Peter: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

Also folgende Situation:
Ich hab eine E-Mail erhalten in der Stand, dass ich den einen kostenlosen Zugang mitbenutzen darf. Ich muss mich nur auf dieser Seite einloggen mit den unten angegebenen Daten.

So tat ich dann auch nur, dass ich dann auf eine Seite umgeleitet wurde mit dem ungefähren Textinhalt:
"Strafbar gemacht....IP gespeichert....wird an die Staatsanwaltschaft weitergegeben".
Naja auf jeden Fall handelt es sich um eine richtige große Firma (Happynight GMBH)und offensichtlich war die Mail ne Verarsche um mich halt zu verarschen...

Nun habe ich dem Webseitenbetreiber zurückgeschrieben, dass mir jemand besagte Mail geschrieben hat, jedoch hatte ich zu diesem Zeitpunkt die E-mail schon gelöscht.  Und von dem Webseitenbetreiber habe ich noch nichts gehöhrt (ist 1 Woche her, seit der Mail).
(Kann mir sonst noch jemand eine Kontaktaddresse für die Happynight GmbH geben? (www.happynight.de)

Meine Frage ist nun:
Was wird geschehen?
Werde ich verklagt?
Wenn ja, werde ich verlieren?

In meinen Recherchen (wie schreibt man das? :-]) habe ich mich übrigens bei Freenet.de über 2 User beschwert die illegale Links, in dem Freenet-forum, zu eben so einer Seite verbreiten in der man illegal kostenpflichtige Webseiten besuchen kann.

-Hat dies irgendwelche Auswirkungen?

Und noch eine Frage:

Ich habe jetzt erfahren, dass wenn ich verklagt werde ich einen Brief erhalte mit dem Schreiben, wann würde das ca. eintreffen...

Und dann würde ich noch gerne wissen wollen ob hier irgendjemand Erfahrungen mit der Happynight GmbH gemacht hat?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für ihre Antworten!

MfG Peter
(Ich hatte schon einen anderen Thread eröffnet, hab mich aber dazu entschlossen diesen hier zu eröffnen weil mich das Thema einfach ziemlich beschäftigt und mir zu schaffen macht...)

  1. Hi,

    Meine Frage ist nun:
    Was wird geschehen?

    Dein Virenscanner wird eine Infizierung feststellen. Deine jugendliche Neugier hat Dich weit gebracht, mein junger Freund. Herzlichen Glückwunsch.

    Werde ich verklagt?

    Vielleicht - wenn es ein Trojaner ist, von dem aus Schaden angerichtet ist.

    Recherchen (wie schreibt man das? :-])

    "Das". (SCNR :-) "Recherchen" ist richtig.)

    Cheatah

    --
    X-Will-Answer-Email: No
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Hi,

      Meine Frage ist nun:
      Was wird geschehen?

      Dein Virenscanner wird eine Infizierung feststellen. Deine jugendliche Neugier hat Dich weit gebracht, mein junger Freund. Herzlichen Glückwunsch.

      Naja ne nicht wirklich, denn wie ich schon oben bemerkt habe ist es eine richtige und große Firma nichts mit trojis und nichts mit dialern

      Werde ich verklagt?

      Vielleicht - wenn es ein Trojaner ist, von dem aus Schaden angerichtet ist.

      Nein es war definitiv(!) kein trojaner. Und schade habe ich keinen angerichtet hab mich halt nur eingeloggt. (noch nichtmal über die einloggseite hinaus bin ich gegangen -.-)

      Recherchen (wie schreibt man das? :-])

      "Das". (SCNR :-) "Recherchen" ist richtig.)

      Gut zu wissen =P

      Cheatah

      1. Hallo Peter,

        Naja ne nicht wirklich, denn wie ich schon oben bemerkt habe ist es eine richtige und große Firma nichts mit trojis und nichts mit dialern

        Nur mal so zur Info: ich bekomme taeglich ca. 3 E-Mails von selfhtml@teamone.de - diese Adresse existiert aber seit laengerem nicht mehr. Die von Dir erhaltene E-Mail kann durchaus eine gefaelschte Absender-Adresse enthalten.

        Beste Gruesse

        Jan

        1. Nur mal so zur Info: ich bekomme taeglich ca. 3 E-Mails von selfhtml@teamone.de - diese Adresse existiert aber seit laengerem nicht mehr. Die von Dir erhaltene E-Mail kann durchaus eine gefaelschte Absender-Adresse enthalten.

          Beste Gruesse

          Jan

          Jo das ist mir bekannt, und es ist mir auch bekannt, dass die Email die ich gekriegt habe sehr wahrscheinlich von einer Fakemail herrührt, jedoch ist es so, dass die Seite mit der Meldung "Ip gespeichert...etc...." eine reale Seite ist ohne trojis und viren und würmer und dialer...also besteht eine reelle chance, dass sie mich verklagen könnten. Mal ganz davon abgesehen dass ich unschuldig *liebenswürdigenblickaufsetz* bin...

          1. Hallo,

            Jo das ist mir bekannt, und es ist mir auch bekannt, dass die Email die ich gekriegt habe sehr wahrscheinlich von einer Fakemail herrührt,

            Warum hast du dich dann doch eingeloggt?

            jedoch ist es so, dass die Seite mit der Meldung "Ip gespeichert...etc...." eine reale Seite ist ohne trojis und viren und würmer und dialer...also besteht eine reelle chance, dass sie mich verklagen könnten.

            Generell hat jeder Webseitenbetreiber das Recht, Leute auf dem Rechtsweg zu verfolgen, die sich mit illegalen Mittel Zugang zu geschützen Bereichen der Webseite verschaffen. Dazu gehört das "hacken" oder auch die Benützung illegal erworbene Zugangsdaten.
            Ob sie es in deinem Fall wirklich tun, hängt davon ab, wie weit sie einen Aufwand betreiben wollen. D.h. Anzeige bei der Polize/Staatsanwaltschaft erstatten, dann die IP zum Provider zurückverfolgen und dann bei ihm die Daten für die fragliche Zeit erheben.
            Machen sie sich diese Mühe, kannst du wohl mit einer Anzeige rechnen.

