Hallo Thoralf,
Du hast allerdings Glück gehabt und Dein Gegner ist sehr fair mit Dir umgegangen. 10 Tage sind eine lange Frist. Er hätte auch (völlig rechtens) den Vorgang einem Anwalt seiner Wahl übergeben können und dieser hätte Dich dann abgemahnt, mit deutlich kürzerer Frist.
Oooh, der Typ ist dermassen bräsig, hat mich zugespammt
und meine email-Adresse (unbefugt) in Kettenmails veröffentlicht;
da hab' ich bannig Gründe für mehrere Gegenklagen gesammelt,
so hat der gegen den Datenschutz und Netzrechte verstossen.
Du bist nicht befugt, Korrespondenz, die zwischen Dir und Deinem Gegenüber ablief, zu veröffentlichen. Gegenbeispiel: Deine Ex-Freundin veröffentlicht Deine Liebesbriefe, um sich mit anderen Frauen im Netz darüber zu amüsieren. Gut? Fair? Rechtens? ;)
Guter Einwand, wäre aber sicher nicht rechtens;
das hätte was von Tagebuchveröffentlichung und wäre auch wirklich nicht fair.
Apropos fair: Mein Ergoogeltes brachte einige "Ich hab Dich lieb Seiten",
aber auch nicht weniger "Scher Dich zum Teufel Seiten",
die von genau dem Verhalten zeugen, das mich zu diesem Posting bewogen hat,
anstatt den Namen kurz mal rauszunehmen.
Nach meinem Rechtsverständnis bin ich auf der sicheren Seite;
dürfte ich sonst keinen unverschämten Multi-Konzern-Brief veröffentlichen?
Der Typ scheint jedoch noch relativ jung,
und soll ihm meine Seite noch 50 Jahre nachhängen?!
IMHO bedenke ich das schon sozial abgewogen,
seine Mahnung animiert mich aber mehr zu einer 2ten Seite,
die dann bei Google möglicherweise auf Platz 1-3 landen wird.
Echt völlig neben der Kappe, der Typ ...
Gruss, Achim