Hi,
indem sie eine erhebliche geistige Leistung erbringen mit der Absicht, diese als Buch zu veröffenlichen.
Wenn ein Schlagerproduzent seine Noten vor Veröffenlichung des fertigen (Geamt-)werkes in der Welt herumproaunt, hat er sie vorveröffentlicht. Bei einem Patent erlischt dann der Anspruch auf Patentertielung, wenn die zu patentierenden Fakten vorveröffentlicht wurden - das Problem vieler öffentlich arbeitender Institutionen.
Ich finde, dasss das Thema immer interessanter wird und so langsam mal an das oberste Gericht unseres Staates zur Stellungnahme weitergeleitet werden sollte - vorausgesetzt, dass niemand Rechte an diesem Thema geltend macht *ggg*
Wenn der Staat wirklich a, Wachstum der Wirtschaft interesiert ist, dann sollte er dies durch Schaffung von Rechtssicherheit untermauern!
Ist jemand anderer Meinung?
Grüße
Chris (C)