            Mal ganz davon abgesehen dass ich unschuldig *liebenswürdigenblickaufsetz* bin...

            Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.
            Du weisst, dass weder Unkenntnis noch Dummheit vor Strafe schützen.

            Grüße
            Thomas

            1. Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.

              Moin auch,

              Unfug!

              Die Beweislast liegt grundsätzlich immer beim Ankläger, nie beim Beklagten.

              Siehe: http://lms.hu-berlin.de/cgi-bin/glossar_recht.pl?Beweislast

              Du weisst, dass weder Unkenntnis noch Dummheit vor Strafe schützen.

              So ? Immer ?
              Sieh mal hier nach:
              http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__17.html

              Tja, ein wenig vorsichtig mit so kühnen Behauptungen.

              Gruß von der Ostsee

              Hanjo

              1. Hallo,

                Tja, ein wenig vorsichtig mit so kühnen Behauptungen.

                Ich freue mich immer, wenn "sachkundige" Leute das falsche Zitieren.

                Grüße
                Thomas

              2. Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.

                Moin auch,

                Unfug!

                Die Beweislast liegt grundsätzlich immer beim Ankläger, nie beim Beklagten.

                Siehe: http://lms.hu-berlin.de/cgi-bin/glossar_recht.pl?Beweislast

                Die Beweislast liegt eben nicht grundsätzlich nicht beim Ankläger siehe auch in der von Dir (nicht)verlinkten Seite.
                Ich zitiere mal:
                Zivilrecht gilt, dass derjenige, der eine Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, die Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, welche den Schluss auf die begehrte Rechtsfolge zulassen.
                Damit ist von Kläger und Beklagten nicht einmal die Rede.,

                Und hier nochmals einige sehr laienhaft erwähnte Dinge geht.
                Es besteht für die Firma die Möglichkeit Strafanzeige zu stellen. Der Staatsanwalt wird folgende Frage beantworten müssen, 1. Ob für die Strafverfolgung ein öffentliches Interesse besteht, oder ob der Geringfügigkeit des Vergehens eine Verfahrenseinstellung zu bevorzugen ist.
                2. Ob die Beweislast ausreichend für eine erfolgreiches Verfahren ist.

                Ob der Staatsanwalt ein Verfahren gegen eine Privatperson auf Grund einer Strafanzeige einer Firma die ein offensichtlich sittenwidriges Angebot ins Internet stellt eröffnet, halte ich für fraglich.

                So dann sind wir beim zivilrechtlichen Teil:
                Die Firma kann Ihn nur auf zivilrechtlichem Wege Belangen.
                Ein erfolgreiches Strafverfahren erleichtert die Dinge ist aber nicht zwingend erforderlich.

                Für eine  zivilrechtlich Belangeung interessieren genau die hier erwähnten Fragen:
                1. Ist dem user bewusst gewesen, das es sich um ein kostenloses Angebot handelt?
                2. Ist dem user bewusst gewesen, das die Beschaffung der Zugangsdaten illegal war (wenn es denn überhaupt illegal ist)
                In meinem Spamfach finde ich häufig kostenlose Probeaccounts. Woher soll der Betroffene also wissen, das es sich um ein solches Angebot handelt?
                3. Hat die Firma alles unternommen um die unberechtigte Nutzung Ihres Systems zu unterbinden?
                4. wie ist die Firma an die Daten des Nutzers gekommen, ohne richterlichen Beschluss?

                Bei den ganzen Punkten wurde bisher auch immer vernachlässigt, ob der Fragesteller erstens strafmündig und /oder zweitens voll Geschäftsfähig war.

                Alles in allem ist es also ein ziemlicher Unfug davon auszugehen, das
                hier irgendetwas zu erwarten ist.

                TomIRL

                1. »

                  Ich zitiere mal:
                  Zivilrecht gilt, dass derjenige, der eine Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, die Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, welche den Schluss auf die begehrte Rechtsfolge zulassen.
                  Damit ist von Kläger und Beklagten nicht einmal die Rede.,

                  »

                  Moin,

                  wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

                  der eine Rechtsfolge für sich in Anspruch  -> Kläger.

                  Denn nur der will was erreichen, also eine Rechtsfolge in Anspruch nehmen (nämlich daß der Beklagte etwas tun, unterlassen oder zahlen soll).
                  Der Beklagte will nur in ruhe gelassen werden.

                  Alles in allem ist es also ein ziemlicher Unfug davon auszugehen, das
                  hier irgendetwas zu erwarten ist.

                  Hier volle Zustimmung.

                  Gruß von der Ostsee

                  Hanjo

                  1. Hallo,

                    wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

                    Korrekt. Und wer lesen kann, weiss, dass Klagbegehren ungleich Rechtsfolgenbegehr. Denn wenn ich als Beklagter die Einrede der Verjährung erheben will, muss ich selbige beweisen. Und wenn ich als Beklagter einen Anscheinsbeweis des Klägers entkräften will, muss ich selbiges beweisen. Und es gibt sogar Urteile, wo der Beklagte beweisen musste, dass ein behaupteter (und eigentlich vom Kläger zu beweisender) Anspruch nicht besteht.

                    Der Beklagte will nur in ruhe gelassen werden.

                    Wenn es man so einfach wäre.

                    Hier volle Zustimmung.

                    Dito. Und wenn doch, dann ist ein Forum eh der falsche Punkt.

                    Gruß, Thoralf

                    --
                    Sic Luceat Lux!
                    1. Hallo,

                      wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
                      Korrekt. [...](und eigentlich vom Kläger zu beweisender) Anspruch nicht besteht.

                      Danke für die Schützenhilfe,:-) ich hatte einen Beitrag fertig den hab ich dann aber irgendwo zwischen Vorschau und Rechtschreibprüfung vergessen abzusenden.

                      TomIRL

                      1. Hallo,

                        Danke für die Schützenhilfe,:-) ich hatte einen Beitrag fertig den hab ich dann aber irgendwo zwischen Vorschau und Rechtschreibprüfung vergessen abzusenden.

