N'Abend,
Unfug!
Nix Unfug. Man lese doch bitte mal die einschlägigen Kommentare zum Verbotsirrtum. Und danache befasse man sich doch bitte mit den im Zivilrecht anders geregelt Fragen zur schuld- und deliktsrechtlichen Haftung, für die meistenteils bereits grobe Fahrlässigkeit ausreichend ist.
Hobbyjuristen ab ins Körbchen!
ACK ;)
Gruß von der Ostsee
Nix für ungut. ;)
Gruß, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
Sic Luceat Lux!