Thoralf Knuth: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

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N'Abend,

Unfug!

Nix Unfug. Man lese doch bitte mal die einschlägigen Kommentare zum Verbotsirrtum. Und danache befasse man sich doch bitte mit den im Zivilrecht anders geregelt Fragen zur schuld- und deliktsrechtlichen Haftung, für die meistenteils bereits grobe Fahrlässigkeit ausreichend ist.

Hobbyjuristen ab ins Körbchen!

ACK ;)

Gruß von der Ostsee

Nix für ungut. ;)

Gruß, Thoralf

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Sic Luceat Lux!