Achim: Datenschutz und Email-Veröffentlichung

Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit eine derart schräge Mailkorrespondenz,
dass ich michentschlossen hatte,
die Email komplett und ungekürzt im Web zu veröffentlichen.

Nun hat die (derart schräge) Person
wahrscheinlich seinen Namen ergoogelt
und mir eine Unterlassungsabmahnung zugesendet,
in der er mich auffordert, die betreffende Passage
binnen 10 Tagen zu entfernen.

Weiss hier jemand um die rechtliche Seite Bescheid
und kann mir ggf. ein paar Links zum Nachlesen posten?

Meine derzeitige Sicht ist:
Der gute Mann hat mit mir korrespondiert,
und Briefe/Emails an mich kann ich
soviel veröffentlichen, wie ich Lust habe.

Liege ich da falsch?
Viele Grüsse, Achim

  1. ich hatte vor einiger Zeit eine derart schräge Mailkorrespondenz, dass ich michentschlossen hatte, die Email komplett und ungekürzt im Web zu veröffentlichen.

    Meine derzeitige Sicht ist:
    Der gute Mann hat mit mir korrespondiert,
    und Briefe/Emails an mich kann ich
    soviel veröffentlichen, wie ich Lust habe.

    Alleine die Höflichkeit gebietet eigentlich die Selbstverständlichkeit, daß man mit persönlichen Briefen auch persönlich (sprich: vertraulich) umgeht. Und insbesondere veröffentlicht man sie nicht, um damit den Autor lächerlich zu machen.
    Du hättest wenigstens seinen Namen entfernen können, das hätte die Sache sicher nicht weniger lustig gemacht, oder?

    Ich frage mich ernsthaft, was Du Dir bei dem Mist gedacht hast.

    Gruß,
      soenk.e

    1. Hi,

      ich kannte da mal jemand, der hat soviel Pornomüll bekommen, dass er sich entschlossen hat, das Zeug zu veröffentlichen. Sinn und Zweck war, die entsprechenden Absender zu finden, also quasi einen Suchaufruf unter dem Motto "bitte melde Dich, ich habe versucht Dir per eMail zu antworten, aber das hat nicht geklappt"

      Nun hat diese Person nach einiger Zeit ganz viele Abmahnungen und Schadensersatzklagen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. Beanstandet wurde nicht der Text, denn dann hätte man von anderer Seite sich ja ggf. darauf eingelassen, dass man den verfasst hatte, sondern die schönen (und manchmal auch häßlichen) Bilder, die den eMails anhafetetn. Die Abmahner haben nun einfach behauptet, Rechte an den Bildern zu haben und nicht die Absender der eMails zu sein. Sie seien also vielmehr das Opfer von Urheberrechtsverletzungen.

      Das/die Verfahren laufen noch und man ist höchst gespannt, wer nachher gewinnt. Da es sich aber wohl nicht vollständig ausschließen lässt, dass auch einige Menschen in der Justiz empfänglich sind, kann man sich an drei Fingern abzählen, wer den Zuschlag bekommen könnte. Geld regiert die Welt.

      Ich würde daher heute jedem raten, sich mit Suchaufrufen und Fragen "hast DU mir diesen Text geschrieben?" sehr gewählt auszudrücken. Das Deutsche Rote Kreuz sollte einem Vorbild sein.

      Grüße

      Chris (C)

      1. Ich würde daher heute jedem raten, sich mit Suchaufrufen und Fragen "hast DU mir diesen Text geschrieben?" sehr gewählt auszudrücken. Das Deutsche Rote Kreuz sollte einem Vorbild sein.

        Hi Chris (C),
        Danke, sehr interessant ...

        Der Text ist als Zitat gekennzeichnet.
        Gruss, Achim

        P.s.: Die Mail habe ich natürlich auch noch ...

    2. Alleine die Höflichkeit gebietet eigentlich die Selbstverständlichkeit, daß man mit persönlichen Briefen auch persönlich (sprich: vertraulich) umgeht. Und insbesondere veröffentlicht man sie nicht, um damit den Autor lächerlich zu machen.
      Du hättest wenigstens seinen Namen entfernen können, das hätte die Sache sicher nicht weniger lustig gemacht, oder?

      Ich frage mich ernsthaft, was Du Dir bei dem Mist gedacht hast.

      Hi, soenk.e

      War nicht persönlich,
      und der Autor wird dadurch auch nicht lächerlich gemacht;
      ich hab seine Antwort sogar mit "recht professionell" kommentiert.