                        *g*

                        Gruß, Thoralf

                        --
                        Sic Luceat Lux!
                2. Hi TomIRL,

                  Ob der Staatsanwalt ein Verfahren gegen eine Privatperson auf Grund einer Strafanzeige einer Firma die ein offensichtlich sittenwidriges Angebot ins Internet stellt eröffnet, halte ich für fraglich.

                  ich halte diesen Punkt _mehr_ als nur fraglich. Eine Erotik-Firma die wissentlich einen Account _nicht_ sperrt, bei dem ein offenkundlicher Missbrauch vorliegt (offenkundlich deshalb, das nach dem Aufruf die besagte "Warn-Seite" präsentiert wurde), nimmt es ebenso wissentlich in Kauf, das dieser Account/Zugang von Minderjährigen benutzt werden könnte!

                  Da stellt sich mir jetzt die Frage, wer hier _grob fahrlässig_ gehandelt hat und ob man nicht gegen den Betreiber der besagten WebSite vorgehen müsste!

                  Für eine  zivilrechtlich Belangeung interessieren genau die hier erwähnten Fragen:

                  [...]

                  1. Hat die Firma alles unternommen um die unberechtigte Nutzung Ihres Systems zu unterbinden?

                  zu 3.) s.o.

                  1. wie ist die Firma an die Daten des Nutzers gekommen, ohne richterlichen Beschluss?

                  finde ich auch noch einen sehr interessanten Aspekt.

                  Bei den ganzen Punkten wurde bisher auch immer vernachlässigt, ob der Fragesteller erstens strafmündig und /oder zweitens voll Geschäftsfähig war.

                  Alles in allem ist es also ein ziemlicher Unfug davon auszugehen, das
                  hier irgendetwas zu erwarten ist.

                  TomIRL

                  sehe ich _in diesem Fall_ absolut genauso, es sei denn der Betreiber wäre daran interessiert, seinem geschäftsmäßigen Treiben selbst ein Ende zu bereiten.

                  Ansonsten kann ich mich den hier bereits aufgeführten Ausführungen bezüglich Wissenheit//Unwissenheit über geschützte Zugangsdaten und deren Missbrauch nur anschließen.

                  Gruß
                  Oliver

                3. Hallo TomIRL

                  Für eine  zivilrechtlich Belangeung interessieren genau die hier erwähnten Fragen:

                  1. Ist dem user bewusst gewesen, das es sich um ein kostenloses Angebot handelt?
                  2. Ist dem user bewusst gewesen, das die Beschaffung der Zugangsdaten illegal war (wenn es denn überhaupt illegal ist)
                    In meinem Spamfach finde ich häufig kostenlose Probeaccounts. Woher soll der Betroffene also wissen, das es sich um ein solches Angebot handelt?
                  3. Hat die Firma alles unternommen um die unberechtigte Nutzung Ihres Systems zu unterbinden?
                  4. wie ist die Firma an die Daten des Nutzers gekommen, ohne richterlichen Beschluss?

                  Dabei interessiert afaik auch die Frage, welcher Schaden durch ihn entstanden ist und bewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann?

                  MFG
                  Detlef

                  --
                  - Wissen ist gut
                  - Können ist besser
                  - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
                  1. Dabei interessiert afaik auch die Frage, welcher Schaden durch ihn entstanden ist und bewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann?

                    Im Zivilrecht gehts dann ganz banal um Willenserklärung wirksam unwirksam, AGB wirksam unwirksam etc.. Ein Schaden muss da nicht nachgewiesen werden, der Anbieter hätte Beispielweise ein Recht auf Bezahlung einer Leistung sofern diese oordnungsgemäß erbracht wurde.
                    Aber so weit ins Detail wollte ich ganz bewusst nicht gehen, man kann aus einer solchen Fallbetrachtung auch ein Klausur für einen Juristen draus bauen.
                    Schön umfassend!

                    TTomIRL

            2. Jo das ist mir bekannt, und es ist mir auch bekannt, dass die Email die ich gekriegt habe sehr wahrscheinlich von einer Fakemail herrührt,

              Warum hast du dich dann doch eingeloggt?

              Nicht nachgedacht? Dummheit? Hmmm wahrscheinlich auch aus langeweile...

              jedoch ist es so, dass die Seite mit der Meldung "Ip gespeichert...etc...." eine reale Seite ist ohne trojis und viren und würmer und dialer...also besteht eine reelle chance, dass sie mich verklagen könnten.

              Du weisst, dass weder Unkenntnis noch Dummheit vor Strafe schützen.

              Also d.h. dass das Gesetzt sagt, dass wenn ich denke dass ich mich in einen kostenlosen service einlogge und dieser trotz meines wissens kostenpflichtig ist ich aber trotzdem nicht(!) über die loginseite hinausgegangen bin...ich schuldig bin?!? (komplizierter satz ich weiß...)

              Grüße
              Thomas

            3. Moin!

              Generell hat jeder Webseitenbetreiber das Recht, Leute auf dem Rechtsweg zu verfolgen, die sich mit illegalen Mittel Zugang zu geschützen Bereichen der Webseite verschaffen. Dazu gehört das "hacken" oder auch die Benützung illegal erworbene Zugangsdaten.

              Die Zugangsdaten wurden ja aber nicht "illegal" erworben. Wo immer man sich irgendwo anmeldet, kriegt man üblicherweise Zugangsdaten zugemailt. Dass man Passworte in der Mail hat, ist also nichts ungewöhliches (wenngleich unverschlüsselte E-Mail natürlich kein Medium für Hochsicherheitsübermittlung ist).

              Es ist in meinen Augen nicht illegal, einem in einer Mail genannten Link zu folgen und die in der Mail genannten Zugangsdaten einzugeben.

              Natürlich hat der Webseitenbetreiber auch Rechte. Aber beleuchten wir doch mal, welche das genau sind.

              1. Er ist rechtlich gegen Hackerangriffe geschützt. Wer also hunderte oder Millionen von Usernamen und Passworten ausprobiert und dann reinkommt, der handelt strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches. Dieser Fall trifft hier aber nicht zu, weil ja eindeutig korrekte Zugangsdaten benutzt wurden.

