Hallo Thomas,
Chaten ist aber eher ein Gespräch auch wenn es aus technischen Gründen schriftlich abläuft und das unbefugte Mitschneiden von Gesprächen ist nach dem StGB eine Straftat.
Für Briefe gilt das so nicht. Ich will keine rechtlichen Probleme ausschließen, aber ich habe bis jetzt noch kein Gesetz gefunden, dass das offensichtlich verbieten würde.
Wenn Achim der Aufforderung nicht Folge leisten will, sollte er natürlich mal einen Anwalt konsultieren.
Grüße
Daniel