wmds: schadensersatz wegen traffic?

ich kann jemanden absolut nicht leiden und habe deshalb mit dem programm website watcher jede minute eine 1 mb große datei von seiner homepage laden lassen.

dadurch sind letzten monat über 50 gb traffic entstanden (erlaubt sind 2 gb) und er durfte ordentlich draufzahlen. :D

er hat aber nachgehakt, weil das eigentlich nicht sein kann. der provider hat dan mit den logfiles feststellen können, dass der traffic wohl immer von der gleichen person verursacht wurde und mich über den isp ausfindig gemacht.

jetzt wurde mir mit einer schadensersatzklage gedroht.

aber das geht doch eigentlich gar nicht. ich habe doch nichts illegales gemacht. kann ich nicht einfach sagen, ich habe die datei nur auf aktualisierungen überprüfen wollen und sonst nichts? den traffic nicht absichtlich verursacht?

danke für die hilfe.

  1. Also ich finde es gerecht, dass du den Schaden bezahlen musst. Stell dir vor du hast ne Homepage und jemand verursacht bei dir so viel Traffic, dass würdest du dann doch auch nicht witzig finden.

    Christian

  2. Hi,

    Du hast sehr wohl etwas illegales gemacht. Das war eine einfache Form von DOS. Dazu noch absichtlich.
    Das hat dir (im Falle einer Flatrate, deinem Provider) und dem Betreiber der Website unnötig ziemliche finanzielle Kosten aufgebürdet. Nur, weil du eine Person nicht leiden kannst. Kannst du soetwas nich auf eine zivilisiertere Art lösen?

    Die Justiz ist meiner Meinung nach, _nicht_ so blöd, dass sie deiner dummdreisten Ausrede glaubt. Ich würde ehrlichgesagt, wenn ich in der Rolle des Geschädigten wäre, genauso handeln.
    Weißt du, um was für Beträge es sich da handelt?

    Verständtnisslose Grüße Andres Freund

    PS: Selbstjustiz ist immer noch verboten.

    --
    ss:) zu:) ls:} fo:) de:] va:) ch:| n4:& rl:° br:^ js:( ie:% fl:( mo:|
  3. Hi,

    ich kann jemanden absolut nicht leiden und habe deshalb mit dem programm website watcher jede minute eine 1 mb große datei von seiner homepage laden lassen.

    Du hast hiermit Vorsatz und Böswilligkeit bewiesen.

    Cheatah

    --
    X-Will-Answer-Email: No
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
  4. Hallo,

    ich habe doch nichts illegales gemacht. kann ich nicht einfach sagen, ich habe die datei nur auf aktualisierungen überprüfen wollen und sonst nichts? den traffic nicht absichtlich verursacht?

    Jaja, zuerst mutwillig Traffic verursachen und dabei noch Spaß haben, weil wie sonst sollte man den Smiley neben "[...]er durfte ordentlich draufzahlen." interpretieren und wenn dann eine Strafe androht ganz unschuldig so tun, als ob du von nichts wüsstest.
    Das hättest du dir wohl vorher überlegen müssen. Ich finde deine Strafe nur Gerecht.

    $xNeTworKx.

    --
    Mit Computern lösen wir Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten.
  5. ich kann jemanden absolut nicht leiden und habe deshalb mit dem programm website watcher jede minute eine 1 mb große datei von seiner homepage laden lassen.

    dadurch sind letzten monat über 50 gb traffic entstanden (erlaubt sind 2 gb) und er durfte ordentlich draufzahlen. :D

    jetzt wurde mir mit einer schadensersatzklage gedroht.

    Recht so. Wer sich so abgrundtief dumm und kindisch benimmt, anderen Leuten Schaden zufügt und das auch noch witzig findet, soll auch dafür blechen - und zwar ordentlich.

    Kein Gruß,
      soenk.e

  6. jetzt wurde mir mit einer schadensersatzklage gedroht.

    aber das geht doch eigentlich gar nicht.

    Es gibt Gesetze. Und es gibt Gerichte, die die Gesetze interpretieren und in jedem Einzelfall neu entscheiden. Gerichte gibt es unter anderem genau aus diesem Grund - um im Einzelfall, wie bei dir, eine "gerechte" Situation zu schaffen.