      Die Mail verdeutlicht aber gewisse Geschäftsgebaren,
      und das scheint ihm aufzustossen.

      Gruss, Achim

  2. Hi,

    Der gute Mann hat mit mir korrespondiert,

    Eben. Er hat den Inhalt der Mail für Dich bestimmt. Nicht für die Öffentlichkeit.

    cu,
    Andreas

    --
    Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
    http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
    1. Eben. Er hat den Inhalt der Mail für Dich bestimmt. Nicht für die Öffentlichkeit.

      Hi Andreas,
      darf ich meine Briefe nicht anderen Leuten zeigen?

      Gruss, Achim

      1. Hi,

        darf ich meine Briefe nicht anderen Leuten zeigen?

        _Deine_ Briefe darfst _Du_ zeigen, wem _Du_ willst.

        Briefe von anderen m.E. nicht.

        cu,
        Andreas

        --
        Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
        http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
        1. Versuch doch mal, von der Post einen Brief zurückzubekommen, denn Du schon in den Kasten geworfen hast. Der Absender hat nämlich durch das Aufbringen des Empfängers eine Verfügung vorgenommen. Wird diese Verfügung durchgeführt, erlischt spätestens dann sein Eigentumsanspruch auf den Brief. Da der Brief nur zum Zwecke des Transprits einer Nachericht bestimmt war, gehört spätestens mit der Übergabe an den verfügten Empfänger auch die Nachricht diesem.

          Soweit zumindest meine Meinung.

          Grüße

          Chris (C)

          1. Ganz so einfach ist es wohl doch nicht, denn dann wäre ich ja automatisch eigentümer von allem was da so per post eingeflaatert kommt. Inklusive Urheberrechtlicher Daten wie Software, Audio, Video. Also ganz so verallgemeinern kann mas das meiner meinung nach nicht. Es gibt aber, glaube ich, eine regelung die festlegt wer was mit welchen daten machen kann wenn es nicht anders vereinbart ist (was in dem fall korrespondenz glaube ich zutrifft), wie die aussieht weiss ich allerdings nicht.

            Netghost

      2. Hallo,

        Eigentümer eines Briefes ist immer der Empfänger. Wird er damit nicht auch gleichzeitig Eigentümer der darin enthaltenen Nachricht? Solange die Nachricht nicht Dritte betrifft, darf er sie meiner Meinung nach also verwenden. Denn durch die Absendung der nachricht hat der Absender ja den Eigentumsübergang auf den Empfänger bestimmt. Wenn die Übergabe erfolgt ist, ist dieser also, soweit er gutgläubig annehmen darf, dass die Nachricht nur ihn und den Absender betrifft, Eigentümer dieser Nachricht geworden.

        Ich vertrete diese Auffasung, da ich ja mit dem Inhalt einer Kiste Pralinen, die mir jemand zum Zwecke des Eigentumsüberganges schickt, auch machen kann, was ich will. Sollte ich allrdings annehmen müssen, dass die Pralinen vergiftet sind, darf ich sie nicht weitergeben. Ich bin dann ja nicht gutgläugig.

        Bin auf Eure Antwort gespannt.

        Grüße

        Chris (C)

  3. Hallo Achim,

    Wie begründet er denn die Aufforderung das zu löschen?
    Im Gegensatz zum gesprochenen ist das geschriebene Wort wohl nicht besonders geschützt. Die Briefe an Dich darfst Du also wohl auch veröffentlichen.

    Grüße

    Daniel

    1. Moin!

      Denk mal über § 823I, sonstiges Recht (Persönlichkeitsrecht) nach!
      Dann wird die Sache schnell kompliziert und böse einzelfallabhängig!

      Gruß

      Der Hans

      1. Hallo Hans,

        Denk mal über § 823I, sonstiges Recht (Persönlichkeitsrecht) nach!

        Kannst Du da evt. eine Quelle verlinken?

        Grüße

        Daniel

        1. Hi Daniel,
          http://www.haczek.de/jura/c10.htm
          Sagt aber nur, dass das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Vorrang hat.

          Das wäre dann z.B.:
          http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort12031_182.html

          Gruss, Achim

      2. Denk mal über § 823I, sonstiges Recht (Persönlichkeitsrecht) nach!
        Dann wird die Sache schnell kompliziert und böse einzelfallabhängig!

