Andreas Korthaus: schadensersatz wegen traffic?

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Moin!

http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!
Und wo ist die geforderte Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen?

Wo ist das gefordert? Das ist einer der möglichen Tatbestände, der andere ist die absichtliche Beschädigung des Vermögens eines anderen.

Grüße
Andreas