              2. Er kann vertraglich gegenüber den legitimen Accountinhabern die Mitbenutzung durch Dritte ausschließen. Aber der Fragesteller Peter ist kein Accountinhaber und also kein Vertragspartner. Der einzige, der vom Webseiteninhaber belangt werden kann, ist der _tatsächliche_ Accountinhaber. Denn _der_ hat vertragswidrig seine Zugangsdaten weitergegeben. Es ist deshalb für den Betreiber kein Problem, diesen Account zu sperren und gegenüber dem tatsächlichen Accountinhaber Schadenersatz zu fordern.

              Alle Versuche, aus dem versuchten und erfolgreichen Login irgendein anklagefähiges Delikt bzw. ein zivilrechtliches Verfahren zu machen, werden mit ziemlicher Sicherheit scheitern.

              Und noch eines: In der heutigen Zeit wird sehr viel gedroht. Rechtliche Schritte anzudrohen ist mehr oder weniger zu einem Reflex geworden, um den unerfahrenen Gegner einzuschüchtern und zu Wohlverhalten zu zwingen - auch wenn die eigene Position so schwach ist, dass sie beim geringsten Gegenwind wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.

              Deshalb: Solange es bei irgendwelchen unverbindlichen Drohungen auf angezeigten Webseiten bleibt, und auch solange nur ein Rechtsanwalt irgendwelche Schreiben aufsetzt: Absolut cool bleiben, auch wenn es schwerfällt! Das sind nur Schattenboxen und Scheingefechte. Solche Schreiben kann man ungestraft ignorieren. Wer rechtliche Schritte androht, der soll sie dann gefälligst auch umsetzen. Alles zugeben und der Gegenseite komplett Recht geben - diese Option besteht jederzeit, wenn das Verfahren läuft. Aber dazu muß die Gegenseite es erst einmal in Gang bringen.

              Wenn ein offizielles Schreiben von Gericht (Zivilverfahren) oder der Staatsanwaltschaft (Strafverfahren) kommt, _DANN_ ist eine Reaktion angebracht. Weil erst _DANN_ Nichtreagieren erhebliche Nachteile nach sich ziehen kann. Genau _DANN_ ist auch der Gang zum Rechtsanwalt angezeigt - bitte unverzögert sofort, mindestens aber innerhalb der angegebenen Fristen, denn kein Anwalt liebt es, unter Zeitdruck zu arbeiten und ad hoc aus dem Handgelenk eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

              Ob sie es in deinem Fall wirklich tun, hängt davon ab, wie weit sie einen Aufwand betreiben wollen. D.h. Anzeige bei der Polize/Staatsanwaltschaft erstatten, dann die IP zum Provider zurückverfolgen und dann bei ihm die Daten für die fragliche Zeit erheben.
              Machen sie sich diese Mühe, kannst du wohl mit einer Anzeige rechnen.

              Wie oben ausgeführt: Damit die Anzeige tatsächlich zu einer Bestrafung führt, müßte es irgendeine rechtliche Handhabe geben. Die sehe ich nicht.

              Mal ganz davon abgesehen dass ich unschuldig *liebenswürdigenblickaufsetz* bin...

              Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.

              FALSCH. Seine Unschuld beweisen muß man in einem Strafverfahren nicht, der Staatsanwalt muß die Schuld beweisen. Ein Angeklagter gilt solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Der Verteidiger kann dazu natürlich alle Beweise durch Gegenbeweise und Anzweiflungen abschwächen oder neutralisieren.

              Im Zivilverfahren muß der Kläger, der ja den Anspruch erhebt, beweisen, dass dieser zu Recht besteht. Die beklagte Partei kann sich dagegen mit Gegenbeweisen natürlich auch schützen. Aber damit die Klage überhaupt angenommen wird, muß sie erstens zulässig und zweitens begründet sein. Aus der Luft gegriffene Anspruche werden vom Richter gleich zurückgewiesen (kostenpflichtig wohlgemerkt).

              Du weisst, dass weder Unkenntnis noch Dummheit vor Strafe schützen.

              Das stimmt zwar, aber auch Dummheit der Gegenseite begründet umgekehrt auch keinen Anspruch.

              - Sven Rautenberg

              1. Hallo Swen,

                Die Zugangsdaten wurden ja aber nicht "illegal" erworben. Wo immer man sich irgendwo anmeldet, kriegt man üblicherweise Zugangsdaten zugemailt. Dass man Passworte in der Mail hat, ist also nichts ungewöhliches (wenngleich unverschlüsselte E-Mail natürlich kein Medium für Hochsicherheitsübermittlung ist).

                Er hat wird es nicht illegal erworben haben.
                Aber jemand andere tat es (1), oder jemand ist so bescheuert gewesen seine eigene Zugangsadten an Gott und die Welt zu versenden (was bei einem Account für den man Zahlt ist wirklich bescheuert)

                Es ist in meinen Augen nicht illegal, einem in einer Mail genannten Link zu folgen und die in der Mail genannten Zugangsdaten einzugeben.

                Du möchtest also erklären, dass wenn du von einem Unbekannten eine Mail mit Zugangsdaten zu einer Website (an der es offensichtlich  ansehebar ist, dass man dafür bezahlen muss) bekommst, dich keines Wegs fragst ob das nun legen ist oder nicht und keine Bedenken hast dir so einen Zugang zu verschaffen.
                Das ist ziemlich fahrlässig und damit nimmst du bzw. er (1) billigend in Kauf, dass die Zugangsdaten nicht legal sind.

                1. Er kann vertraglich gegenüber den legitimen Accountinhabern die Mitbenutzung durch Dritte ausschließen. Aber der Fragesteller Peter ist kein Accountinhaber und also kein Vertragspartner. Der einzige, der vom Webseiteninhaber belangt werden kann, ist der _tatsächliche_ Accountinhaber. Denn _der_ hat vertragswidrig seine Zugangsdaten weitergegeben. Es ist deshalb für den Betreiber kein Problem, diesen Account zu sperren und gegenüber dem tatsächlichen Accountinhaber Schadenersatz zu fordern.

                Der besitzer der Zugangsdaten muss nicht unbeding seine Daten weitergegeben haben. Diese können auch ihm "entwendet" worden sein, bzw. die Daten können auch durch Hacken der Site herausgefunden worden sein.

