Hi,
ich mogel mich mal hier dazwischen :)
Einfach so? Ja ist das denn ein Forum hier? ;)
Das ist es wohl ;-))
Eigentlich ist es ganz einfach *g*:
- Mediendienst = Massenkommunikation
- Teledienst = Individualkommunikation
- jede HP ist ein Teledienst
- sie kann aber auch ein Mediendienst sein, wenn redaktionell
gestaltete Inhalte in Bild, Schrift und Ton der Allgemeinheit
zum Abruf bereitstellt.
Ganz so einfach ist es nach meiner Erfahrung eben doch nicht. Wo hast Du diese Zusammenfassung her? Wenn ich nicht völlig neben der Rolle bin, ist das so nicht richtig.
Du hast recht, wenn du sagst, dass es nicht einfach ist. Aber die oben stehende "Faustformel" dürfte allgemeine Gültigkeit haben.
Grundsätzlich ist _jede_ Homepage ein Teledienst, wobei man immer daran denken sollte, dass das TDG alle Teledienste regelt, also auch die außerhalb des WWW (z.B. BTX). Und ja es trifft zu, dass das TDG für nicht geschäftsmäßige Anbieter keinerlei Anbieterkennung vorsieht. Das Problem ist aber in diesem Zusammenhang der MDStV, der besagt, dass private Anbieter von Mediendiensten wenigstens Namen und Anschrift angeben müssen. Dabei ist das wesentliche Kriterium die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung. Das führt bspw. so weit, dass die Rechtsgelehrten eine Homepage, auf welcher regelmäßig Tagebucheinträge gemacht werden (so etwa "ich war heute in Kneipe XY, das Essen war scheiße, weil ..." usw.) als privaten Mediendienst einstufen. Sicher, was die HP im Einzelfall ist, kann dir nur ein RA beantworten, aber wenn du die in § 10 Abs. 1 MDStV geforderten Angaben machst, bist du immer auf der sicheren Seite.
Och, lass sie doch ;-))
Der Smilie wäre auch von mir gepostet, wenn es ihn den gäbe. ;)
Weißt du, ich verdiene mit einer Teilmenge der Juristerei meine Brötchen, und das ganz gut (wir können uns sogar ein Kind leisten, was wohl heutzutage nicht so alltäglich zu sein scheint) :)
Gruss, Thoralf
Viele Grüße
Torsten
Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.