Sven Rautenberg: Urteil: Haftung des Admin-C/Aufgabe Liste IE-Lücken

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Moin!

Gerne erkläre ich das mal ausführlich. Es gibt genau 2 Wege ein fehlerhaftes Produkt zu reklamieren:

  • beim Vertrieb
  • beim Hersteller

Reklamation setzt voraus, dass ich ein fehlerfreies Produkt erhalten möchte. Davon ist bei der Meldung einer Sicherheitslücke auszugehen.

Wenn nun aber der Hersteller die Reklamation zwar zur Kenntnis nimmt, diese aber trotzdem nur mangelhaft oder überhaupt nicht beseitigt - was kann man dann noch ausrichten? Geld zurück? Klar, man kann das ganze Windows zurückgeben. Minderung des Kaufpreises? Ähm...

Bleibt nur noch öffentlicher Druck. Und das durch eine Liste der Schwachstellen zu bewerkstelligen, halte ich für absolut legitim. Denn diese Information ist öffentlich geworden und wird nur gesammelt.

Wer da meint einen anderen Weg beschreiten zu müssen begibt sich auf ein sehr dünnes Eis und läuft überdies Gefahr in Prozesse verwickelt zu werden die sich vermeiden lassen.

Sehe ich nicht so.

Anderes Beispiel: Eine bekannte PC-Zeitschrift veröffentlicht Fehler an einer Software ohne vorher den Hersteller zu informieren. Es kommt was kommen muss: Der Hersteller verklagt die Zeitschrift.

...und verliert den Prozeß.

Das Informieren des Herstellers wäre zwar nett gewesen, aber niemand kann daran gehindert werden, seine Erfahrungen und objektiven Ergebnisse mit Produkten zu veröffentlichen. Das funktioniert bei der Stiftung Warentest auch nicht - und die haben wegen ungünstiger Testergebnisse schon sehr häufig Klagen von Herstellern erhalten - und immer gewonnen.

In einer eMail habe ich damals die PC-Zeitschrift auf diesen Umstand hingewiesen - und bis heute keine Antwort erhalten....

Arbeitsüberlastung wahrscheinlich...

- Sven Rautenberg

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