                Alle Versuche, aus dem versuchten und erfolgreichen Login irgendein anklagefähiges Delikt bzw. ein zivilrechtliches Verfahren zu machen, werden mit ziemlicher Sicherheit scheitern.

                Was man den Bereiber der Site vorwefen könnte, dass sie Accounts von dem sie wissen, dass diese missbräuchlich genützt werden nicht gelösche/gesperrt haben. Bzw. sie müssen ihre Motive für die Vorgehensweise glaubhaft darlegen.

                Und noch eines: In der heutigen Zeit wird sehr viel gedroht.
                Deshalb: Solange es bei irgendwelchen unverbindlichen Drohungen auf angezeigten Webseiten bleibt, und auch solange nur ein Rechtsanwalt irgendwelche Schreiben aufsetzt: Absolut cool bleiben,

                Das ist die andere Seite der Medaille, aber darauf haben ihm die anderen schon zu genüge "vertröstet".
                Das heist aber nicht, dass wir ihn nicht darauf hinweisen sollten/dürfen, dass er sehr wohl rechtswidrig handelte.

                Wie oben ausgeführt: Damit die Anzeige tatsächlich zu einer Bestrafung führt, müßte es irgendeine rechtliche Handhabe geben. Die sehe ich nicht.

                Die ist durchaus gegeben, aber wie ich schon sagte, die Bereiber müssen ihre Vorgehensweise glaubhaft begründen können. Wenn sie das nicht schaffen, erübrigt sich der Fall. Bis zum nächsten Mal, wo er vielleicht weniger "Glück" hat.

                Mal ganz davon abgesehen dass ich unschuldig *liebenswürdigenblickaufsetz* bin...

                Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.

                FALSCH. Seine Unschuld beweisen muß man in einem Strafverfahren nicht, der Staatsanwalt muß die Schuld beweisen. Ein Angeklagter gilt solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Der Verteidiger kann dazu natürlich alle Beweise durch Gegenbeweise und Anzweiflungen abschwächen oder neutralisieren.

                Es wäre zwar schön, wenn es so wäre, aber leider reicht es schon lange nicht mehr zu betreuen, man sei unschuldig. Wie du sagst, die Beweise der Anklage müssen durch gegenbeweise Niederlegt werden. Wenn das nicht ausreichend passiert, entscheidet das Gericht ggf. gegen den Angeklagten.

                Das stimmt zwar, aber auch Dummheit der Gegenseite begründet umgekehrt auch keinen Anspruch.

                Das möchte ich keines Falls in Frage stellen.

                Grüße
                Thomas

      2. Moin!

        Auch wenn ich es nicht glaube ...

        Theoretisch könnte das natürlich eine "Falle" gewesen sein, um betrügerische
        Zugangserschleicher ausfindig zu machen. In diesem Fall wäre es wichtig, zu
        überlegen, wie klar aus der Mail schon hervor ging, dass du illegal irgendwo
        eindringen würdest?
        Zur Not alles abstreiten! Oder nichts ohne Anwalt sagen ;-)

        Zudem müsste die Mail dann außerdem auch nicht von der Firma gekommen sein.

        Alles in allem tendiere ich zu einem Scherz und/oder Cheatahs Version!

        Gruß

        Der Hans

        --

        wieder online: http://www.discofoxtanzen.de
        1. Theoretisch könnte das natürlich eine "Falle" gewesen sein, um betrügerische
          Zugangserschleicher ausfindig zu machen.

          Glaub ich weniger, da wie du ja schon sagst es keinen einzigen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Angebot gab...

          Zur Not alles abstreiten! Oder nichts ohne Anwalt sagen ;-)

          Zudem müsste die Mail dann außerdem auch nicht von der Firma gekommen sein.

          Jo das ist mir jetzt auch schon klar =P

          Alles in allem tendiere ich zu einem Scherz und/oder Cheatahs Version!

          Ich tendiere auch zu einem Scherz von dem Kerl/der Frau der/die mir die Mail geschrieben hat aber das Problem ist halt dass es jetzt für mich ernsthafte konsequenzen geben könnte....

          1. Hallo "Peter"

            Ich würde mir da mal keine allzu großen Sorgen machen. Wenn ich jemanden verklagen will, dann mach ich das einfach und kündige es nicht vorher auf meiner Website an. Und wenn ich einen solchen Hinweis anbringe dann nur deshalb, weil es wohl häufiger Leute gibt, die sich auf dieselbe Art Zugang verschaffen wollen. Aber es eben doch nicht schaffen, denn sonst käme ja auch die Meldung nicht. Jedenfalls wird die Staatsanwaltschaft wohl besseres zu tun haben, als jeden pubertierenden Jüngling zu verfolgen, der mal versucht, sich verbotener Weise Zugang zu ein paar Erotikbildchen zu verschaffen...

            Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass der Anbieter Dir einen Schrecken einjagen wollte, und es scheint ja so, als wäre ihm dies gelungen. Also lass es Dir das Ganze eine Leere sein, aber mach Dich nicht verrückt deswegen.

  2. Also folgende Situation:
    Ich hab eine E-Mail erhalten in der Stand, dass ich den einen kostenlosen Zugang mitbenutzen darf. Ich muss mich nur auf dieser Seite einloggen mit den unten angegebenen Daten.

    Moin,

    nu man sinnig mit die Deerns...

    auch wenn man es nicht glauben sollte - es geht im Rechts ab und zu tatsächlich logisch zu.

    Die Logik in diesem Falle sagt:

    Welchen Vergehens solltest Du Dich strafbar gemacht haben ?
    Das Anklicken und Einloggen in eine Seite kann zwar dumm sein, aber Dummheit ist nicht strafbar.

    soweit zum Strafrecht.

    Jetzt zum bürgerlichen oder Zivilrecht.

    Da müßtest Du in irgendeiner Art und Weise jemanden geschädigt haben.

    Wie ? und wen ?
    (Des weiteren könnte man - wenn es wirklich nicht erlaubt gewesen wäre, diese Seite zu 'betreten' - nachlesen unter dem Stichwort 'Verbotsirrtum'

    Und vor allem (gilt sowohl für Straf- als auch Zivilrecht):
    Wer was von Dir will, muß es DIR beweisen und nicht umgekehrt.
    Das ist ein eiserner Rechtsgrundsatz.