    Den Schaden hat in erster Linie der Provider - er gibt die Kosten an den anderen Benutzer weiter. Da du jedoch der Verursacher warst, ist es nur gerecht, wenn du ebenso Kosten trägst oder?

    kann ich nicht einfach sagen, ich habe die datei nur auf aktualisierungen überprüfen wollen und sonst nichts? den traffic nicht absichtlich verursacht?

    Ich glaube kaum, dass du mit so einer lächerlichen Ausrede davon kommst... denn von jedem Internetbenutzer ist ein Mindestmaß an Grundkenntnissen in diesem Bereich zu erwarten und demnach muss dir sehr wohl bewusst gewesen sein, was du getan hast.

    danke für die hilfe.

    Hilfe hat wohl eher der andere zu erwarten - er bekommt sie auch, verlass dich drauf.

    Grüße
    Lars

    1. Du weisst übrigens, dass diese Nachricht auch auf lange Zeit noch abrufbar ist? Gewissermaßen hast du dein eigenes Geständnis abgelegt *g*

  7. Sehr geehrter Herr....,

    Vielen Dank für das Ablegen des Geständnisses. Dies wird unsere Verhandlungen sehr erleichtern.

    MfG

    Anwalt des Geschädigten...

    *kicher* Ein bissl Spaß muss sein!!

    Aber mal im ernst: Ziemlich fiese Sache die du da veranstalltest. Strafe wäre nur gerecht

  8. mein tipp:
    sag, dass Du irgendwas in Deinem download programm o.ä. eingestellt hast und es versehentlich so passiert ist.
    dann musst Du -falls man es Dir halbwegs glaubt- nur den schaden selbst zahlen und nicht ne zusätzliche bestrafung...

  9. Moin!

    Entgegen aller hier geäußerten Meinungen, empfinde ich dein Verhalten zwar als
    moralisch fragwürdig, juristisch kann ich aber keinerlei Probleme entdecken:

    1. Der Angriff war IMHO keine DOS-Attacke, weil es nie dein Ziel war, den Server lahmzulegen.
    2. Der "Schaden" besteht für den Anbieter im Erfüllen seines Vertrages mit dem Anbieter:
       seltsamer Schadensbegriff
    3. Und wenn du die Seite nur oft genug aufgerufen hättest, wärest du auch schadensersatzpflichtig?
       Ich zum Beispiel lasse über mein Profil alle 5min diese Forumsseite aktualisieren.
       Bin ich jetzt ein zivilrechtlicher Schädiger? Und wie wäre es bei 8min ... oder 20min?

    Nicht alles was moralisch fragwürdig ist, ist auch juristisch angreifbar.
    Wenn jemand fundierteres Wissen hierüber beibringen kann, lasse ich mich aber gerne
    aufklären und schlauer machen!?

    Gruß

    Der Hans

    1. Hallo,

      so verwerflich ich das Verhalten eines absichtlichen Datenabrufers auch finde (ich habe schon zwei Chefs deshalb verloren, der eine hat sich aufgehängt *1) ) so unangreifbar halte ich auch diese Methode. Es wurden keinen Daten verfremdet, man ist nicht in fremde Datenbestände eingedrungen, sondern hat nur, solange es bestand, ein kostenloses Angebot angenommen. Wenn ein Kneiper Freibier anbieten, kann ich auch solange saufen, bis er mich dediziert des Hauses verweist.

      *) Mein damaliger Chef hat sich aufgehängt, weil er sich plötzlich mit aller Macht einer Rechnung der Telekommunikationsfirma gegenüber sah. Die wollten von ihm für drei Monate rückwirkend pro Monat 990GB Traffic bezahlt haben, das MegaByte für 4,0 Cent.

      Später haben die Gerichte in einer höheren Instanz mit den Erben entschieden, dass ein Vertrag in dieser Größenordnung (Normalumsatz 400 Euro im Monat) nicht automatisch zustande kommen kann, sondern der Access-Provider hier der ausdrücklichen Einwilligung im Einzelfall durch den Geschädigten bedurft hätte, da dieser ja nicht der Auftraggeber war und der Dritte (Schädiger) keine Vollmacht vorgelegt hatte.

      Er hätte also die ca. 40.000 Euro nebst Gerichtkosten etc. gar nicht zahlen müssen.

      Die eigentlichen "Betrüger" sind also oft an einer ganz anderen Stelle zu suchen.

      Grüße

      Chris (C)

    2. Hallo Hans

      Moin!