        Hi Der Hans,
        das wäre dann das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
        da ich ja nicht sein Tagebuch veröffentlicht habe.

        Ich denke, ich bin Besitzer und auch Eigentümer der Email.
        Davon abgesehen ist er natürlich der Urheber des Geschriebenen,
        und es ist evtl. sogesehen auch sein geistiges Eigentum.

        Aber er hats mir ja übermittelt, sogar bewusst und vorsätzlich!.
        Wenn ich (zwecks Beweisführung mit mehreren Zeugen)
        jemanden was sagen höre, darf ich dann keinem Dritten erzählen:
        Der Mr. X hat das und das gesagt?

        Das wird echt kompliziert,
        aber auch spannend ...

        Gruss, Achim

        1. Moin!

          das wäre dann das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
          da ich ja nicht sein Tagebuch veröffentlicht habe.

          Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
          Kann ich die Mail wieder zurück verlangen?
          Oder habe ich nur ein Besitzrecht? An den Daten uaf MEINEM PC?
          Ich glaube eher nicht, dass das einschlägig ist!

          Ich denke, ich bin Besitzer und auch Eigentümer der Email.

          s.o.

          Davon abgesehen ist er natürlich der Urheber des Geschriebenen,
          und es ist evtl. sogesehen auch sein geistiges Eigentum.

          Naja ... aber dau müsste es eine angemessene Schöpfungshöhe erreichen!?
          Und ich vermute, dass es am Schutzbereich der Norm vorbei geht!?

          Aber er hats mir ja übermittelt, sogar bewusst und vorsätzlich!.
          Wenn ich (zwecks Beweisführung mit mehreren Zeugen)
          jemanden was sagen höre, darf ich dann keinem Dritten erzählen:
          Der Mr. X hat das und das gesagt?

          Wenn du es auf der Straße gehört hast? Oder im Aufzug? Ich denke nicht!
          So weit dürfte der Schutz der Privat-/Intimsspäre nicht gehen!

          Das wird echt kompliziert,
          aber auch spannend ...

          DAS auf jeden Fall!

          Gruß

          Der Hans

        2. hi,

          Aber er hats mir ja übermittelt, sogar bewusst und vorsätzlich!.
          Wenn ich (zwecks Beweisführung mit mehreren Zeugen)
          jemanden was sagen höre, darf ich dann keinem Dritten erzählen:
          Der Mr. X hat das und das gesagt?

          verstehe ich dich jetzt richtig, du willst das, was person A dir erzählt hat, person B erzählen, damit person B nachher bezeugt, dass A diese aussage getroffen hat?

          dass dies nicht funktioniert, siehst du in fast jedem beliebigen schlechten gerichtsfilm, wo der gengerische anwalt bei einem solchen vorgehen sofort aufspringen wird und ausruft, "einspruch, euer ehren! die aussage des zeugen beruht lediglich auf hörensagen!"
          und der richter wird diesem einspruch natürlich stattgeben - so etwas hat vor gericht einfach keinerlei beweiskraft.

          gruss,
          wahsaga

    2. Wie begründet er denn die Aufforderung das zu löschen?
      Im Gegensatz zum gesprochenen ist das geschriebene Wort wohl nicht besonders geschützt. Die Briefe an Dich darfst Du also wohl auch veröffentlichen.

      Hi Daniel,
      er verweist auf das Datenschutzgesetz,
      aber ohne konkrete Paragraphen zu nennen.

      Deswegen mein Posting ...
      Gruss, Achim

      1. Hallo Achim,

        Zitat aus BDSG §1:
        (2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
        [...]
        3.    nicht öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

        Ich würde ja sagen, das BDSG ist in diesem Fall nicht relevant.

        Grüße

        Daniel

    3. Hi,

      Im Gegensatz zum gesprochenen ist das geschriebene Wort wohl nicht besonders geschützt.

      Das geschriebene Wort ist also nicht besonders geschützt?
      Wie können dann Buchautoren überhaupt Geld verdienen?

      cu,
      Andreas

      --
      Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
      http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
      1. Hallo,

        Das geschriebene Wort ist also nicht besonders geschützt?

        Ja über das Urheberrecht. Ich bezweifle aber, dass das greift, wenn sich der Text als Brief an ihn wendet.
        Sich an einen Anwalt zu wenden, wäre natürlich in diesem Fall eine gute Idee.

        Grüße

        Daniel

      2. Hi,

        indem sie eine erhebliche geistige Leistung erbringen mit der Absicht, diese als Buch zu veröffenlichen.