    Also, wenn Dich wirklich jemand anklagen wollen sollte:
    Erstmal gemütlich zurücklehnen und kommen lassen.
    Der schwarze Peter ist auf der anderen Seite.

    Wie dem auch sei. ich halte diese meine Ausführungen für zwar zutreffend aber sinnlos, weil ich davon überzeugt bin, daß Cheatah recht hat.

    Gruß von der Ostsee

    Hanjo

    1. Hallo,

      »»aber Dummheit ist nicht strafbar.

      Nein, aber sie schützt keines Wegs vor Strafe.

      soweit zum Strafrecht.

      Du solltest nie dran denken Rechtanwalt zu werden.

      Grüße
      Thomas

      PS: es ist so naiv zu glauben, dass das Internet noch immer anonym ist.

      1. Hallo,

        »»aber Dummheit ist nicht strafbar.

        Nein, aber sie schützt keines Wegs vor Strafe.

        Unfug!

        Wie ich im Link unten bewiesen habe.

        Hobbyjuristen ab ins Körbchen!

        Gruß von der Ostsee

        Hanjo

        1. Hallo,

          »»aber Dummheit ist nicht strafbar.

          Nein, aber sie schützt keines Wegs vor Strafe.

          Unfug!

          Na wenn du das sagst, werden sich die Gerichte schon daran halten.

          Grüße
          Thomas

          1. Hallo,

            »»aber Dummheit ist nicht strafbar.

            Nein, aber sie schützt keines Wegs vor Strafe.

            Unfug!

            Na wenn du das sagst, werden sich die Gerichte schon daran halten.

            Müssen sie.

            StGB § 17 Verbotsirrtum

            Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

            § 17: Nach Maßgabe des Entscheidungssatzes mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.12.1975, 1976 I 48 - 1 BvL 24/75 -

            1. Also ich hätte gerne mal eine Antwort was das Gesetz sagt:
              Inwieweit kann ich dafür bestraft werden indem ich mich in einen meines damaligen wissensstand nach kostenlosen Service einlogge?

              1. Also ich hätte gerne mal eine Antwort was das Gesetz sagt:
                Inwieweit kann ich dafür bestraft werden indem ich mich in einen meines damaligen wissensstand nach kostenlosen Service einlogge?

                Nochmal:
                <Zitat>
                StGB § 17 Verbotsirrtum

                Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
                </Zitat>
                Soweit das Strafrecht.

            2. Hallo,

              § 17: Nach Maßgabe des Entscheidungssatzes mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.12.1975, 1976 I 48 - 1 BvL 24/75 -

              Und was hat das mit der zivilrechtlichen Haftung und dem daraus möglicherweise erwachsenden Anspruch aus zB 823 I+II zu tun?

              Und bzgl. der Vermeidbarkeit empfehle ich zur Lektüre z.B. mal BGH v.15.12.99, abgedruckt in NStZ 2000, 307

              Zumal im vorliegenden Fall noch nicht mal sicher ist, ob denn nicht ein Tb-Irrtum vorliegt, denn Peter wird wohl nicht darüber geirrt haben, dass das (erschlichene) Aufrufen eines geschützten Bereichs verboten ist, sondern muss, so Du recht hast, bei der Mail ja wohl nicht erwartet haben, dass er Zugangssperren überwindet.

              Und z.B. auch: "Für die Annahme des Unrechtsbewußtseins genügt es nämlich, daß der Täter bei der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt." (BGHSt 4, 1, 4; BGH NJW 1996, 1604 f.)

              Gruß, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
              1. Zumal im vorliegenden Fall noch nicht mal sicher ist, ob denn nicht ein Tb-Irrtum vorliegt,

                Tb-Irrtum?!? Was ist das?

                »»denn Peter wird wohl nicht darüber geirrt haben, dass das (erschlichene) Aufrufen eines geschützten Bereichs verboten ist, sondern muss, so Du recht hast, bei der Mail ja wohl nicht erwartet haben, dass er Zugangssperren überwindet.

                Stimmt habe ich nicht.

                1. Hallo,

                  Tb-Irrtum?!? Was ist das?

                  Noch mehr von dem gruseligen Juristenzeug. ;)

                  Gruß, Thoralf

                  --
                  Sic Luceat Lux!
              2. Hallo,

                § 17: Nach Maßgabe des Entscheidungssatzes mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.12.1975, 1976 I 48 - 1 BvL 24/75 -
                Und was hat das mit der zivilrechtlichen Haftung und dem daraus möglicherweise erwachsenden Anspruch aus zB 823 I+II zu tun?

                Und bzgl. der Vermeidbarkeit empfehle ich zur Lektüre z.B. mal BGH v.15.12.99, abgedruckt in NStZ 2000, 307

                Moin,

                sicher ist das - zuende gedacht - viel komplexer.

                Mich ärgert jedoch, wenn jemand tolle Sprichwörter wie 'Dummheit schützt vor Strafe nicht' mit Rechtsgrundsätzen verwechselt.

                Und daß Peter nix beweisen muß sondern der andere ihm ist ja wohl auch klar.

                Ins Bockshorn jagen funktioniert doch besser als ich dachte.

                Nun ja, die Aufregung bisher war ja wohl 'Strafe genug' für ihn.. ;-)

                Gruß von der Ostsee

                Hanjo

                1. Hallo,

                  sicher ist das - zuende gedacht - viel komplexer.

                  Dann reden bitte den Leuten nicht ein, dass sie alles tun dürfen, wenn sie sich nur dumm stellen.

                  Mich ärgert jedoch, wenn jemand tolle Sprichwörter wie 'Dummheit schützt vor Strafe nicht' mit Rechtsgrundsätzen verwechselt.

