Hallo,
»»»» zum anderen könnte man den Verkauf auch als Indiz nehmen, daß die
»»»» CD vor dem Verkauf noch für die eigene Sammlung illegalerweise
»»»» vervielfältigt wurde.
erstens gibt es daran nichts auszusetzen, so lange die CD nicht mit
einem kopierschutz versehen war
äh, wie bitte? WENN das vervielfältigen einer CD "illegal" ist, dann bleibt es das auch, wenn es kein Kopierschutz hat. Nicht alles, was kein Schloß hat, darf "entwendet" werden. (Ich gehe von meiner "Kette" von einer Aktzeptanz der Ausgangswendung "illegal vervielfältig" aus - da Du diesen Punkt nicht beanstandet hattest...) - diese Denke führt dann zum hektischen Hase-Igel-Wettlauf beim erstellen von Kopierschutzsysteme, bei denen der ehrliche Verbraucher immer mit auf der Strecke bleibt.
Chräcker