        Wenn ein Schlagerproduzent seine Noten vor Veröffenlichung des fertigen (Geamt-)werkes in der Welt herumproaunt, hat er sie vorveröffentlicht. Bei einem Patent erlischt dann der Anspruch auf Patentertielung, wenn die zu patentierenden Fakten vorveröffentlicht wurden - das Problem vieler öffentlich arbeitender Institutionen.

        Ich finde, dasss das Thema immer interessanter wird und so langsam mal an das oberste Gericht unseres Staates zur Stellungnahme weitergeleitet werden sollte - vorausgesetzt, dass niemand Rechte an diesem Thema geltend macht *ggg*

        Wenn der Staat wirklich a, Wachstum der Wirtschaft interesiert ist, dann sollte er dies durch Schaffung von Rechtssicherheit untermauern!

        Ist jemand anderer Meinung?

        Grüße

        Chris (C)

  4. Hallo,

    Weiss hier jemand um die rechtliche Seite Bescheid
    und kann mir ggf. ein paar Links zum Nachlesen posten?

    Probier's doch mal in der Newsgroup de.soc.recht.<irgendwas>. Ich denke,
    da wird man dir konkreter helfen können.
    Da ich mir vorstellen kann, daß diese Frage recht häufig gestellt wird,
    solltest du aber unbedingt die FAQ der Gruppe _und_ Google (dort
    die Usenet-Group-Suche) bemühen.

    Evtl. kannst du das Ergebnis ja hier mal posten. Dann landet es im
    Archiv und es haben später noch Frager etwas davon.

    Gruß
    Slyh

    --
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die das Binärsystem verstehen, und solche, die es nicht verstehen.
    Selfcode: sh:( fo:) ch:? rl:( br:^ n4:& ie:{ mo:} va:} de:] zu:) fl:( ss:) ls:/ js:|
    1. Probier's doch mal in der Newsgroup de.soc.recht.<irgendwas>. Ich denke,
      da wird man dir konkreter helfen können.
      Da ich mir vorstellen kann, daß diese Frage recht häufig gestellt wird,
      solltest du aber unbedingt die FAQ der Gruppe _und_ Google (dort
      die Usenet-Group-Suche) bemühen.

      Evtl. kannst du das Ergebnis ja hier mal posten. Dann landet es im
      Archiv und es haben später noch Frager etwas davon.

      Hi Slyh
      Danke, gute Idee!

      Wenn trotzdem noch wer posten will, immer gerne ...
      Gruss, Achim

  5. Hallo Achim,

    ich bin in der Tat zu faul, das jetzt rauszusuchen. Ich bilde mir aber ein, mich berufsbedingt etwas damit auszukennen, kann aber natürlich keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall leisten.

    Du hast allerdings Glück gehabt und Dein Gegner ist sehr fair mit Dir umgegangen. 10 Tage sind eine lange Frist. Er hätte auch (völlig rechtens) den Vorgang einem Anwalt seiner Wahl übergeben können und dieser hätte Dich dann abgemahnt, mit deutlich kürzerer Frist.

    Du bist nicht befugt, Korrespondenz, die zwischen Dir und Deinem Gegenüber ablief, zu veröffentlichen. Gegenbeispiel: Deine Ex-Freundin veröffentlicht Deine Liebesbriefe, um sich mit anderen Frauen im Netz darüber zu amüsieren. Gut? Fair? Rechtens? ;)

    Gruss, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
    1. Hallo Thoralf,

      Du hast allerdings Glück gehabt und Dein Gegner ist sehr fair mit Dir umgegangen. 10 Tage sind eine lange Frist. Er hätte auch (völlig rechtens) den Vorgang einem Anwalt seiner Wahl übergeben können und dieser hätte Dich dann abgemahnt, mit deutlich kürzerer Frist.

      Oooh, der Typ ist dermassen bräsig, hat mich zugespammt
      und meine email-Adresse (unbefugt) in Kettenmails veröffentlicht;
      da hab' ich bannig Gründe für mehrere Gegenklagen gesammelt,
      so hat der gegen den Datenschutz und Netzrechte verstossen.