                  Dar ich dich auf folgendes hinweisen:
                  "Kennt die normverstoßende Person bestimmte Tatumstände nicht, welche für das Strafverbot relevant sind, handelt sie nicht vorsätzlich. Dieser sogenannte Tatumstandsirrtum schließt also die strafrechtliche Verantwortlichkeit für ein Vorsatzdelikt aus. Allerdings bleibt eine Haftung wegen Fahrlässigkeit gegebenenfalls bestehen."

                  zweitens, und das wäre in diesem Fall zu prüfen:

                  "Denkt der normverstoßende Täter irrtümlich, sein Verhalten sei nicht verboten oder aufgrund bestimmter Umstände erlaubt, handelt er nur dann ohne Schuld und ist strafrechtlich nicht verantwortlich, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Hätte er sich aber informieren, also über die Rechtslage Kenntnis verschaffen können, findet seine Unkenntnis allenfalls strafmildernd Berücksichtigung."

                  Und für die Milderung gilt  § 49 StGB. (wenn du schon unbeding Paragraphen uns StGB. haben willst).
                  Außerdem werden diese Fragen als Nebenstrafrecht in der UrhG. geregelt.

                  Grüße
                  Thomas

        2. N'Abend,

          Unfug!

          Nix Unfug. Man lese doch bitte mal die einschlägigen Kommentare zum Verbotsirrtum. Und danache befasse man sich doch bitte mit den im Zivilrecht anders geregelt Fragen zur schuld- und deliktsrechtlichen Haftung, für die meistenteils bereits grobe Fahrlässigkeit ausreichend ist.

          Hobbyjuristen ab ins Körbchen!

          ACK ;)

          Gruß von der Ostsee

          Nix für ungut. ;)

          Gruß, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
    2. Hi Hanjo,

      Dummheit ist nicht strafbar

      "Gott sei Dank!" oder "leider"?

      soweit zum Strafrecht.

      hehe

      Erstmal gemütlich zurücklehnen und kommen lassen.

      nana

      ich halte diese meine Ausführungen für zwar zutreffend aber sinnlos

      Worte wie in stein gemeißelt *g*

      russige Grüße aus der Bergbaustadt Dortmund
      Mathias Bigge

  3. hi,

    nach deiner schilderung drängt sich mir der verdacht auf, dass die mails von der firma selber versendet wurden (natürlich anonym), um dich dann, wenn du dem "angebot" zum einloggen folgst, eben dieser (vermeintlichen) "straftat" bezichtigen zu können.

    wenn da wirklich noch was nachkommt (irgendwelche forderungen o.ä.), wurde ich erst mal die genannte firma wegen betrugs anzeigen.

    gruss,
    wahsaga

  4. Servus,

    falls das nicht schon gesagt wurde....
    Auch wenn Du die Mail gelöscht hast.....
    Am besten Rechner runter fahren und erst mal nicht mehr damit arbeiten.
    Das LKA die derartige Fälle bearbeiten können, sofern der Datenspeiche an der Stelle nicht schon x ma überschrieben wurde die mail wieder herstellen.

    Da liegt also kein Problem. Ich würde mich an Deiner stelle mal mit dem LKA auseinander setzen und das Thema direkt bereden.
    Wen diese happy sonstwas GmbH mehrer solcher schweinereien losgelassen hat, spricht sich das herum und der Beamte dort weiss mit sicherheit was darüber.
    Sollten die Deine Rechner einbehalen wollen, kannst den erst mal abschreiben die nächsten 2-5 Monate ist der weg.

    Geh mal lieber einen Schritt nach vor als zurück.
    Davon abgesehen, dass ich auch immer wieder mal Spam BKa LKA oder sonstwas mails bekomme.

    Gruss Matze

    1. Moin!

      falls das nicht schon gesagt wurde....
      Auch wenn Du die Mail gelöscht hast.....
      Am besten Rechner runter fahren und erst mal nicht mehr damit arbeiten.
      Das LKA die derartige Fälle bearbeiten können, sofern der Datenspeiche an der Stelle nicht schon x ma überschrieben wurde die mail wieder herstellen.

      Na super, das ist ja ein toller Ratschlag! Nur weil eine Webseite gesagt hat, ich würde verklagt und angezeigt, soll ich meinen Rechner stillegen? Nö, so einfach sollte man das der Gegenseite nicht machen.

      Was haben wir als Tatbestand: Jemand hat sich bei einer ihm bekanntgegebenen URL mit ihm bekanntgegebenen Daten eingeloggt.

      Alle näheren Umstände, die zu Lasten des Beschuldigten gehen würden, also z.B. die Tatsache, dass in der Mail vielleicht ganz groß, dick und fett "Wenn sie diesen Link anklicken und sich einloggen, machen sie sich strafbar!", wäre von der Gegenseite zu beweisen. Denn die Mail hätte genausogut ja auch im üblichen Spam-Stil lauten können "Besuche uns unter www.example.com, Login X/Y" - oder (je nach Login-Art) auch "user:passwort@www.example.com" - direkt klickfertig. Warum man sowas dann tatsächlich anklicken muß, ist eine Frage, wie idiotisch man sich verhält, und wieviele Würmer, Viren und neuen Spam man gerne auf seinem Rechner haben will. Jedwede Löschung der fraglichen Mail würde es der Gegenseite schwerer machen, irgendwas zu beweisen.

      Fakt ist und bleibt: Wer seine Zugangsdaten _weitergibt_, ohne dazu berechtigt zu sein, _der_ ist der böse Kerl und kann zur Verantwortung gezogen werden. In der Regel wird er damit nämlich gegen Vertragsklauseln und Datenschutzbestimmungen verstoßen und kann zur Verantwortung gezogen werden - der Inhaber eines Accounts ist ja in der Regel bekannt.

      Wer ihm genannte Login-Daten aber einfach mal ausprobiert (insbesondere unter nicht weiter beweisbaren Umständen, wie die URL denn erläutert war), dem wird man kaum irgendeinen Tatvorwurf machen können.

      Da liegt also kein Problem. Ich würde mich an Deiner stelle mal mit dem LKA auseinander setzen und das Thema direkt bereden.

      Würde ich nicht. Kostet nur Zeit, verwirrt die Beamten (die von irgendeiner Anzeige mit Sicherheit noch nichts wissen, und von der Firma wirklich nur mit viel Glück), und die Pflicht zur Selbstanzeige gibts ja schließlich auch nicht.

      Selbst wenn die Polizei dann tatsächlich ermittelt: Sagen muß man denen gar nichts. Angaben zur Person machen, und fertig. Einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen wäre dann aber höchst angebracht.

