, wenn redaktionell
                      gestaltete Inhalte in Bild, Schrift und Ton der Allgemeinheit
                      zum Abruf bereitstellt.

                  Ganz so einfach ist es nach meiner Erfahrung eben doch nicht. Wo hast Du diese Zusammenfassung her? Wenn ich nicht völlig neben der Rolle bin, ist das so nicht richtig.

                  Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
                  Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.
                  *hier gehört ein scheinheiliger Smilie hin* ;)
                  Och, lass sie doch ;-))

                  Der Smilie wäre auch von mir gepostet, wenn es ihn den gäbe. ;)

                  Gruss, Thoralf

                  --
                  Sic Luceat Lux!
                  1. Hi,

                    ich mogel mich mal hier dazwischen :)
                    Einfach so? Ja ist das denn ein Forum hier? ;)

                    Das ist es wohl ;-))

                    Eigentlich ist es ganz einfach *g*:

                    • Mediendienst = Massenkommunikation
                    • Teledienst = Individualkommunikation
                    • jede HP ist ein Teledienst
                    • sie kann aber auch ein Mediendienst sein, wenn redaktionell
                        gestaltete Inhalte in Bild, Schrift und Ton der Allgemeinheit
                        zum Abruf bereitstellt.
                      Ganz so einfach ist es nach meiner Erfahrung eben doch nicht. Wo hast Du diese Zusammenfassung her? Wenn ich nicht völlig neben der Rolle bin, ist das so nicht richtig.

                    Du hast recht, wenn du sagst, dass es nicht einfach ist. Aber die oben stehende "Faustformel" dürfte allgemeine Gültigkeit haben.

                    Grundsätzlich ist _jede_ Homepage ein Teledienst, wobei man immer daran denken sollte, dass das TDG alle Teledienste regelt, also auch die außerhalb des WWW (z.B. BTX). Und ja es trifft zu, dass das TDG für nicht geschäftsmäßige Anbieter keinerlei Anbieterkennung vorsieht. Das Problem ist aber in diesem Zusammenhang der MDStV, der besagt, dass private Anbieter von Mediendiensten wenigstens Namen und Anschrift angeben müssen. Dabei ist das wesentliche Kriterium die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung. Das führt bspw. so weit, dass die Rechtsgelehrten eine Homepage, auf welcher regelmäßig Tagebucheinträge gemacht werden (so etwa "ich war heute in Kneipe XY, das Essen war scheiße, weil ..." usw.) als privaten Mediendienst einstufen. Sicher, was die HP im Einzelfall ist, kann dir nur ein RA beantworten, aber wenn du die in § 10 Abs. 1 MDStV geforderten Angaben machst, bist du immer auf der sicheren Seite.

                    Och, lass sie doch ;-))
                    Der Smilie wäre auch von mir gepostet, wenn es ihn den gäbe. ;)

                    Weißt du, ich verdiene mit einer Teilmenge der Juristerei meine Brötchen, und das ganz gut (wir können uns sogar ein Kind leisten, was wohl heutzutage nicht so alltäglich zu sein scheint) :)

                    Gruss, Thoralf

                    Viele Grüße
                    Torsten

                    --
                    Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
                    1. N'abend,

                      ich mogel mich mal hier dazwischen :)
                      Einfach so? Ja ist das denn ein Forum hier? ;)
                      Das ist es wohl ;-))

                      Nuja, solange es nicht zum Board wird. ;) ;)

                      Grundsätzlich ist _jede_ Homepage ein Teledienst, wobei man immer daran denken sollte, dass das TDG alle Teledienste regelt, also auch die außerhalb des WWW (z.B. BTX). Und ja es trifft zu, dass das TDG für nicht geschäftsmäßige Anbieter keinerlei Anbieterkennung vorsieht.

                      Korrekt, der letzte Halbsatz ist gedanklich im Eifer des Gefechts bei mir untergegangen.

                      Das führt bspw. so weit, dass die Rechtsgelehrten eine Homepage, auf welcher regelmäßig Tagebucheinträge gemacht werden (so etwa "ich war heute in Kneipe XY, das Essen war scheiße, weil ..." usw.) als privaten Mediendienst einstufen.

                      Sehe ich aber nicht als Problem. Wenn ich mit so etwas online gehe, dann sollte ich dafür auch ansprechbar sein. Ich sehe in dieser Konstellation (wie in allen privaten HPs) nur das Problem des Datenschutzes, dass man Sammlern eben gesetzlich verifizierte Adressen (ein gesetzeskonformes Verhalten des mündigen Bürgers natürlich unterstellt) an die Hand gibt. Nur sehe ich da leider keine praktizierbare Gegenvariante und der Gesetzgeber hat sich für eine Abwägung entschieden, die ich anders entscheide.

                      Sicher, was die HP im Einzelfall ist, kann dir nur ein RA beantworten, aber wenn du die in § 10 Abs. 1 MDStV geforderten Angaben machst, bist du immer auf der sicheren Seite.

                      Weswegen ich ihm diesen Tipp gab und bei der Veröffentlichung von Berichten und Fotos einen Anglo-Amerikanisch geprägten Copyright Vermerk als unzureichend betrachtet habe. Der reicht maximal als Indiz zur Vermutung der Urheberschaft an der HP nach § 10 Abs. 1 UrhG.