      Du bist nicht befugt, Korrespondenz, die zwischen Dir und Deinem Gegenüber ablief, zu veröffentlichen. Gegenbeispiel: Deine Ex-Freundin veröffentlicht Deine Liebesbriefe, um sich mit anderen Frauen im Netz darüber zu amüsieren. Gut? Fair? Rechtens? ;)

      Guter Einwand, wäre aber sicher nicht rechtens;
      das hätte was von Tagebuchveröffentlichung und wäre auch wirklich nicht fair.
      Apropos fair: Mein Ergoogeltes brachte einige "Ich hab Dich lieb Seiten",
      aber auch nicht weniger "Scher Dich zum Teufel Seiten",
      die von genau dem Verhalten zeugen, das mich zu diesem Posting bewogen hat,
      anstatt den Namen kurz mal rauszunehmen.

      Nach meinem Rechtsverständnis bin ich auf der sicheren Seite;
      dürfte ich sonst keinen unverschämten Multi-Konzern-Brief veröffentlichen?
      Der Typ scheint jedoch noch relativ jung,
      und soll ihm meine Seite noch 50 Jahre nachhängen?!

      IMHO bedenke ich das schon sozial abgewogen,
      seine Mahnung animiert mich aber mehr zu einer 2ten Seite,
      die dann bei Google möglicherweise auf Platz 1-3 landen wird.

      Echt völlig neben der Kappe, der Typ ...
      Gruss, Achim

      1. Hallo

        URI

        Dort haben Sie eine eMail von mir veröffentlich. Ich hoffe Sie sind sich
        darüber bewusst, das eMails auch dem Datenschutz unterliegen und sich nicht
        in Auszügen oder auch komplett eMails veröffentlichen dürfen. Ich setze
        Ihnen daher eine Frist von 10 Tagen, den Auszug und meinen Namen aus Ihrem
        Artikel zu entfernen. Sollten Sie dies nicht machen, werde ich einen Anwalt
        mit meinen Interessen beauftragen.

        Mit freundlichen Grüßen
        ... eben der
        ______________

        Ist der neben der Kappe oder nicht?
        Wie willste auf so'n kindischen Mist reagieren?

        Gruss, Achim

        1. Hallo Achim,

          Du hast hier nach rechtlichem, nicht menschlichem Rat gefragt. ;) Menschlich würde eine entsprechende Antwort sicher schneller funktionieren. Nur rechtlich bist Du weiss Gott nicht auf der sicheren Seite, bestenfalls ist das, was Du da tust, Selbstjustiz.
          Und glaub mir, grad bei solchen Individuen lohnt es sich nicht.

          Gruss, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
        2. Hallo,

          Ist der neben der Kappe oder nicht?
          Wie willste auf so'n kindischen Mist reagieren?

          Ich hatte mal gerade deshalb eine ziemlich große Diskussion hier im Forum. Es ging dabei um die Veröffentlichung vom Chat-Mitschnitt.

          Rechtlich gesehen bist du auf alle Fälle auf der falschen Seite.

          Du kannst die E-Mails veröffentlicht lassen, aber den Namen solltest du  entfernen. (x.y. [Name der. Rad bekannt])

          Nich umsonst steht sowas in verschiedenen Reportagen und oder in Artikel.

          Grüße
          Thomas

          1. Hallo Thomas,

            Chaten ist aber eher ein Gespräch auch wenn es aus technischen Gründen schriftlich abläuft und das unbefugte Mitschneiden von Gesprächen ist nach dem StGB eine Straftat.
            Für Briefe gilt das so nicht. Ich will keine rechtlichen Probleme ausschließen, aber ich habe bis jetzt noch kein Gesetz gefunden, dass das offensichtlich verbieten würde.
            Wenn Achim der Aufforderung nicht Folge leisten will, sollte er natürlich mal einen Anwalt konsultieren.

            Grüße

            Daniel

  6. hi Achim,

    an eine Sache hast Du hierbei aber garnicht gedacht: Warum will er seine eMail nicht veröffentlicht haben? Ein Grund könnte sein, daß er über eine Veröffentlichung mit Spam zugeschüttet werden könnte. Und in diesem Fall hättest Du dem Spammer dies erst ermöglicht, oder?
    Wäre da Schadenersatz möglich?

    Was ich mich jetzt noch frage: Warum willst DU die Veröffentlichung? Würde es hier nicht auch einfach ausreichen, es Lesern über einen Link ohne seine eMail per Weiterleitung zu ermöglichen, Kommentare an ihn zu schicken? Damit wärst DSu jedenfalls auf der sicheren Seite...

