Moin!
- Auch Hanf kann eine physische Abhängigkeit verursachen.
Ach ja?
Ich habe selbst im Freundeskreis (Die übrignes nach Basel fahren um es zu kaufen :) ) die regelmäßigem Hanf-Konsum unterliegen.
Ach so, na dann handelt es sich natuerlich um eine physische Abhaengigkeit, alles klar.
Auch dort war es früher eine Tüte in der Woche. Inzwischen sind es mehrere am Tag. Nach eigenere aussage dieser Person, benutzt er es um Entspannt zu sein, wäre er nicht entspannt wäre er unertragbar. Wenn ich div. Mittel brauch um nicht auszuflippen, ist das eine physische Abhängigkeit!
Falsch. Bestes Beispiel ist Nikotin, welches eine psychische Abhaengigkeit hervorruft. Deine Beschreibung erinnert uebrigens auch sehr an die typische Niktionabhaengigkeit. Hmm, vielleicht liegt das, was Du beschreibst, ja sogar an dem Tabak, der meistens mit dem Dope/Gras zusammen als "Mischung" geraucht wird, und gar nicht am Cannabis selbst? Oder rauchen Deine Freunde alle pur?
- Natürlich hat Hanf ein ähnliches Gefahrenpotential wie Alkohol und Zigaretten. Ich denke aber nicht das Alkohol oder Nikotin als Einstiegsdroge bezeichnet werden kann.
Ich auch nicht. Genauso wenig wie Cannabis.
Hanf wird genommen um Entspannung zu erhalten, wenn das nicht mehr reicht, raucht man mehr und mehr oder man steigt auf härtere Sachen um.
Quatsch. Die gaengigen haerteren Drogen sind nicht einfach ein "staerkeres Gras", sondern haben ganz andere Wirkungen.
- Zwar ist Vater Staat sehr bemüht uns das Geld aus der Tasche zu ziehen, doch denke ich das es zu weit geht ihm zu unterstellen, dass er dafür auch unsere Gesundheit aufs Spiel setzt.
Ha ha, bist Du mir boese, wenn ich Dich naiv nenne? Wenn das so waere, koennte man Tabak ja einfach verbieten. Stattdessen erhoeht man lieber regelmaeszig die Steuern darauf.
Bei der durch die Kiffer geforderten Legalisierung des Hanfes geht es auch in erster Linie nicht um die Heilende sondern um die benebelndende Wirkung.
Hat jemals jemand etwas anderes behauptet?
Zudem würde jeder Kiffer auch weiterhin Hanf rauchen, ob es legal ist oder nicht.
Klar. Es geht aber darum, dass man in der jetztigen Situation maszlos kriminalisiert wird. Wer Cannabisprodukte (unerlaubt) besitzt, macht sich strafbar nach Pg. 29 BtMG (theoretisch bis zu 5 Jahre Gefaengnis). In der Praxis kann bei "geringen Mengen" (voellig undefinierter Begriff) von der Verfolgung abgesehen werden. Hier ist der Willkuer natuerlich Tuer und Tor geoeffnet.
Ich fange aber bestimmt nicht damit an wenn es legal wäre.
Gut. Ob Du da eine Ausnahme bist?
So long
Seit man begonnen hat, die einfachsten Behauptungen zu beweisen, erwiesen sich viele von ihnen als falsch.
-- Bertrand Russell