      Entgegen aller hier geäußerten Meinungen, empfinde ich dein Verhalten zwar als
      moralisch fragwürdig, juristisch kann ich aber keinerlei Probleme entdecken:

      1. Der Angriff war IMHO keine DOS-Attacke, weil es nie dein Ziel war, den Server lahmzulegen.

      Ne DOS ATtacke sicher nicht aber ein Straftatbestand ist schon dann entstanden, wenn Du vorsätzlich versuchst jemanden finaziellen Schaden zuzufügen.
      Wohlgemerkt allein der Versuch stellt nach meiner Auffassung einen Straftatbestand dar.

      1. Der "Schaden" besteht für den Anbieter im Erfüllen seines Vertrages mit dem Anbieter:
           seltsamer Schadensbegriff

      Betrachte es mal von einer anderen Seite:
      Ein Anbieter stellt Dir ein Gegenstand zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung.
      Von Bestimmungsgemässen Gebrauch kann man in diesem Fall wohl nicht reden, obendrein kann man auch nachvollziehen wodurch der Zugriff entstanden ist.

      1. Und wenn du die Seite nur oft genug aufgerufen hättest, wärest du auch Schadensersatzpflichtig?

      Nein dann nicht!
      Aber... Siehe 2.

      Ich zum Beispiel lasse über mein Profil alle 5min diese Forumsseite aktualisieren.
         Bin ich jetzt ein zivilrechtlicher Schädiger? Und wie wäre es bei 8min ... oder 20min?

      Sinn und Zweck ist eben der Bestimmungsgemässe Gebrauch der ist in diesem Fall wohl gegeben, nicht aber in dem von wms geschilderten Fall.

      Warum Zivilrecht?
      Bei Mutwilliger Schädigung kommt neben dem zivilrechtlichen Aspekt
      auch noch der Strafrechtliche Aspekt hinzu.

      Nicht alles was moralisch fragwürdig ist, ist auch juristisch angreifbar.

      Aber umgekehrt ist es auch so

      Wenn jemand fundierteres Wissen hierüber beibringen kann, lasse ich mich aber gerne
      aufklären und schlauer machen!?

      Aufgeklärt?`
      Ich könne mir jetzt noch die Mühe machen die entsprechenden Paragraphen im BGB zu suchen spare ich mir aber lieber sonst handel ich mir noch eine Rüge ein.

      TomIRL

      1. Moin!

        Ne DOS ATtacke sicher nicht aber ein Straftatbestand ist schon dann entstanden, wenn Du vorsätzlich versuchst jemanden finaziellen Schaden zuzufügen.

        Zum Beispiel wenn ich die letzte kostenfreie Parklücke besetze?

        Wohlgemerkt allein der Versuch stellt nach meiner Auffassung einen Straftatbestand dar.

        Und was sagt der Richter dazu?

        Ein Anbieter stellt Dir ein Gegenstand zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung.

        Quasi zum Abrufen!

        Von Bestimmungsgemässen Gebrauch kann man in diesem Fall wohl nicht reden, obendrein kann man auch nachvollziehen wodurch der Zugriff entstanden ist.

        Und damit muss ein Anbieter nicht rechnen? Oder sich schützen?
        Und benutzen zum nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch allein bedeutet gar nichts:
        Was willst du tun, wenn ich mit der Wäscheleine meine Schuhe zu binde?

        Warum Zivilrecht?
        Bei Mutwilliger Schädigung kommt neben dem zivilrechtlichen Aspekt
        auch noch der Strafrechtliche Aspekt hinzu.

        Wo steht denn die mutwillige Schädigung im Strafgesetzbuch?

        Gruß

        Der Hans

        1. Hallo!

          Warum Zivilrecht?
          Bei Mutwilliger Schädigung kommt neben dem zivilrechtlichen Aspekt
          auch noch der Strafrechtliche Aspekt hinzu.
          Wo steht denn die mutwillige Schädigung im Strafgesetzbuch?

          Bin kein Anwalt, aber im StGB steht z.B.:

          http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

          IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!

          Grüße
          Andreas

          1. Moin!

            http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

            IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!

            Und wo ist die geforderte Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen?
            (Nein, es war nicht sein Ziel, dem Provider Geld zu verschaffen)
            Dass es noch an einigen anderen Dingen scheitert, sei dabei ausdrücklich außen vor!

            Gruß

            Der Hans

            1. Moin!

              http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

              IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!
              Und wo ist die geforderte Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen?

