Hallo Tom,
D.h. ist er voll Geschäftsfähig?
Spielt für die Impressumspflicht nicht wirklich eine Rolle.
Muß er voll Geschäftsfähig sein um Mediendienste zur Verfügung zu stellen?
Ich denke nicht, aber müsste das mal nachschlagen.
Wenn Du den MdStV zugrunde legst
Eben drum lässt sich diese Frage nicht so leicht beantworten. Und eine Überprüfung, ob er denn journalistische und wiederkehrende Inhalte bietet oder sogar doch einen Teledienst anbietet, darf und will ich auch nicht machen, schon gar nicht für lau. ;) Also ist der beste Tipp, Adresse + eMail, kann er als Privatmann nicht viel falsch machen. ;)
Naja die Juristerei ist eben doch nicht so einfach.
Irgendwie müßen die Herren RA ja auch Ihr Geld verdienen.
*hier gehört ein scheinheiliger Smilie hin* ;)
Aber mal im Ernst wer interessiert sich denn dafür bei privaten HP's ?
Jeder, der Dir ans Bein pinkeln will. ;) Leider. :/
Gruss, Thoralf
Sic Luceat Lux!