Thomas J.S.: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

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Hallo Swen,

Die Zugangsdaten wurden ja aber nicht "illegal" erworben. Wo immer man sich irgendwo anmeldet, kriegt man üblicherweise Zugangsdaten zugemailt. Dass man Passworte in der Mail hat, ist also nichts ungewöhliches (wenngleich unverschlüsselte E-Mail natürlich kein Medium für Hochsicherheitsübermittlung ist).

Er hat wird es nicht illegal erworben haben.
Aber jemand andere tat es (1), oder jemand ist so bescheuert gewesen seine eigene Zugangsadten an Gott und die Welt zu versenden (was bei einem Account für den man Zahlt ist wirklich bescheuert)

Es ist in meinen Augen nicht illegal, einem in einer Mail genannten Link zu folgen und die in der Mail genannten Zugangsdaten einzugeben.

Du möchtest also erklären, dass wenn du von einem Unbekannten eine Mail mit Zugangsdaten zu einer Website (an der es offensichtlich  ansehebar ist, dass man dafür bezahlen muss) bekommst, dich keines Wegs fragst ob das nun legen ist oder nicht und keine Bedenken hast dir so einen Zugang zu verschaffen.
Das ist ziemlich fahrlässig und damit nimmst du bzw. er (1) billigend in Kauf, dass die Zugangsdaten nicht legal sind.

  1. Er kann vertraglich gegenüber den legitimen Accountinhabern die Mitbenutzung durch Dritte ausschließen. Aber der Fragesteller Peter ist kein Accountinhaber und also kein Vertragspartner. Der einzige, der vom Webseiteninhaber belangt werden kann, ist der _tatsächliche_ Accountinhaber. Denn _der_ hat vertragswidrig seine Zugangsdaten weitergegeben. Es ist deshalb für den Betreiber kein Problem, diesen Account zu sperren und gegenüber dem tatsächlichen Accountinhaber Schadenersatz zu fordern.

Der besitzer der Zugangsdaten muss nicht unbeding seine Daten weitergegeben haben. Diese können auch ihm "entwendet" worden sein, bzw. die Daten können auch durch Hacken der Site herausgefunden worden sein.

Alle Versuche, aus dem versuchten und erfolgreichen Login irgendein anklagefähiges Delikt bzw. ein zivilrechtliches Verfahren zu machen, werden mit ziemlicher Sicherheit scheitern.

Was man den Bereiber der Site vorwefen könnte, dass sie Accounts von dem sie wissen, dass diese missbräuchlich genützt werden nicht gelösche/gesperrt haben. Bzw. sie müssen ihre Motive für die Vorgehensweise glaubhaft darlegen.

Und noch eines: In der heutigen Zeit wird sehr viel gedroht.
Deshalb: Solange es bei irgendwelchen unverbindlichen Drohungen auf angezeigten Webseiten bleibt, und auch solange nur ein Rechtsanwalt irgendwelche Schreiben aufsetzt: Absolut cool bleiben,

Das ist die andere Seite der Medaille, aber darauf haben ihm die anderen schon zu genüge "vertröstet".
Das heist aber nicht, dass wir ihn nicht darauf hinweisen sollten/dürfen, dass er sehr wohl rechtswidrig handelte.

Wie oben ausgeführt: Damit die Anzeige tatsächlich zu einer Bestrafung führt, müßte es irgendeine rechtliche Handhabe geben. Die sehe ich nicht.

Die ist durchaus gegeben, aber wie ich schon sagte, die Bereiber müssen ihre Vorgehensweise glaubhaft begründen können. Wenn sie das nicht schaffen, erübrigt sich der Fall. Bis zum nächsten Mal, wo er vielleicht weniger "Glück" hat.

Mal ganz davon abgesehen dass ich unschuldig *liebenswürdigenblickaufsetz* bin...

Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.

FALSCH. Seine Unschuld beweisen muß man in einem Strafverfahren nicht, der Staatsanwalt muß die Schuld beweisen. Ein Angeklagter gilt solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Der Verteidiger kann dazu natürlich alle Beweise durch Gegenbeweise und Anzweiflungen abschwächen oder neutralisieren.

Es wäre zwar schön, wenn es so wäre, aber leider reicht es schon lange nicht mehr zu betreuen, man sei unschuldig. Wie du sagst, die Beweise der Anklage müssen durch gegenbeweise Niederlegt werden. Wenn das nicht ausreichend passiert, entscheidet das Gericht ggf. gegen den Angeklagten.

Das stimmt zwar, aber auch Dummheit der Gegenseite begründet umgekehrt auch keinen Anspruch.

Das möchte ich keines Falls in Frage stellen.

Grüße
Thomas