Stefan Muenz: Wichtiges und erfreuliches Urteil fuer Forenbetreiber

Liebe Forumer,

so weit mir bekannt, hat noch niemand auf http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/ hingewiesen. In der Heise-News wird ueber ein Urteil berichtet, das sich unmittelbar mit der Haftung von Forenbetreibern fuer Foreninhalte befasst. Und siehe da: die deutschen Gerichte scheinen dazu gelernt zu haben. Allmaehlich scheinen sich doch Urteile durchzusetzen, die in Web-Anbietern nicht nur potentielle Kriminelle sehen, sondern die Web-Anbieter auch mal in Schutz nehmen. Von den ersten Online-Skandalen hierzulande (z.B. Mitte der 90er der Compuserve-Newsgroup-Skandal) bis nun, ca. 6-8 Jahre spaeter, scheint sich also doch einiges getan zu haben. Was meint ihr?

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Hallo Stefan,

    http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/

    stimmt, ist auf jeden Fall zu begrüßen. Natürlich ist es schwierig
    für den Forenbetreiber, die Grenze zwischen zulässig und unzulässig
    zu ziehen, aber so wie im obengen. Fall geschildert, scheint es ja
    machbar zu sein.

    Von den ersten Online-Skandalen hierzulande (z.B. Mitte der 90er der Compuserve-Newsgroup-Skandal) bis nun, ca. 6-8 Jahre spaeter, scheint sich also doch einiges getan zu haben. Was meint ihr?

    Zum Glück, im Laufe der letzten Jahre haben sich offenbar nicht nur
    Internet-Startups, sondern auch solche juristisch imho unüberlegten
    Urteile abgenutzt und sind zurückgegangen.

    Der Hersteller muß sich nunmal damit abfinden, dass das WWW sowohl
    ihm die Möglichkeit zur Präsentation seiner Produkte als auch seinen
    Kunden die Möglichkeit zur Meinungsäußerung darüber gibt. Und wenn
    einer der beiden Punkte ihm nicht gefällt, dann soll er sich darum
    kümmern, dass es geändert wird, aber bitte nicht durch eine Zensur-
    versuch. Wie wäre es z.Bsp. wenn ein Mitarbeiter der Firma in dem
    Forum dazu im Namen der Firma Stellung nimmt, sicher kann damit
    auch etwas für den Ruf des Unternehmens getan werden.

    Viele Grüße,
    Stefan

    1. Hallo Stefan,

      Der Hersteller muß sich nunmal damit abfinden, dass das WWW sowohl ihm die Möglichkeit zur Präsentation seiner Produkte als auch seinen Kunden die Möglichkeit zur Meinungsäußerung darüber gibt.

      Dann bleibt eigentlich nur noch die Frage, wie lange es noch dauern wird, bis die Hersteller diese Notwendigkeit nicht nur als Uebel, sondern vielmehr als Chance ansehen. Dazu vielleicht mal wieder der Link auf http://www.trans-mission.de/cluetrain.htm (sollte einmal pro Quartal jedem Marketing-Strategen unter die Nase gehalten werden ;-)

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

  2. Moin!

    so weit mir bekannt, hat noch niemand auf http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/ hingewiesen.

    Doch. Ich. :)

    [pref:t=46972&m=256323], 16. 05. 2003, 19:44

    Hat aber scheinbar niemanden so wirklich interessiert, es wurde wohl lediglich zur Kenntnis genommen.

    - Sven Rautenberg

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    1. Guten Morgen Sven,

      Doch. Ich. :)
      Hat aber scheinbar niemanden so wirklich interessiert, es wurde wohl lediglich zur Kenntnis genommen.

      Sorry, ich habe es wohl überlesen und tue für meine Person hiermit Abbitte.

      mfg Torsten

      --
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  3. Guten Morgen,

    so weit mir bekannt, hat noch niemand auf http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/ hingewiesen.

    Es scheint so, als ob das Verständnis für die moderne Gesellschaft endlich auch den Weg in deutsche Gerichtssäle gefunden hätte. Erinnert sei hier nur an das seltsame Linkhaftungs-Urteil des LG Hamburg aus 1998, welches ja diese wundervolle Disclaimer-Flut ausgelöst hatte.

    Allerdings hat dieses im Ansatz gute Urteil auch seine Tücken. Ich darf mal zitieren:

    "Ein Anbieter sei vielmehr erst nach Kenntniserlangung von dem Inhalt gemäß Paragraf 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet. Eine solche Kenntnis konnte dem Betreiber in dem Verfahren aber nicht nachgewiesen werden."

    Stellt sich hier die Frage, was wäre, wenn dem Betreiber des Forums die Kenntnis des Inhaltes nachzuweisen gewesen wäre? Dann wären wir nämlich bei diesem Passus:

    "Nach der Auffassung der Richter findet die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur Schmähkritik überschritten ist. Dies sei dann gegeben, wenn mit einer bestimmten Äußerung primär die Schädigung des Betroffenen bezweckt sei. Eine solche Absicht konnte das Landgericht jedoch in den Postings nicht entdecken."

    Heißt für mich, wenn dem Forenbetreiber der Inhalt der Threads nachweislich bekannt ist, _muss_ er prüfen, ob die Grenze zwischen Meinungsäußerung und "Schmähkritik" überschritten ist und ggf. das Posting löschen. Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wie eine pauschale Aussage am Anfang eines Forums in der Art "der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für hier gepostete Meinungsäußerungen" wirkt.

    mfg Torsten

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