              Ein Vermögungsvorteil muß nicht immer ein Vorteil sein er kann auch ein Vermögensnachteil sein.
              Siehe Graffitysprayen!

              (Nein, es war nicht sein Ziel, dem Provider Geld zu verschaffen)

              Nein?
              Er hat doch bewust den Trafic verursacht um den anderen zu schädigen. Zum Vorteil des Providers!
              Und von diesen Umständen wußte er!

              Gucke Dir mal die Urteile zur Sachbeschädigung an!

              Betrug ist an der Stelle wirklich nicht der richtige Tatbestad.
              Zivilrechtlich ist auf jeden Fall was zu machen aber, aber man könnte diese Dikussion wirklich ins Juristenforum verlagern!
              Und dafür ist diese  Forum hier eigentlich nicht gedacht!
              TomIRL

              1. Moin!

                Ein Vermögungsvorteil muß nicht immer ein Vorteil sein er kann auch ein Vermögensnachteil sein.

                Für den Computerbetrug?

                Siehe Graffitysprayen!

                Wenn das mal nicht Sachbeschädigung ist.

                (Nein, es war nicht sein Ziel, dem Provider Geld zu verschaffen)
                Nein?
                Er hat doch bewust den Trafic verursacht um den anderen zu schädigen. Zum Vorteil des Providers!
                Und von diesen Umständen wußte er!

                Aber gefordert ist _Absicht_, nicht billigendes in Kauf nehmen.

                Gucke Dir mal die Urteile zur Sachbeschädigung an!

                Da kommen wir der Sache näher - aber _Sach_beschädigung? Woran?

                Gruß

                Der Hans

            2. Moin!

              http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

              IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!
              Und wo ist die geforderte Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen?

              Wo ist das gefordert? Das ist einer der möglichen Tatbestände, der andere ist die absichtliche Beschädigung des Vermögens eines anderen.

              Grüße
              Andreas

  10. ich kann jemanden absolut nicht leiden und habe deshalb mit dem programm website watcher jede minute eine 1 mb große datei von seiner homepage laden lassen.

    dadurch sind letzten monat über 50 gb traffic entstanden (erlaubt sind 2 gb) und er durfte ordentlich draufzahlen. :D

    er hat aber nachgehakt, weil das eigentlich nicht sein kann. der provider hat dan mit den logfiles feststellen können, dass der traffic wohl immer von der gleichen person verursacht wurde und mich über den isp ausfindig gemacht.

    jetzt wurde mir mit einer schadensersatzklage gedroht.

    aber das geht doch eigentlich gar nicht. ich habe doch nichts illegales gemacht. kann ich nicht einfach sagen, ich habe die datei nur auf aktualisierungen überprüfen wollen und sonst nichts? den traffic nicht absichtlich verursacht?

    danke für die hilfe.

    ----------------------
    Hallo zusammen,

    Diskussion hin, Traffic her... der absichtliche Versuch, einer anderen Person zu schaden (körperlich, seelisch, finanziell, rufschädigend) erfüllt den Tatbestand verschiedener Delikte des StGB. In diesem Falle handelt es sich nicht um eine Straftat in diesem Sinne, da bei der Ausübung der Handlung keine strafbare Handlung erkennbar war oder nur schwer nachzuweisen ist.

    Es wird jedoch strafrechtlich verfolgt, sollte der "Täter" seine Handlung gestehen oder deren überführt werden. Dann landet es wahrscheinlich vor dem StA als Betrugsdelikt (siehe §
    146 StGB).

    Interessant ist auch der 126b StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems)...

    Aus zivilrechtlicher Sicht besteht seitens des ISP ein Anspruch auf Bezahlung des Traffic durch den Kunden, und wiederum ein Anspruch des Kunden gegenüber dem "Täter", sofern das Gericht die Schuld des "Täters" einwandfrei feststellt. Die Schuldfrage kann zivilrechtlich auch dann ermittelt werden, wenn die StA das Ermittlungsverfahren einstellt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Gernot, RA

    1. Moin!

      Diskussion hin, Traffic her... der absichtliche Versuch, einer anderen Person zu schaden (körperlich, seelisch, finanziell, rufschädigend) erfüllt den Tatbestand verschiedener Delikte des StGB. In diesem Falle handelt es sich nicht um eine Straftat in diesem Sinne, da bei der Ausübung der Handlung keine strafbare Handlung erkennbar war oder nur schwer nachzuweisen ist.

