Der Hans: schadensersatz wegen traffic?

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Moin!

Diskussion hin, Traffic her... der absichtliche Versuch, einer anderen Person zu schaden (körperlich, seelisch, finanziell, rufschädigend) erfüllt den Tatbestand verschiedener Delikte des StGB. In diesem Falle handelt es sich nicht um eine Straftat in diesem Sinne, da bei der Ausübung der Handlung keine strafbare Handlung erkennbar war oder nur schwer nachzuweisen ist.

Ja was denn nun?

Es wird jedoch strafrechtlich verfolgt, sollte der "Täter" seine Handlung gestehen oder deren überführt werden. Dann landet es wahrscheinlich vor dem StA als Betrugsdelikt (siehe §
146 StGB).

Bei §146 steht bei mir im StGB die Geldfälschung! Evtl. Österreicher?
Abgesehen davon erfordert der Betrug auch im österr. Recht vermutlich eine Täuschung!?

Interessant ist auch der 126b StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems)...

Einen § 126b gibt es nicht im dt. Recht!

Aus zivilrechtlicher Sicht besteht seitens des ISP ein Anspruch auf Bezahlung des Traffic durch den Kunden, und wiederum ein Anspruch des Kunden gegenüber dem "Täter", sofern das Gericht die Schuld des "Täters" einwandfrei feststellt. Die Schuldfrage kann zivilrechtlich auch dann ermittelt werden, wenn die StA das Ermittlungsverfahren einstellt.

Da würde mich auch nach österr. Recht mal eine Normenkette (pure Neugier) interessieren.

Gruß

Der Hans