Moin,
Mal, ne Frage: Was würdest denn du dazu sagen wenn jemand eine Liste deiner Schwachstellen irgendwo veröffentlicht hätte?
da ich meinen körper nicht gegen geld verkaufe, hat von meinen "schwachstellen" auch kein zahlender kunde einen nachteil ...Also ich für meinen Teil hätte damit ein Problem....
Gerne erkläre ich das mal ausführlich. Es gibt genau 2 Wege ein fehlerhaftes Produkt zu reklamieren:
- beim Vertrieb
- beim Hersteller
Nur so und nicht anders kann es funktionieren. Wer da meint einen anderen Weg beschreiten zu müssen begibt sich auf ein sehr dünnes Eis und läuft überdies Gefahr in Prozesse verwickelt zu werden die sich vermeiden lassen.
Anderes Beispiel: Eine bekannte PC-Zeitschrift veröffentlicht Fehler an einer Software ohne vorher den Hersteller zu informieren. Es kommt was kommen muss: Der Hersteller verklagt die Zeitschrift.
Das muss nicht sein. Erst recht nicht im Zeitalter des PC's und der vielen Kommunikationswege die es heutzutage gibt. Bereits ein Anruf beim Hersteller hätte genügt. In einer eMail habe ich damals die PC-Zeitschrift auf diesen Umstand hingewiesen - und bis heute keine Antwort erhalten....
Viele Grüße, Rolf
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