      Ja was denn nun?

      Es wird jedoch strafrechtlich verfolgt, sollte der "Täter" seine Handlung gestehen oder deren überführt werden. Dann landet es wahrscheinlich vor dem StA als Betrugsdelikt (siehe §
      146 StGB).

      Bei §146 steht bei mir im StGB die Geldfälschung! Evtl. Österreicher?
      Abgesehen davon erfordert der Betrug auch im österr. Recht vermutlich eine Täuschung!?

      Interessant ist auch der 126b StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems)...

      Einen § 126b gibt es nicht im dt. Recht!

      Aus zivilrechtlicher Sicht besteht seitens des ISP ein Anspruch auf Bezahlung des Traffic durch den Kunden, und wiederum ein Anspruch des Kunden gegenüber dem "Täter", sofern das Gericht die Schuld des "Täters" einwandfrei feststellt. Die Schuldfrage kann zivilrechtlich auch dann ermittelt werden, wenn die StA das Ermittlungsverfahren einstellt.

      Da würde mich auch nach österr. Recht mal eine Normenkette (pure Neugier) interessieren.

      Gruß

      Der Hans

      1. Hi,

        Bei §146 steht bei mir im StGB die Geldfälschung! Evtl. Österreicher?

        Jepp, die zitierten Gesetze stammen tatsächlich aus dem österreichischen StGB.

        Einen § 126b gibt es nicht im dt. Recht!

        Nö, aber z.B. die hier:
        http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html
        http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
        http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
        http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html

        Und noch den hier:
        http://www.juramail.info/forum/index.php

        Viele Grüße
        Torsten

        --
        ss:| zu:) ls:] fo:) de:[ va:| ch:? sh:( n4:~ rl:? br:> js:| ie:% fl:( mo:)
  11. Hallo wmds,            <-- Dies ist eine Begrüßung, welche man im normalen Umgang miteinander benutzt.

    ich kann jemanden absolut nicht leiden und habe deshalb mit dem programm website watcher jede minute eine 1 mb große datei von seiner homepage laden lassen.

    Hiermit hast Du, wie schon andere Dir mitgeteilt haben ein Geständnis gemacht und im Rahmen eines Prozeßes kann der Rechtsanwalt der Gegenpartei vom Seitenbetreiber die Herausgabe der Daten einfordern, woraufhin dann anhand des ISP auch Du selbst gefunden wirst. Somit ist die von Dir hier getroffene Aussage Prozeßrelevant, Dein Nich-Name hilft Dir nicht die Bohne (dumm gelaufen).

    dadurch sind letzten monat über 50 gb traffic entstanden (erlaubt sind 2 gb) und er durfte ordentlich draufzahlen. :D

    Warst Du Dir während Deiner Attacke über die Folgen Deiner Attacke im klaren? Das heißt: Wußtest Du von seiner Traffic-Begrenzung oder war es Dir zuzumuten davon Kenntnis zu haben? Wenn ja, dumm gelaufen, das einemal, weil Schädigungsabsicht besteht, das anderemal nach dem Motto Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    er hat aber nachgehakt, weil das eigentlich nicht sein kann. der provider hat dan mit den logfiles feststellen können, dass der traffic wohl immer von der gleichen person verursacht wurde und mich über den isp ausfindig gemacht.

    Tja, Anonymität gibt es nirgendwo, Du hinterläßt im Web immer Spuren, wenn Du was anderes gemeint hast, bist Du selber schuld.

    jetzt wurde mir mit einer schadensersatzklage gedroht.

    Zu recht.

    aber das geht doch eigentlich gar nicht. ich habe doch nichts illegales gemacht. kann ich nicht einfach sagen, ich habe die datei nur auf aktualisierungen überprüfen wollen und sonst nichts? den traffic nicht absichtlich verursacht?

    Bis zu Deinem Posting hier hättest Du eventuell noch eine hauchdünne Chance gehabt, die hast Du aber verspielt, da Du gestanden hast, den Traffic absichtlich verursacht zu haben, außerdem Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Tja, sieht böse aus. BTW: Kannst Du bitte noch die URL der Site posten, die Du attackiert hast, das macht die Kosten für die Recherche günstiger und senkt im Endeffekt dann Deine Kosten.

    Bis denndann

    Michael N.