Der Hans: schadensersatz wegen traffic?

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Moin!

http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!

Und wo ist die geforderte Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen?
(Nein, es war nicht sein Ziel, dem Provider Geld zu verschaffen)
Dass es noch an einigen anderen Dingen scheitert, sei dabei ausdrücklich außen vor!

Gruß

Der Hans