Hallo,
Eigentümer eines Briefes ist immer der Empfänger. Wird er damit nicht auch gleichzeitig Eigentümer der darin enthaltenen Nachricht? Solange die Nachricht nicht Dritte betrifft, darf er sie meiner Meinung nach also verwenden. Denn durch die Absendung der nachricht hat der Absender ja den Eigentumsübergang auf den Empfänger bestimmt. Wenn die Übergabe erfolgt ist, ist dieser also, soweit er gutgläubig annehmen darf, dass die Nachricht nur ihn und den Absender betrifft, Eigentümer dieser Nachricht geworden.
Ich vertrete diese Auffasung, da ich ja mit dem Inhalt einer Kiste Pralinen, die mir jemand zum Zwecke des Eigentumsüberganges schickt, auch machen kann, was ich will. Sollte ich allrdings annehmen müssen, dass die Pralinen vergiftet sind, darf ich sie nicht weitergeben. Ich bin dann ja nicht gutgläugig.
Bin auf Eure Antwort gespannt.
Grüße
Chris (C)