    Gruß
    Ingo

    1. hi,

      an eine Sache hast Du hierbei aber garnicht gedacht: Warum will er seine eMail nicht veröffentlicht haben? Ein Grund könnte sein, daß er über eine Veröffentlichung mit Spam zugeschüttet werden könnte. Und in diesem Fall hättest Du dem Spammer dies erst ermöglicht, oder?
      Wäre da Schadenersatz möglich?
      Was ich mich jetzt noch frage: Warum willst DU die Veröffentlichung? Würde es hier nicht auch einfach ausreichen, es Lesern über einen Link ohne seine eMail per Weiterleitung zu ermöglichen, Kommentare an ihn zu schicken? Damit wärst DSu jedenfalls auf der sicheren Seite...

      ich glaube, du hast die sache leicht misverstanden:

      es geht nicht darum, seine emailadresse zu veröffentlichen, sondern den wortlaut der emails, die er an achim geschickt hat, und zwar inklusive nennung seines namens.

      gruss,
      wahsaga

      1. es geht nicht darum, seine emailadresse zu veröffentlichen, sondern den wortlaut der emails, die er an achim geschickt hat, und zwar inklusive nennung seines namens.

        Jou; seine Email-Adresse taucht dabei natürlich nicht auf.
        Gruss, Achim

    2. Hallo Ingo

      an eine Sache hast Du hierbei aber garnicht gedacht: Warum will er seine eMail nicht veröffentlicht haben? Ein Grund könnte sein, daß er über eine Veröffentlichung mit Spam zugeschüttet werden könnte. Und in diesem Fall hättest Du dem Spammer dies erst ermöglicht, oder?

      Du hast den Unterschied zwischen einer Email und einer Email-Adresse noch nicht verstanden? SCNR

      Schöne Grüße

      Johannes

      --
      ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:? sh:( n4:& rl:( br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
      1. Hallo Johannes,

        Du hast den Unterschied zwischen einer Email und einer Email-Adresse noch nicht verstanden? SCNR

        verstanden schon... nur in diesem Zusammenhang anders (und falsch, wie ich weiter unten gesehen habe) interpretiert..;-)

        Grß
        Ingo

  7. Hallo,
    schön, dass Euch das Thema (auch) so fasziniert hat
    und Vielen Dank für die vielen Einwände und Meinungen.

    Ich kann die Fragestellung an dieser Stelle leider nicht abschliessen
    und es interessiert mich auch weiterhin:
    "In welchem Masse darf man Emails veröffentlichen?"

    Ich persönlich finde: JA (im Rahmen des guten Gesachmacks),
    aber Thomas's "Name der Red. bekannt" Einwand
    hat sicher auch seine Wurzeln, wenngleich
    sowas eher genutzt wird, um Leute zu schützen.

    Wie auch immer: Ich werde (aus humanitären Gründen) den Namen entfernen
    (Wichtiges ergibt sich auch so aus dem Kontext),
    und wenn derjenige weitergehend die Löschung der gesamten Mail wünscht,
    geht's halt über die Anwälte.

    Das Thema an sich bleibt (für mich) aber spannend!
    Besten Dank und Viele Grüsse, Achim

  8. Hi,

    Gerade gefunden: http://www.head-graphics.com/copyright/

    Dort heißt es:
    <zitat>

    Das Urhebergesetz selbst definiert den Begriff des Werkes in 2 Abs.2. Als persönliche geistige Schöpfung wiederum werden allgemein Erzeugnisse verstanden, die durch ihren Inhalt oder durch ihre Form oder durch die Verbindung von Inhalt und Form etwas Neues und Eigentümliches darstellen. Der Werkbegriff verlangt kein vollständiges Werk. Teile, Entwürfe und Vorlagen sind auch geschützt, wenn sie für sich den an die Schutzfähigkeit zu stellenden Anforderungen genügen. Die Kürze des Werks ist für die Bestimmung der Schutzfähigkeit ebensowenig entscheidend wie Umfang und Maß der aufgewendeten Arbeit (Ernst-Joachim Mestmäcker, Erich Schulze, Marcel Schulze, Stephen Stewart, Michel Walter (Hrsg.), Kommentar zum deutschen Urheberrecht, Stand Dezember 1996, 2, Rz. 2).

    Damit steht fest, daß die Anforderungen an "ein Werk" nicht allzu hoch sind. Jede Zeichnung, jeder eigene Text (Brief, eMail) ist mithin ein "Werk" i.S.d. UrhG.

    </zitat>

    cu,
    Andreas

    --
    Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
    http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/