Hallo,
wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Korrekt. [...](und eigentlich vom Kläger zu beweisender) Anspruch nicht besteht.
Danke für die Schützenhilfe,:-) ich hatte einen Beitrag fertig den hab ich dann aber irgendwo zwischen Vorschau und Rechtschreibprüfung vergessen abzusenden.
TomIRL