                      Och, lass sie doch ;-))
                      Der Smilie wäre auch von mir gepostet, wenn es ihn den gäbe. ;)
                      Weißt du, ich verdiene mit einer Teilmenge der Juristerei meine Brötchen, und das ganz gut (wir können uns sogar ein Kind leisten, was wohl heutzutage nicht so alltäglich zu sein scheint) :)

                      Ich arbeite daraufhin, nicht nur Brötchen mit der Juristerei als solcher mein Geld zu verdienen, also find ich es gut, dass Du mir Hoffnung machst. Nur das mit dem Kind ist traurig aber wahr.

                      Gruss, Thoralf

                      --
                      Sic Luceat Lux!
                      1. Moin,
                        Ich will auch mal wieder...:-)

                        Korrekt, der letzte Halbsatz ist gedanklich im Eifer des Gefechts bei mir untergegangen.

                        Das führt bspw. so weit, dass die Rechtsgelehrten eine Homepage, auf welcher regelmäßig Tagebucheinträge gemacht werden (so etwa "ich war heute in Kneipe XY, das Essen war scheiße, weil ..." usw.) als privaten Mediendienst einstufen.

                        Welche Rechtsgelehrten tun dies?
                        Kann mich nicht erinnern, schon mal so ein Urteil gelesen zu haben.

                        Sehe ich aber nicht als Problem. Wenn ich mit so etwas online gehe, dann sollte ich dafür auch ansprechbar sein. Ich sehe in dieser Konstellation (wie in allen privaten HPs) nur das Problem des Datenschutzes, dass man Sammlern eben gesetzlich verifizierte Adressen (ein gesetzeskonformes Verhalten des mündigen Bürgers natürlich unterstellt) an die Hand gibt. Nur sehe ich da leider keine praktizierbare Gegenvariante und der Gesetzgeber hat sich für eine Abwägung entschieden, die ich anders entscheide.

                        Auch das ist meiner Auffassung nach nicht richtig.
                        Ich denke nicht, dass dieser Auffassung ein Richter folgt.
                        Ich glaube zu wissen, dass gerade die Annonymität des Internet einen guten Deckamntel bietet und dieser auch durchaus nicht von Gesetzeswegen abgeschaft wurde.
                        Ich denke die Grundsatzfrage die bei Unterlassungsklagen gegen Private HP immer geklärt werden muß ist:
                        Kommt der MdStV  zur Ànwendung ja oder nein.
                        Und wenn mir einer von Euch Herren mal erklären könnte, vielleicht auch einmal mit einer Quelle, auf welcher Basis diese Entscheidung getroffen werden, wäre ich sehr dankbar.
                        Ich hab jedenfalls nichts gefunden.
                        Keine Urteile etc.:-)

                        Zum Thema Annonymität:
                        Ich halte mich ja auch immer sehr bedeckt gerade hier im Forum.
                        Ich denke auch nicht, dass jemand hier weiss wer sich eigentlich hinter meinem Nick verbirgt.
                        Falls doch könnte der Betreffende mitr ja mal eine E-Mail schreiben.
                        :-))

                        TomIRl

                        Letztlich kann man sich auch immer an den Admin -C wenden.

                        Sicher, was die HP im Einzelfall ist, kann dir nur ein RA beantworten, aber wenn du die in § 10 Abs. 1 MDStV geforderten Angaben machst, bist du immer auf der sicheren Seite.
                        Weswegen ich ihm diesen Tipp gab und bei der Veröffentlichung von Berichten und Fotos einen Anglo-Amerikanisch geprägten Copyright Vermerk als unzureichend betrachtet habe. Der reicht maximal als Indiz zur Vermutung der Urheberschaft an der HP nach § 10 Abs. 1 UrhG.

                        Och, lass sie doch ;-))
                        Der Smilie wäre auch von mir gepostet, wenn es ihn den gäbe. ;)
                        Weißt du, ich verdiene mit einer Teilmenge der Juristerei meine Brötchen, und das ganz gut (wir können uns sogar ein Kind leisten, was wohl heutzutage nicht so alltäglich zu sein scheint) :)
                        Ich arbeite daraufhin, nicht nur Brötchen mit der Juristerei als solcher mein Geld zu verdienen, also find ich es gut, dass Du mir Hoffnung machst. Nur das mit dem Kind ist traurig aber wahr.

                        Gruss, Thoralf

                        1. Hi,

                          Und wenn mir einer von Euch Herren mal erklären könnte, vielleicht auch einmal mit einer Quelle, auf welcher Basis diese Entscheidung getroffen werden, wäre ich sehr dankbar.
                          Ich hab jedenfalls nichts gefunden.
                          Keine Urteile etc.:-)

                          Ich habe - exklusiv für dich - mal ein paar Sachen rausgesucht:
                          http://www.datenschutz.rlp.de/download/info.inetangebote.html (unter 3.)
                          http://www.anbieterkennung.de/ (unter "Wann ist keine Anbieterkennung erforderlich")
                          http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r66.html

                          Viele Grüße
                          Torsten

                          --
                          Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.