      Sollten die Deine Rechner einbehalen wollen, kannst den erst mal abschreiben die nächsten 2-5 Monate ist der weg.

      Eben genau deswegen sollte man das nicht unnötig provozieren. Entweder man _IST_ angezeigt, oder man ist es nicht. Dass man in der Zukunft angezeigt werden _könnte_, ist normales Lebensrisiko und kann jedem passieren. Deswegen aber gleich um Beschlagnahme seines Rechners zu bitten, ist mehr als idiotisch. Und wird ohne Anzeige auch nicht geschehen. Also entweder zeigt die Happy-GmbH einen an, oder man selbst.

      Geh mal lieber einen Schritt nach vor als zurück.

      Der Schritt nach vorn sollte dann aber zu einem Anwalt führen, nicht zur Polizei. Der kennt die Rechtslage besser.

      - Sven Rautenberg

      1. Servus,

        Na super, das ist ja ein toller Ratschlag! Nur weil eine Webseite gesagt hat, ich würde verklagt und angezeigt, soll ich meinen Rechner stillegen? Nö, so einfach sollte man das der Gegenseite nicht machen.

        Das ist der einzige Weg beweise zu sichern. Z.B. wenn man den Verdacht hat ein sich selbst löschender Spam mailer etc. hat sich in system eingenistet.

        Davon abgesehen, auch ein gefakter Mailabsender, ist noch lange kein Schutz für den Spamer. Oft werden einfach Rotuigninformationen noch im "Mail Header" mitgesendet sodass man doch gegebenfalls den verantwortlichen ermitteln kann.

        Du kannst auch schnell deine Platte spiegel und weiter machen.

        Alle näheren Umstände, die zu Lasten des Beschuldigten gehen würden, also z.B. die Tatsache, dass in der Mail vielleicht ganz groß, dick und fett "Wenn sie diesen Link anklicken und sich einloggen, machen sie sich strafbar!", wäre von der Gegenseite zu beweisen. Denn die Mail hätte genausogut ja auch im üblichen Spam-Stil lauten können "Besuche uns unter www.example.com, Login X/Y" - oder (je nach Login-Art) auch "user:passwort@www.example.com" - direkt klickfertig. Warum man sowas dann tatsächlich anklicken muß, ist eine Frage, wie idiotisch man sich verhält, und wieviele Würmer, Viren und neuen Spam man gerne auf seinem Rechner haben will. Jedwede Löschung der fraglichen Mail würde es der Gegenseite schwerer machen, irgendwas zu beweisen.

        »»

        Ja schwehere machen schon aber auch Du dürftest wissen, dass man spuren auf der Festplatte unter umständen sehr lange rekosntruieren kann.

        Fakt ist und bleibt: Wer seine Zugangsdaten _weitergibt_, ohne dazu berechtigt zu sein, _der_ ist der böse Kerl und kann zur Verantwortung gezogen werden. In der Regel wird er damit nämlich gegen Vertragsklauseln und Datenschutzbestimmungen verstoßen und kann zur Verantwortung gezogen werden - der Inhaber eines Accounts ist ja in der Regel bekannt.

        Tja ich gebe nun Deine Zugangsdaten weiter, weil ich, aus welchem Grund auch immer dran komme.
        Bist dann nach Deine definition Du der böse?

        Wer ihm genannte Login-Daten aber einfach mal ausprobiert (insbesondere unter nicht weiter beweisbaren Umständen, wie die URL denn erläutert war), dem wird man kaum irgendeinen Tatvorwurf machen können.

        Natürlich nicht, denn wenn ich eine Waffe kaufe, erschiesse ich ja auch jemanden weil ich die ja testen möchte.
        Wenn da dran steht, dass es strafbar ist, muss es zwar nicht so sein, jedoch sollte man schon ein wenig das Hirn vor dem Handeln heran ziehen.

        Würde ich nicht. Kostet nur Zeit, verwirrt die Beamten (die von irgendeiner Anzeige mit Sicherheit noch nichts wissen, und von der Firma wirklich nur mit viel Glück), und die Pflicht zur Selbstanzeige gibts ja schließlich auch nicht.

        Tja wenn Du meinst. Täusch dich nicht das LKA hat recht gute ausgebildete Spezialisten, die Dir dasnn recht gut sagen können wie Du dich verhalten sollst. Zeitverschwendung? Aus meiner Sicht und erfahrung nicht.

        Selbst wenn die Polizei dann tatsächlich ermittelt: Sagen muß man denen gar nichts. Angaben zur Person machen, und fertig. Einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen wäre dann aber höchst angebracht.

        Das so oder so. Solange du nix zu verbergen hast warum also Katz und Maus psielen mit der Polizei?
        Ich hab da kein Problem damit wenn es hilft den Übeltäter zu erwischen.

        Eben genau deswegen sollte man das nicht unnötig provozieren. Entweder man _IST_ angezeigt, oder man ist es nicht. Dass man in der Zukunft angezeigt werden _könnte_, ist normales Lebensrisiko und kann jedem passieren. Deswegen aber gleich um Beschlagnahme seines Rechners zu bitten, ist mehr als idiotisch. Und wird ohne Anzeige auch nicht geschehen. Also entweder zeigt die Happy-GmbH einen an, oder man selbst.

        Das ist eine äusserst Blödsinnige aussage: Warum um eine Beschlabnamung bitten. Ich sagte doch, wenn die Beamten das wirkich benötigen bis den eine weile los.

        Der Schritt nach vorn sollte dann aber zu einem Anwalt führen, nicht zur Polizei. Der kennt die Rechtslage besser.

        Da muss ich aber etwas entteuschen. Finde heute mal enen anwalt der sich im Internet recht wirklich gut auskennt.

        Die allermeisten wälzen erst mal wieder dicke Paragraphen Bücher.
        Das LKA hat Abteilungen die sich ausschliesslich damit beschäftigen.
        Man muss ja nicth grad ala "Hab eben eine Bank überfallen" dort hin gehen. Ein bischen Geschickt gefragt.... und Du bekommst sehr gute hilfe auch dort.

        Klar Anwalt kann nie Schaden. Aber ein guter sollte es schon sein.

        Gruss Matze